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Automatisches Sorgerecht
#1
Hallo Leute,

seit einiger Zeit frage ich mich, warum ein unverheirateter Vater nicht automatisch auch nach der Geburt des Kindes das hälftige Sorgerecht zugesprochen bekommt. Also genauso wie beim verheirateten Vater auch. Weiß da jemand zufällig, wie das begründet ist?
Ich hatte mich mal längere Zeit über mit dem Betreuungsunterhalt beschäftigt und dort gab es hin und wieder Korrekturen vom Bundesverfassungsgericht (z.B. bei der Benachteiligung unverheirateter Elternteile bei der Dauer des Betreuungsunterhalts). Nun hier ist es ja exakt genauso. Es gibt eine "privilegierte" Gruppe - die verheirateten Väter - und eine "unprivilegierte" Gruppe, die sich das Sorgerecht erst hart erkämpfen muss. Dennoch ist die grundsätzliche Begründung für das Sorgerecht in beiden Gruppen absolut gleich: Sie sind Väter und haben daher als Bestandteil ihrer menschlichen Würde das Recht für ihr Kind zu sorgen. Also wieso wird hier ein Unterschied bezüglich des "Zugangs" zu diesem Recht gemacht? Ist das nicht verfassungswidrig?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Bruce
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#2
Genau die, die auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze achten sollten - nämlich das BVerfG - sind auch die, die alljährlich erst einmal unter den Parteien ausgekungelt werden. Und genau die haben - war es zuletzt 20003 ? - in großartigster Form und in sich überschlagender Formulierung "begründet", warum unverheiratete Väter das Sorgerecht nicht automatisch bekommen. Ein altes Thema.

Erst bei dem "Zaunegger-Urteil" im Jahre 2011 bekam man ein bisschen vom EUGMR auf die Finger. Und selbst danach versuchte man sich (erfolgreich) darum zu drücken, das gem. Sorgerecht ab Geburt automatisch zu gewähren. Man kam nicht drum herum, dass nun ein Vater es wenigstens einklagen kann (was vorher gar nicht möglich war - so viel zur Diskriminierung) - damit er dann wenigstens noch Geld bringt, bevor er das Verfahren verliert.
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#3
Über das Thema liefen hier zig Threads mit tausenden Beiträgen.
Gegen die Benachteiligung kämpfen Väter seit 1977 bis heute, auch wenn sich ein paar Dinge verbessert haben (durch Zwang von aussen, nicht durch Einsicht), aber vollendet ist die Gleichberechtigung beider Elternteile noch lange nicht. Die Argumente dagegen werden je nach Zeitgeschmack gemischt und recycelt. Die Sexisten, Geschlechtsrassisten, ewiggestrigen Mütterheiligsprecher, Feministen, fast die ganze Rechtspflege haben sich tief in ihre Stellungen eingegraben. So tief, dass diese Gesellschaft deutlich schneller untergeht statt es zu schaffen, beide Eltern auf gleiche Stufe zu stellen.
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#4
"So tief, dass diese Gesellschaft deutlich schneller untergeht statt es zu schaffen, beide Eltern auf gleiche Stufe zu stellen."

Genau.
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