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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#9
nunja, mein letztes Hemd kann mein Nachwuchs gerne zur Hälfte haben :-)

aber: dieses urteil heißt doch nur, dass die Kosten extra zu zahlen seien. Was sagt es denn zum Regelfall des gemeinsamen Sorgerechts aus? Keine Zustimmung - keine Kosten. Zugegeben - ich habs nicht ganz gelesen.
Aber wenn ich an meinen Fall denke, wo meine Ex auch meinte mir ein Kosten-Ei ins Nest legen zu können, da hat ihr das Gericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn es gab meinerseits nie eine Zustimmung zum kostenpflichtigen Gantagesunterbringen des Nachwuchses bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit der Frau Mama.
Dem folgte das Gericht, wälzte die Kosten von mir weg und auf Mama ab und *schwupps* war der Nachwuchs doch nicht mehr zum Wohle des Kindes in der Ganztagesbetreuung.
Okay - im Nachgang betrachtet hätte es der Kinderpsyche vielleicht besser getan von einer Fachkraft betreut zu werden als von einer selbstverliebten Mutter...
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von vorsichtiger - 04-05-2009, 19:38

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