Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#14
(05-05-2009, 06:55)vorsichtiger schrieb: Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann darf da erwartet werden, dass Vater auch gefragt wird wo das Kind betreut wird.

In der Praxis nicht. Es finden sich ohnehin tausend Gründe, warum das Kind gerade auf diesen oder jenen Kindergarten gehen muss. Räumliche Nähe, Förderungsbedarf der am Besten dort zu leisten ist, Öffnungszeiten gerade dieses Kindergartens, Nähe zu den Grosseltern etc. etc.

Ohne Sorgerecht ist es ganz düster. Hat der Vater hier ja auch nicht. Da gab es mal ein Gerichtsverfahren wegen Mehrbedarf aufgrund hohem Schulgeld. Das hat der Vater mit Pauken und Trompeten verloren. Da er ohnehin nicht berechtigt sein, bei der Auswahl der Schule mitzuwirken, sei der Mehrbedarf vollkommen gerechtfertigt. Auf andere Sachargumente liess sich das Gericht gar nicht ein.

Zitat:Und im vorliegenden Fall hält sich bei der Schilderung der Vermögensverhältnisse des Vaters mein Mitleid in Grenzen muss ich gestehen...

Wenn irgendwo Geld liegt, sofort zulangen und abräumen - das ist nicht weniger schlimm wie ein Gezerre um magere Euro bei geringem Einkommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von p__ - 05-05-2009, 10:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste