Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pfändungen III Teil
#1
Vorab an die Admins. Bitte NICHT diesen Eintrag an den anderen von mir erstellten (Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen) hängen, da es um mehrere Personen / Pfändungen geht und dies sonst für alle unübersichtlich wird. Danke.[url=https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12111][/url]

Ich versuche alles so klar wie möglich zu dokumentieren ;-)

Letztes Jahr bekam ich eine Pfändung meiner Tochter [minderjährig] (von Mutti durch Anwalt) auf mein Konto und bei meinem Arbeitgeber.
Anwalt hat bisher kein Geld von Bank erhalten, da Bank daraufhin Konto gekündigt hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein P-Konto und es war auf dem Auskehrkonto ein kleiner Betrag verfügbar. Diesen hat Anwalt NICHT eingezogen sondern ausschließlich das Geld vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Die Lohnpfändung erstreckte sich von über ~2300€ und einem Zeitrahmen von Dezember - April.
Da Ich Theater mit dem Vollstreckungsgericht hatte / habe, ist das Ausgleichskonto auf ~2000€ angewachsen.

Da durch meinen Arbeitgeber die Pfändung im Grunde erledigt ist frage ich mich, ob und falls ja wen ich anschreiben muss (Anwalt der gepfändet hat, Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht)

Nun habe ich von meiner ehemaligen Bank erfahren, dass diese die ~2000€ von dem Überschusskonto exakt diesen Anwalt das Geld "Auskehren" will.
Hier nun die weitere Frage: Hat nicht der Gläubiger die Pflicht bei den angegangenen Stellen (Bank & Arbeitgeber) dies als erledigt zu melden?

Ferner habe ich von niemanden etwas schriftlich bekommen, dass der Fall erledigt ist; einzig die Gehaltsabrechnungen liegen mir vor.

Ich bedanke mich wie immer für eure kompetente Unterstützung.
Zitieren
#2
Gab es eine Überpfändung oder nicht? Oder fürchtest du, dass es eine geben wird?
Geh mal https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...70379.html durch.
Zitieren
#3
Ob es eine Überpfändung gab, kann ich leider nicht zu 100% sagen. die ~2300€ wurden von meinem Arbeitgeber überwiesen; soweit, so gut. nur die aufgelaufenen ~ 2000€ die auf der Bank noch lagen, hier habe ich keine klare Aussage. Nur: "Es liegen Pfändungen vor. Nach Auflösung eines Kontos, steht das Guthaben den Gläubigern zu".

Um Deine Frage zu beantworten würde ich vorerst mal sagen, Ich befürchte eine.

Den Artikel lese ich mir gleich mal in Ruhe durch.
Zitieren
#4
ist dir nicht bekannt, wie hoch deine Schulden sind?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#5
Also befürchtest du, dass die Bank das Geld dem Gläubiger gibt, obwohl sich der bereits beim Arbeitgeber alles geholt hat?
Zitieren
#6
Zahlesel, mir ist auf den Cent genau meine Schulden bekannt.
Ja p__, genau das befürchte ich.
Die Frage ist nun, musd ich als ehml. Schuldner mal wieder tätig werden, da 7ch von keiner Stelle bescheid bekommen habe, dass die Schuld beglichen ist.
Wie gesagt, der Bank liegt immer noch der volle Titel vor obwohl mein Arbeitgeber alle offenen Ständ beglichen hat.
Zitieren
#7
Jetzt ist es mir klargeworden. Also erstmal: Du hast Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels, weil die Forderung des Gläubigers unstrittig erloschen ist. Das folgt dem Muster des § 371 BGB. Der Gläubiger schuldet dir die Herausgabe. Hat ein Dritter den Titel, hier zum Beispiel die Bank, dann schuldet dieser Dritte die Herausgabe.

Bei der Pflicht zur Titel-Herausgabe handelt es sich nach § 269 Abs. 1, 2 BGB um eine Holschuld. Du musst den Titel fordern und holen.

Ich würde also an die Bank schreiben und die Herausgabe fordern. Entweder du weist selbst nach dass die Schuld erloschen ist oder forderst den Gläubiger auf, dies gegenüber der Bank kundzutun.
Zitieren
#8
Ok. Bank ist mir nun klar. Muss ich dann auch zu meinem Arbeitgeber? Es standen ja beide in den Titel
Zitieren
#9
Wenn du den Titel haben willst, den der Arbeitbegeber bekam, dann musst du auch zum Arbeitgeber. Ist besser, sich die alten Titel zu holen.
Zitieren
#10
(06-07-2019, 16:17)fragender schrieb: Ok. Bank ist mir nun klar. Muss ich dann auch zu meinem Arbeitgeber?  Es standen ja beide in den Titel

Was ist den das ? Du redest von der Kombipfändung PfüB oder ? oder wirklich von einem Vollstreckungstitel ? wo beide im Vollstreckungstitel aufgeführt sind ?

Würde mich mal wirklich interessieren....
Zitieren
#11
Vollstreckungstitel wo beantragt wurde: Lohnpfändung und Kontoofändung
Zitieren
#12
(06-07-2019, 19:49)fragender schrieb: Vollstreckungstitel wo beantragt wurde: Lohnpfändung und Kontoofändung

Sorry, es gibt nur ein Vollstreckungstitel und der ist weder bei der Bank noch beim Arbeitgeber. Der muss bei der Kindesmutter/Rechtsanwalt sein...
Was Du meinst ist der PfüB...oder wurden die Drittschuldner Namentlich in den Vollstreckungstitel (vollstreckbare Ausfertigung!) aufgenommen?


Ich habe im Augenblick auch Theater mit der Bank, Vollstreckungsgericht u.s.w....die haben nur den PfüB!
Zitieren
#13
Stimmt, ist wohl ein PfÜB.
Den Titel bekomme ich ja wohl noch nicht zurück, da die Sache "Kind" noch keine 18 ist und der Titel schon vor der Scheidung ausgestellt wurde.

ABER: Muss ich nun den Anwalt auffordern, oder soll ich den einfach machen lassen? Und wenn er sich dann an dem Geld vergreift, dann direkt an die Staatsanwaltschaft wenden?
Ich habe ja schon ein ähnlichen Fall seit Dez. 2018 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart laufen. Doch wirklich interesse zeifen die nicht. Hier geht es ja nicht darum einen Vater öffentlich an den Pranger zu stellen. Das wäre in 4-6 Wochen schon reif für die Verhandlung (selber die Erfahrung genmacht)
Zitieren
#14
Update: Wie nicht anders zu erwarten, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Untersuchungen gegen meinen Sohn sowie seinen Anwalt eingestellt.
Die Begründung ist jedoch lustig wie auch einfalsreich: Zitat:"Gegen diesen Pfändungstitel wehrte sich der Anzeigenerstatter mit der Erinnerung....Er brachte vor, dass ein Teil der geltend gemachten Forderung bereits beglichen sei und demnach eine nicht mehr bestehende Forderung geltent gemacht werde.Dies wurde jedoch vom Rechtsanwalt Ringw... bestritten....Den Beschuldigten ist eine Betrugsstraftat nicht nachweisbar. Hier ist zunächst auszuführen, dass sich die Beschuldigten nicht zu den Vorwürfen eingelassen haben.Bei der Gesamtsituation kann ein Versehen nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden"

Also, wenn Dei Kind einen Titel hat, dann kann er so oft wie er will eine x beliebige Summe Pfänden wie er will. Denn !!! WENN ein ANWALT sagt, dass dies schon seine richtigkeit hat, dann muss es so sein.

Ich werde morgen dieser Sassitussi meinen Perso in Stücken schicken, da ich nun endgültig weiß, was ich von diesem Faschistischen Staat zu halten habe.
Zitieren
#15
Die tauschen bei der Staatsanwaltschaft scheinbar Textbausteine aus. Meine Ex hat auch mal versucht in Lohn zu pfänden. (Danach habe ich das Arbeitnehmer-Dasein gelassen). Sie, bzw. der Anwalt, "verrechnete" sich um 5.000 € zu deren Gunsten.

Meine Betrugsanzeige hatte u.a. zur Folge, dass der Staatsanw. ebenfalls meinte: "Es könne sich ja um einen Irrtum handeln. Es sei ja nachvollziehbar, dass bei so vielen Zahlen und so vielen Raten sich schon mal jemand verrechnet." Heute lache ich auch nur noch, wenn die von Rechtssaat faseln.

Schreib den Anwalt einfach an. Du bittest in diesem Schreiben um eine Forderungsaufstellung bzw. um Mitteilung über die Erledigung der Forderung. Wenn die Antwort da ist, sehen wir weiter. Kommt nämlich nun darauf an, was er schreibt... Und danach kann man sich die Sache nochmal ansehen. Und ihm vielleicht weh tun ;-)
Zitieren
#16
(21-08-2019, 12:06)Nappo schrieb: Es sei ja nachvollziehbar, dass bei so vielen Zahlen und so vielen Raten sich schon mal jemand verrechnet."

Der Satz für die das nächste Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung :-)
Zitieren
#17
Also bekomme ich die anzeige wegen unterhaltsverweigerung?
Und das der Anwalt für seinen klienten "versehentlich" doppelt abkassieren will ist egal
Zitieren
#18
Nein, ich meinte, dass Unterhaltspflichtige die mal wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt werden mit dem gleichen Recht so einen Satz äussern könnten wie die Staatsanwaltschaft jetzt bei betrügerischer Überpfändung.

Es seien ja soviele Zahlen und Schulden, da könne man schon den Überblick verlieren beim Unterhalt zahlen. Freispruch :-)
Zitieren
#19
Kann man in einem Strafprozess die Staatsanwältin wechseln? Smile
Ich brauche einen gesonderten Beschluss Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#20
(21-08-2019, 15:20)Zahlesel_RUS schrieb: Kann man in einem Strafprozess die Staatsanwältin wechseln? Smile
Ich brauche einen gesonderten Beschluss Smile
Am besten und nach Möglichkeit den Vater Stadt wechseln, verarschen können Sie sich selbst
Zitieren
#21
Leider es gibt auf der Erde so gut wie kein Land, wo die Väter nicht verarscht wrden Sad
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#22
Bei Muslimen, wenn ich mich nicht irre, werden kids an den Vater zuerst gegeben
Zitieren
#23
wenn, dann auch nicht lange. Die Femizombies kommen überall hin Wink
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#24
Tja. Mittlerweile kann ich komplett aufgeben. Der Staatsanwaltschaft habe ich zwar erneut geschrieben, jedoch kam heute vom FamG der Bescheid das die Prozesskostenhiöfe abgelehnt wurde.
Lustige Begründung. Da ich kein Anwalt benennen konnte gibt es auch keine Aussicht auf Erfolg....
Ich finde es traurig. Ich habe allen Beweisen können, dass ich Teile bezahlt habe und dennoch hilft einem keiner..... dann sollen Sie halt die unberechtigten 1800€ nochmal pfänden....
Zitieren
#25
Traurig sowas :-(
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste