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Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten?
#1
Ich zahle bereits Unterhalt und vermute dass die hier versuchen noch mehr rauszuschlagen. Das JA prüft jedoch immer wieder meine Finanzen (Kontoauszüge, Arbeitsverträge etc), was soll also dieser Scheiß? Ich habe den Eindruck dass die Anwältin der KM auf Beratungshilfescheine stark angewiesen ist und deshalb auch jeden Mist vor Gericht tragen will, was mich wiederrum jedes mal Geld kostet.
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#2
Anwältin der KM und JA arbeiten nicht zusammen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
Bei dem was hier schon alles passiert ist, kann ich mir das kaum vorstellen Big Grin Big Grin
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#4
Hat die Mutter gleichzeitig eine Beistandschaft und einen Anwalt?
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#5
(16-08-2019, 18:49)p__ schrieb: Hat die Mutter gleichzeitig eine Beistandschaft und einen Anwalt?

Die Anwältin der KM hat an das Gericht diesen Antrag geschickt, welches es an mich gesendet hat. Von einer Beistandschaft steht da nichts - wieso?
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#6
es heißt JA hat damit nichts zu tun. Deine Ex versucht dich weiter fertig zu machen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#7
(17-08-2019, 21:28)Markus Müller schrieb: Von einer Beistandschaft steht da nichts - wieso?

Manche Mütter versuchen es mit beidem gleichzeitig. Was nicht zulässig ist.
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#8
So ich habe am Wochenende eine Verfügung vom Gericht bekommen, wo man mir mitgeteilt hat, dass erstmal ein Vorverfahren wegen der Sache läuft, in schriftlicher Form. Weiter steht dass hier Anwaltspflicht besteht.

Hat jemand Erfahrungen damit? Da ich das Kind eh noch nie zu sehen bekommen habe und sich daran auch nichts ändern wird möchte ich das absolute minimum bezahlen.

Weiß jemand wie ich da mit dem Anwalt wegen Kosten vorgehen sollte damit er mich nicht über den Tisch zieht?
Wie sieht es mit meinen berufsbedingten Aufwendungen aus? kann das berücksichtigt werden?
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#9
An den Kosten für den Anwalt kannst du wenig ändern. Das geht nach dem RVG und Streitwert. Das grösste Problem und am Wichtigsten ist, dass dein Anwalt keine faule Pfeife ist und das sind die Meisten leider.

Berufsbedingte Aufwendungen solltest du auf jeden Fall nachweisen, je nach OLG-Bezirk werden sie mal häufiger, mal seltener anerkannt. Stecke einfach alle verfügbaren Eisen ins Feuer. Der Versuch kostet nichts extra und schlimmstenfalls wurd halt nichts anerkannt, dann hast du das Niveau wie wenn du nichts probiert hättest.
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#10
(25-09-2019, 21:29)p__ schrieb: An den Kosten für den Anwalt kannst du wenig ändern. Das geht nach dem RVG und Streitwert. Das grösste Problem und am Wichtigsten ist, dass dein Anwalt keine faule Pfeife ist und das sind die Meisten leider.

Berufsbedingte Aufwendungen solltest du auf jeden Fall nachweisen, je nach OLG-Bezirk werden sie mal häufiger, mal seltener anerkannt. Stecke einfach alle verfügbaren Eisen ins Feuer. Der Versuch kostet nichts extra und schlimmstenfalls wurd halt nichts anerkannt, dann hast du das Niveau wie wenn du nichts probiert hättest.

Streitwert is 4100€ aber soviel schulde ich doch garnicht und schon garnichts schulde ich der Mutter. Wonach richtet sich das also? Muss ich das Theater alle zwei Jahre machen=?
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#11
Der Streitwert ist der strittige Monatsbetrag x12, also hochgerechnet auf ein Jahr. Du musst das Theater immer dann mitmachen, wenn du verklagt wirst :-)
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#12
(16-08-2019, 12:59)Zahlesel_RUS schrieb: Anwältin der KM und JA arbeiten nicht zusammen

Theoretisch nicht. Praktisch telefoniert man ab und zu miteinander.

(25-09-2019, 21:21)Markus Müller schrieb: Hat jemand Erfahrungen damit? Da ich das Kind eh noch nie zu sehen bekommen habe und sich daran auch nichts ändern wird möchte ich das absolute minimum bezahlen.

Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt.
Bringt zwar keine Vorteile, macht aber der Gegenseite Arbeit und dokumentiert bei Gericht, daß man dich als Vater komplett entsorgt hat. Es ist dabei völlig wurscht, ob du die Vaterrolle überhaupt haben wolltest - die Kindsmutter hat dir gar nicht erst die Chance dazu gegeben, das gilt es in den Vordergrund zu stellen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(26-09-2019, 07:35)Austriake schrieb:
(16-08-2019, 12:59)Zahlesel_RUS schrieb: Anwältin der KM und JA arbeiten nicht zusammen

Theoretisch nicht. Praktisch telefoniert man ab und zu miteinander.

(25-09-2019, 21:21)Markus Müller schrieb: Hat jemand Erfahrungen damit? Da ich das Kind eh noch nie zu sehen bekommen habe und sich daran auch nichts ändern wird möchte ich das absolute minimum bezahlen.

Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt.

Denkst Du dass es so etwas wirklich gibt? Die Behörden würden da doch intern kommunizieren aber das ist auch nicht das Thema.
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#14
Klar kann man:"Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt." wurde aber komplett ignoriert. Von der Anwältin als auch von dem Gericht. Noch wurde mir die Beauftragung des Anwalts vorgelegt, dies hatte ich auch angefragt.
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