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Kindesunterhaltsrecht
#4
Bei Deiner Fragestellung unterstelle ich, dass Ihr Euch derzeit noch "grün" seid. Ich darf daher etwas anderes vorschlagen, als Alternative zu den Vorrednern.

Solche "Verträge" untereinander sind eher psychologischer Natur als das sie einen Dritten seitens der im Familienrecht tätigen "Experten" beeindrucken würden. Bei Streit zerreißen die fast alles einfach so in der Luft und gehen zum üblichen Programm über.

Dein Vorteil derzeit ist, dass so lange wie nichts tituliert ist, auch nichts die Vergangenheit betreffend, auflaufen kann.

Ich unterstelle ebenso, dass niemand von Euch Beiden Sozialleistungen bezieht.

Also dann: Setzt Ihr Beide einen "Vertrag" auf, in dem Ihr die Summe x vereinbart. So weit so gut. Für Dich bedeutet das ein Mindestmaß an Sicherheit und Deine Ex-Frau freut sich über diesen "Vertrag". So lange, bis jedenfalls jemand kommt und sie "aufklärt" nach dem Motto: Dir steht aber noch mehr zu.....

Für die Frage des älter Werdens des Kindes bastelst Du irgendeinen herbei fantasierten Stufenplan zusammen. Also so nach dem Motto: Es gibt alles 2 Jahre einen Fuffi mehr, oder so..... (Alles im Rahmen des Leistbaren auf der einen Seite und dessen, was die Mama abnickt. Gib ihr lieber einen Zwanni mehr, als dass es Streit gibt. Du musst sie schon ein bisschen anfüttern.)

Für Krankheit und Arbeitslosigkeit regelst Du gar nichts. Das kann nur in die Hose gehen. Schreib einfach rein, dass in diesem Fall den Umständen entsprechend neu verhandelt wird, etc bla bla. In einem solchen Fall spaziert die sowieso zum Jugendamt und Du in die Situation des Versuchs, Deine Leistungsunfähigkeit darlegen zu müssen. Hoffe einfach, dass das nicht eintreten wird.

Jetzt habt Ihr Euch also auf eine Formulierung und Summe X geeinigt. Dann schreibst Du bitte noch rein, dass "im Falle eines kurzzeitig höheren Bedarfs des Kindes, unabhängig einer Begründung in Bezug auf den Entstehungsgrund, die Mutter den zusätzlichen Bedarf im Rahmen einer ERFÜLLUNGSÜBERNAHME übernimmt. Das groß geschriebene Wörtchen ist das Zauberwort. Ein Verzicht ist schlicht rechtswidrig und nicht möglich.

Back ihr einen Kuchen, biete ihr was, setzt was auf und dann hoffe, dass es möglichst lange gut geht. Wie gesagt: Der Vertrag gaukelt Sicherheit vor. Mit Glück für beide Seiten. Mit noch mehr Glück kommt Deine Ex auch später nicht auf krude Ideen.

Geht in diesem Fall NICHT zu einem Notar und NICHT zum Jugendamt und tituliert NICHT. Ich verspreche Dir: Das gibt nur Diskussionen. "Das geht aber so nicht", das "macht man aber so nicht", "wir müssen da die Düsseldorfer Tabelle nehmen" usw.

Die werden Euch dermaßen voll labern, bis Deine Ex kippt und aus ist es mit der schönen Vereinbarung.
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Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 08:47
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 08:53
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Austriake - 20-08-2019, 17:09
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Nappo - 20-08-2019, 20:24
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 20:41
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 21:15
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 20-08-2019, 21:25
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 24-08-2019, 23:31
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 26-09-2019, 22:21
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:30
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 27-09-2019, 09:36
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:58
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 27-09-2019, 10:13
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 27-09-2019, 10:29

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