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Einkommenssteuerbescheid offen legen DSGVO
#3
Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so hast du nur Auskunft über die letzten 12 Monate zu erteilen. Da über diese meist noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist der zuletzt ergangene vorzulegen.

Bist du Selbstständig sind die Unterlagen der letzten drei Jahre obligatorisch.

Hast du innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Auskünfte erteilt, so musst du nur erneut Auskunft erteilen, wenn sich offensichtlich dein Einkommen maßgeblich verändert hätte.

Von dem Auskunftsbegehren würde ich also die nicht auskunftspflichtigen Jahre weglassen. Das JA hätte diese halt früher einfordern müssen und auch können. Oder haben die und du bist dem nicht nachgekommen?
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RE: Einkommenssteuerbescheid offen legen DSGVO - von IPAD3000 - 29-07-2019, 17:54

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