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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#32
Ein Fehler ist es alles still und leise in sich rein zu fressen oder sich dort zu beschweren, wo es niemanden weiter stört - also bspw. hier.

Die Frauenbewegung hat Steine geworfen, Autos angezündet und ist wütend auf die Barrikaden gegangen. Ebenso wie viele andere Protestbewegungen. Es mag sein, dass ich nichts verändern werde. Persönlich lasse ich mir aber nichts gefallen oder mich klein kochen. Mir geht es besser damit mir Luft zu machen.

Was Du hier im Forum über Richter postes, sage ich denen ins Gesicht und schreibe ich denen. Aktuell bekomme ich im Wochen-Takt schreiben vom Gerichtspräsidenten. Meistens heißt es, der Richter ist unabhängig und der Gerichtspräsident darf sich nicht einmischen.
Dann frage ich halt, ob das Gebot der Nichteinmischung nur bei der systematischen Benachteiligung von Vätern oder auch bei einer Benachteiligung muslimische Frauen gilt. Oder ob das Gebot der Nichteinmischung auch bei Bekanntwerden eines fremdenfeindlichen Richters gilt.

Ebenso wie ich ihn immer wieder bitte zu prüfen, ob er das ein oder andere Verhalten vom FamG als parallele zum Verhalten krimineller Banden bewertet. Ich reagiere mich halt bei denen ab, die für den Schei...ss verantwortlich sind. Je mehr dies tuen, um so weniger können die mich als vereinzelten Spinner abtuen.

@Vater Morgana: Paß aber auf, dass Du nicht die Grenze der Beleidigung überschreitest. Auf diese Retourkutsche warten die sicherlich.

Die Aufforderung selbst zu bewerten, ob das ein oder andere Verhalten auf eine ideologisch bornierte Feministin schließen läßt, ist erlaubt.

Ebenso der Satz: "ob dem so ist, können wir uns beide denken." oder ganz allgemein das Familiengericht im ganzen zu negieren. Eine Institution kann man ja nicht beleidigen.

Einen konkreten Richterin als unfähige Femanze zu beleidigen, ist wiederum nicht erlaubt. Oder zu sagen, dass die das Letzte ist. Du solltest also aufpassen, dass Du nicht überschießt. Das kann im Eifer des Gefechtes schnell passieren. Laß es lieber eine Nacht liegen, bevor Du es raus schickst.
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RE: Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) - von Alles-durch - 06-09-2019, 10:39

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