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Unterhaltsschulden
#9
Meine Frage zielte darauf ab, welche Forderungen bei einer (hinsichtlich des Forderungsempfängers nicht von mir steuerbaren) Pfändung zuerst abgetragen werden. Die von Vater Mutter Staat oder die des Kind. 

Bei freiwilligen Zahlungen kann ich das sicherlich steuern indem ich im Verwendungszweck entweder „Zu Gunsten der aufgelaufenen/laufenden Ansprüche aus Unterhaltsvorschussleistungen“ oder „des diesen Forderungen übersteigenden Ansprüchen“ angebe.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsschulden - von Dassault - 30-08-2019, 18:21
RE: Unterhaltsschulden - von Zahlesel_RUS - 30-08-2019, 20:14
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 30-08-2019, 20:53
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 31-08-2019, 01:35
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 02:52
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 01-09-2019, 09:00
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 01-09-2019, 14:45
RE: Unterhaltsschulden - von Arminius - 01-09-2019, 19:47
RE: Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 01-09-2019, 23:21
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 22:50
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 01-09-2019, 22:53
RE: Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 01-09-2019, 23:38
RE: Unterhaltsschulden - von p__ - 02-09-2019, 11:46

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