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In Ergänzung- Unterhalt ab 18
#1
Guten Morgen.

Ich habe den nachfolgenden Beitrag in einen anderen Thread eingebaut,  wo er offensichtlich untergegangen ist, deshalb mache ich mal hier einen eigenen Trööt auf ...

In etwa 2 Jahren steht bei mir an, dass meine Tochter mit knapp 18 Abitur machen wird. Sie will danach Lehramt studieren.
Mein Titel ist Gott sei Dank aufgrund der Tipps hier von vornherein bis Volljährigkeit befristet.

Bis jetzt hat Tochter immer zu mir gesagt, dass sie mit 18 von der lieben Mami weg will und eine eigene Studentenbude beziehen will.

Das klang jetzt neulich am Telefon ganz anders.. ja, sie will zwar weiterhin studieren, aber nunmehr zur heimischen Uni ( 20 km ) pendeln und
während des Studiums bei Mami wohnen bleiben.. Exe keifte dann von hinten durch Telefon, dass ich dann ja mehr Unterhalt zahlen müsse, weil das
Kind ja bei ihr wohnen würde und sie sie verköstigen würde ... Hat das irgendwelchen Auswirkungen bzgl. der Privilegierung ?

Ich war bislang der Auffassung, dass Tochter den Bedarf nach DDT hat, für sich Kindergeld und ggf. BAföG beantragen muss, sie sich jetzt in der Familienversicherung bei Mami
krankenversichern muss und der verbleibende Rest nach unseren bereinigten Nettoeinkommen zwischen mir und Exe im Verhältnis aufgeteilt wird ... Exe kann Tochter ja gern Kost und Logis abknöpfen, ist nicht mein Problem..

2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ?

Sehe ich da was falsch oder bin ich da zu naiv ? Klärt mich bitte kurz auf.. Vielen Dank.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
(05-08-2019, 10:52)ArJa schrieb: 2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ?

Die Mutter hat die Wahl bei der Alimentierung zwischen Bar und Naturalien also als Kost und Logis (§ 1612 Abs. 2 BGB). Du im Prinzip auch, aber wenn das Kind bei der Mutter wohnt, dann hast du die Wahl natürlich nicht mehr.

Ich denke mal, die Quotenregelung für den Barunterhalt zwischen den Eltern gilt dennoch. Wenn die Mutter eure Tochter dann Bed & Breakfast gibt, ist das ihre Entscheidung und hat keine Außenwirkung dir gegenüber. Gegenüber der Tochter natürlich schon. Die kann dann nicht mehr sagen, daß sie auch noch Unterhalt nach DDT von Mutti auf ihr Konto haben will.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(05-08-2019, 10:52)ArJa schrieb: Hat das irgendwelchen Auswirkungen bzgl. der Privilegierung ?

Nein. Volljähriger Student ist Student und damit nicht privilegiert.

(05-08-2019, 10:52)ArJa schrieb: 2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ?

Der Begriff dafür lautet Unterhaltsbestimmungsrecht. Das wurde mit der Zeit immer mehr abgeschwächt. Aber wenn dem volljährigen Kind ein Aufenthalt im Haushalt des bisher bereuenden Elternteils angeboten wird, dieser Verbleib zumutbar ist, seine Ausbildung erreichbar, dann kann der Elternteil durchaus fordern, den Unterhalt auch als Naturalunterhalt zu leisten.

Bleibt das Kind, werden die Elterneinkommen addiert, Tabellenstufe gesucht, gesamtes Kindergeld abgezogen, das ist der Bedarf. Der wird durch anteilige Haftung befriedigt.
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#4
2. Die liebe Mami sagte mir die Tage am Telefon, dass sie Tochter sehr wohl zwingen könne zu Hause wohnen zu bleiben zumindest wenn Tochter statt Unterhalt Kost und Logis von ihr haben könne ... Hää? Ist da was an mir vorbeigegangen oder hat sich die Exe mal wieder ihr eigenes Landrecht zurechtgestrickt ? schrieb:Der Begriff dafür lautet Unterhaltsbestimmungsrecht. Das wurde mit der Zeit immer mehr abgeschwächt. Aber wenn dem volljährigen Kind ein Aufenthalt im Haushalt des bisher bereuenden Elternteils angeboten wird, dieser Verbleib zumutbar ist, seine Ausbildung erreichbar, dann kann der Elternteil durchaus fordern, den Unterhalt auch als Naturalunterhalt zu leisten.

Bleibt das Kind, werden die Elterneinkommen addiert, Tabellenstufe gesucht, gesamtes Kindergeld abgezogen, das ist der Bedarf. Der wird durch anteilige Haftung befriedigt.


Vielen Dank, wusste ich nicht ... Aber ich kann von meiner merkwürdigen Tochter ( zu der der Kontakt ja nahezu komplett abgebrochen ist ... ) zusätzlich dennoch verlangen, zunächst Bafög zu beantragen, oder ?

Gruß
ArJa
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#5
Das verlangt man, in dem man Unterhaltsforderungen ablehnt mit dem Hinweis, dass versäumt wurde, vorher Bafög zu beantragen.

Bleibe erst mal ruhig. Es sind ja noch zwei Jahre, da kann noch viel passieren. Vielleicht will Töchterlein bis dann lieber für Kevin, Hakan und Vladimir im Massagesalon arbeiten statt Lehramt zu studieren. Und wieso diskutierst du eigentlich mit der Ex? Die Zeit ist mit anderen Dingen besser angelegt.
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#6
Na ja - diskutieren ist zu viel gesagt. Exe ist Bankerin und damit gepolt, alle Eventualitäten im Vorfeld möglichst ausnahmslos zu checken.

Ich hab ihr die Tage mitgeteilt, dass Tochter ab 18 nicht mehr bei mir privatversichert sein wird und sie sich gefälligst rechtzeitig darum kümmern soll, dass
Tochter rechtzeitig in ihre Familienversicherung aufgenommen wird. Sie war entsetzt, dass Töchterlein dann nicht mehr die Privilegien einer Privatversicherten in Anspruch nehmen darf und hat von mir verlangt, dann zusätzlich die Beiträge für einer ergänzenden privaten KV zu übernehmen; selten so gelacht ...

In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema Unterhalt an der Haustür angesprochen mit o.g. Ergebnis..

Nehmen wir einmal roundabout an : Bereinigt hätte ich ca. 3k und Exe 2k netto, Kind nach DDT als Studentin ca 900 € Bedarf abzüglich ca. 200 € Kindergeld, dann müsste ich dann 2/3 der verbleibenden 700 € als Unterhalt an Tochter zahlen ( aber auf keinen Fall mehr als meinen bisherigen Unterhalt ) - richtig so ? ( so mal ganz grob geschätzt ...)

Gruß
Arja
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#7
Über Versicherungen zu reden, die in zwei Jahren interessant werden und dann noch über Unterhalt in zwei Jahren ist diskutieren. Da gibt es auch nichts zu reden, Krankenversicherung als Student ist eine einfache Sache. Beschwerden über die Leistungen der Versicherungen würde ich mir nur anhören, wenn ich für die Zeit bezahlt werde. Immer diese Aufmerksamkeit für Exen. Fort mit Schrott und Schaden.

Unterhaltsberechnungen jetzt schon wären Spekulation. Du musst allerdings in deiner Schätzung noch den Selbstbehalt vom Einkommen abziehen. Die Einsatzbeträge der Eltern sind damit geringer.
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