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Abtrennung von Folgesachen
#1
Wink 
Folgendes,  mein  Scheidungsverfahren  is seit  Februar 2017   wegen den Folgesachen rechtshängig.  
Die kompett durchgeknallte Ex versucht  den Verfahren immer weiter hinauszuziehen.
Der erste Folgeantrag wurde nach 1,5 Jahren anhängig gemacht durch meine Ex. 
Und den letzten Antrag, wegen Unterhalt, hat sie nochmals ganz kurz vor dem Erörterungstermin in Juni wieder gestellt.  

In der Folge, hat meine RAin  den Antrag nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG (Abtrennung von Folgesachen)  bereits  im Juni gestellt. 

Jezt warte ich immer noch  auf die Antwort des Gerichts? Wie lange ist das Warten den zumutbar?
Was passiert mit nachehehlichen Unterhalt wenn das Verfahren hinausgezögert  wird?
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#2
Meinem Antrag wurde übrigens stattgegeben. Aber das wird sicherlich an OLG weitergereicht.
- Wieder 4 Tage kurz vor dem Beschluss wurde ein Antrag zur Folgesache eingereicht. Es geht um Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sie beantragt ihr das Kind zu übergeben, da es bei meiner Mutter wohnt und es eigentlich bei einem Elternteil wohnen sollte.
- Es muss noch ueber Ehegattenunterhalt entschieden werden
- Es muss noch ueber Zugewinn(gibts keinen Vermoegen) entschieden werden
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