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Kleines Gedankenspiel zum Unterhaltsvorschuss
#2
Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst, geht dein Anspruch in dieser Höhe an die Unterhaltsvorschussstelle über. Die werden sich dann auf jeden Fall an den Vater wenden und dort den üblichen Zauber veranstalten. Als Langzeitstundet wird es leicht sein, ihm eine Verletzung seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit zu verpassen. Kann er den Unterhaltsvorschuss dann nicht bezahlen, laufen Schulden bei ihm auf.

Da fällt mir ein, du bist doch wieder verheiratet? Dann kriegst du eh keinen Unterhaltsvorschuss.
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RE: Kleines Gedankenspiel zum Unterhaltsvorschuss - von p__ - 11-09-2019, 16:27

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