25-08-2019, 20:37
(23-08-2019, 21:13)Surajin schrieb: Warum sollte die RAin bei deiner Ex das Geld holen, wenn du verloren hast, und zusätzlich noch die Kosten tragen musst?
Ach, dass geht tatsächlich. Kostenschuldner ggü. der Anwältin der Ex ist erstrangig die Auftraggeberin, heißt Mandantin. Aufgrund des Kostenfestsetzungsbescheids wird die Rattin dich natürlich auffordern, ihr die rund 400 Euro zu bezahlen. Tust du dies jedoch nicht, hat sie drei Möglichkeiten:
a) Sofern die Ex den Auftrag hierzu erteilt, diese Zwangszuvollstrecken
b) Sofern a) nicht gewollt oder wegen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich ist, sich an ihre Mandantin selbst zu befriedigen, das Geld von ihr zu holen
c) Schlägt a) und b) fehl, ab ins Regal „unbezahlte Posten“, mit anderen Mandanten weiterarbeiten
Geht a) wegen Zahlungsunfähigkeit nicht, werden bei b) noch die Vollstreckungskosten zusätzlich fällig.