Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#10
@VaterMorgana

Genau das selbe habe ich auch durch. Bin aber ggf. einen Schritt weiter als Du. Ich habe /hatte zwar keine psychische Erkrankung, habe aber gespürt, dass die Grenze dort hin nicht weit ist.

Ich darf mich soviel kümmern wie ich will, solange ich Geld schicke, die Mutter als Leittier akzeptiere und die bei der Betreuung durch verbindliche Zeiten entlaste.

Die ganze vera...sche hat mich total irre gemacht. Es ging auch nie ums Kind, sondern immer nur um die Mutter. Meine Tochter war kein Symbiont - wurde aber von der Familienrechtsbranche als solcher betrachtet.

Ich gehöre auch nicht zu den "Dann-verlierst-du-aber-die-Kinder-Typen". Dazu gehören wohl die wenigsten. Die meisten gehören zu den "Ich-wehre-mich-gegen-ein-ideologisch-korumpiertes-System-Typen", die sich mit dem Kind nicht erpressen lassen wollen".

Letztlich hast Du ja den Systemfehler selbst erkannt, wenn ich Deine anderen Beiträge lese.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Du greifst die Mutter an. Die wird Dir wahrscheinlich jedes mal eine lange Nase machen, wenn Du mal wieder vor Gericht verlierst. So ist es mir zumindest ergangen.

2. Du greifst das System an. Was ich zwischenzeitlich mache und womit es mir deutlich besser geht. Das habe ich wie folgt gemacht:

a) Ich zahle, also richtet sich der Umgang nach meinem Terminkalender! Zur Not machst Du zur Show ein Gewerbe auf, sodass Du plötzlich "selbst und ständig" am Arbeiten bist. Dann hast Du für alle Beteiligten eine Ausrede. Meine Arbeitszeiten sind bspw. immer an den Wochenenden und in den Schulferien.

b) Mit der Ex beschäftige ich mich nicht. Die lasse ich über die Helferbranche wissen, dass die ein verbittertes Regerttign-motherhood-Opfer ist und verweise gerne auf die entsprechende Studie. Nach dem Motto: "Ihr habt der Mutter einen Bärendienst erwiesen - tja shit happen". Freut mich auch jedes mal, wenn die Ex davon erfährt. Zwischenzeitlich heißt es "Der hat mich mit Kind sitzen lassen und gönnt mir keine Freizeit"

c) Gerne zitiere ich den in der Branche sehr bekannten ehemaligen Familienrichter "Jürgen Rudolph". Bekannt durch das Cochemer Modell. Der hat so alle Familiengerichte abgeklapper und spricht deutlich aus, dass seine Richterkollegen/innen ideologisch korrumpiert sind, mafiöse Strukturen vorherrschen und Väter diskriminiert / entsorgt werden. Ich halt über Dienstaufsichtsbeschwerden und boshafte Korrespondenz den Beteiligten gerne den Spiegel vor und mache Stimmung gegen das Familienrechtspack. Das ärgert die natürlich, weil die sich ja selbst als die "Guten" sehen.

d) Gegenüber dem Kind bin ich der Schoko-Dady, bei dem (fast) alles erlaubt ist. Die kommt natürlich super gerne zu mir. Mitnehmen darf die allerdings nichts - soll die Mutter kaufen. Zwischenzeitlich bin ich völlig entspannt und habe mich aus allen Pflichten rausgezogen. In 10 Jahren ist meine kleine 16. Da macht die sowieso was die will und ich bin alt - meine Ex übrigens auch ;-)......und weißt Du wie schnell 10 Jahre rum sind.
Ich sage dann immer, dass ich mir doch nicht meine letzten 10-guten Jahre versaue, bevor die Wehwehchen anfangen.

f) Ich beleidige natürlich niemanden. Ich sage aber allen wie sche.ße die sind. Mit der Ex muss ich ebenfalls nie wieder reden. Das läuft alles über einen Umgangspfleger. Da lasse ich dann dampf ab und sage dem deutlich, was der mich kann und was ich von dem halte.


Das ist meine Strategie. Deshalb würde ich persönlich nicht zu Gericht ziehen, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin einreichen. Führt zwar nicht zum Erfolg, höhlt aber das System aus. Wer läßt sich schon gern sagen, dass er einen sche..ß Job macht und selbst der Mutter einen Bärendienst erweist....

Keinen Befangenheitsantrag - Dienstaufsichtsbeschwerde

Damit tuen die sich schwerer, weil das ein Verwaltungsverfahren ist und kein Gerichtsverfahren - hinter der richterliche Unabhängigkeit oder Rechtsfehler könne die sich dabei nicht verstecken

Angriffspunkte sind bspw:
Diskriminierung, Korrumpierung, konspirative Zusammenarbeit mit den Dienstleistern, Amtsanmaßung, faschistische Ideologien, Benachteiligung durch absichtliche Falschdarstellungen der Sachverhalte, ........
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) - von Alles-durch - 01-09-2019, 12:50

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einstweilige anordnung elterliche sorge Ein Vater 12 5.282 13-09-2018, 09:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Und wieder ein Schulwechsel... Umgangsvereitelung_wasnun 5 4.369 08-12-2017, 13:24
Letzter Beitrag: Mercedes_AMG
  Schulwechsel ohne Zustimmung des Vaters eve1510 10 16.901 31-03-2016, 10:43
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste