Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vaterschaftstest bei alleiniger Gesundheitsfürsorge
#1
Question 
Servus zusammen,

hab mich hier lange nicht mehr angemeldet, da sich - für mich - erfreuliche Dinge abgespielt haben:
Nachdem die KM mir meinen Sohn über anderthalb Jahre komplett entzogen hatte und ich kurz davor war, aufzugeben (Sohn war damals 4 Jahre alt und ich ein völlig Fremder für ihn), habe ich erfahren, dass die Mutter ein ernsthaftes Alkoholproblem entwickelt hatte. 
Der Richter hat nicht lange gefackelt und mir das alleinige Sorgerecht übertragen (guter Mann!).

So, mittlerweile sind ein paar Jahre vergangen, Sohn wohnt zum großen Teil bei mir, den Umgang mit der KM hab ich jederzeit sichergestellt. Zwischendurch hat die KM auch einen Entzug gemacht und das gemeinsame Sorgerecht zurückerhalten - lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge habe ich nachwievor ALLEIN.

Jetzt meine Frage: Ich bin mir nicht zu 100% sicher, dass ich tatsächlich der biologische Vater bin. Für einen Vaterschaftstest müssen ja alle Beteiligten zustimmen. Wenn ich jetzt einen Vater-Kind-Test (ohne die Mutter) machen möchte, brauch ich doch theoretisch nicht die Zustimmung der Mutter, da ich die Gesundheitsfürsorge allein habe, oder? Der Vaterschaftstest gehört doch zur Gesundheitsfürsorge, oder wie seht ihr das?

Danke für eure Meinungen!
Mischka
Zitieren
#2
Hmm, ich frag mich, ob du glücklich mit dem Ergebnis wärst? Warum möchtest du das tun?
Zitieren
#3
Mach den Test in den Niederlanden. Das geht total problemlos. Keine Fragen, Überweisung per Paypal. Total zuverlässig.
Zitieren
#4
(17-06-2019, 12:14)IPAD3000 schrieb: Hmm, ich frag mich, ob du glücklich mit dem Ergebnis wärst? Warum möchtest du das tun?
Das is auch so ein bisschen ein Problem für mich - was wäre, wenn er tatsächlich nicht mein Sohn ist. Da bin ich echt unsicher, wie ich dann reagieren würde.  Confused

Der Grund, warum ich es jetzt wissen möchte is der, dass die Mutter wohl wieder bei ner Anwältin war, weil sie das Umgangsrecht für sich erweitern möchte.
Momentan ist der Kurze ja bei mir gemeldet und genau einen Tag mehr bei mir als bei ihr. Wenn sie jetzt einen Tag mehr bekäme, wäre der Kurze "überwiegend" bei der KM, womit ich ja (bitte widersprecht mir, wenn ich da falsch liege) wieder unterhaltspflichtig würde. Momentan bekomm ich Kindergeld und UH-Vorschuss, danach würde das wegfallen und ich wäre unterhaltspflichtig. Das macht fast 1000€ Unterschied...  Angry
Zitieren
#5
Rechtlich bist und bleibst du Vater, wenn du das willst, auch wenn die Abstammung anders liegt. Ich würde den Test machen, um Zweifel zu beseitigen wenn du der biologische Vater bist oder dem Kind seine tatsächliche Abstammung nicht zu nehmen wenn du der Vater nicht bist.
Zitieren
#6
Ich habe einen Cousin, der wie ein Kuckuckskind aussieht. Ich glaube, dass das keiner wissen will. Weder er, nich seine Geschwister oder sein Vater.

Ich habe einen angeheirateten Verwandten, der von seinem Vater Adoptiert wurde. Seinen leiblichen Vater hat der irgendwann mit Mitte dreißig mal gesucht, als er selbst Kinder bekam. Aber irgendwie ist es im Sande verlaufen. Der Kontakt zu seinem Stiefvater und seinem Stifbrunder ist irgendwie disatnziert, obwohl die als Familie aufgewachsen sind.

Ich habe eine andere Erfahrung p_. Ich kann mir daher vorstellen, dass viele Väter glücklich drüber wären die Last der Verantwortung los zu sein, wenn sie wüßten, dass es nicht das eigene Kind ist....weil es eine große Last ist, wenn man/n in einem Unrechtssystem um sein Kind kämpfen muss.

dem Kind bringt der Test meiner Meinung nach keine Vorteile
Zitieren
#7
Ich würde den Test machen.
Zitieren
#8
(17-06-2019, 12:48)HeinrichH schrieb: Mach den Test in den Niederlanden. Das geht total problemlos. Keine Fragen, Überweisung per Paypal. Total zuverlässig.

Österreich geht auch gut. Zwei Haarlocken (je eine von Vater & Sohn) hinschicken, Antwort kommt per Post.
Ist zwar vor Gericht nicht verwertbar, gibt aber Gewißheit und kostet nur die Hälfte eines Anwaltshonorars für die erste Instanz.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
Mach den Test nur, wenn Du die Verantwortung los sein willst und bereit bist den Preis zu bezahlen.

Die familiäre Bindung wird nicht mehr die Selbe sein, wenn es ein Kuckuckskind ist, weder für Dich noch für ihn. Mach Dir keine Illusion.

Die Entscheidung musst Du auch nicht überstürzen. Du kannst auch erstmal abwarten und schauen, ob sich das mit dem Geld wirklich dreht.

...und noch was. Was machst Du, wenn die Mutter wieder zur Flasche greift und Du nicht der leibliche Vater bist?

Wieviel bock hast Du für ein Kuckuckskind die Mami zu spielen? Manche Dinge muss man echt nicht wissen.
Zitieren
#10
Test auf jeden fall machen. Die Ungewissheit zerfrisst dich sonst.

Geht problemlos in Holland und auch bei den Ösis. Hab ich damals auch ohne Zustimmung der KM gemacht.

Warum schlafende Hunde wecken?
Zitieren
#11
(17-06-2019, 23:01)Alles-durch schrieb: dem Kind bringt der Test meiner Meinung nach keine Vorteile

Die Abstammung zu kennen, kann Vorteile haben. Adoptierte Kinder sind in der Mehrheit glücklicher, wenn sie die wahren Verhältnisse kennnen. Viele sagen, sie hätten schon immer gemerkt, dass etwas an den offiziellen Erklärungen nicht stimmt. Auch dein bleibender, unausgeräumter Zweifel wird unterbewusst Wirkung auf das Kind zeigen.
Zitieren
#12
Danke für eure zahlreichen Antworten. Leider is keiner auf die rechtliche Situation eingegangen, was ja die eigentliche Frage war...

Also nochmal: Als alleiniger Gesundheitsfürsorgeberechtigter - darf ich in Deutschland einen Vaterschaftstest ohne die Zustimmung der Mutter machen oder nicht?
Zitieren
#13
(18-06-2019, 09:36)mischka schrieb: Also nochmal: Als alleiniger Gesundheitsfürsorgeberechtigter - darf ich in Deutschland einen Vaterschaftstest ohne die Zustimmung der Mutter machen oder nicht?

Schau mal z.B. hier:

https://www.wissensschau.de/genom/vaters...kosten.php

Zitat:Einverständnis und Zeugen

Dabei gilt es aber unbedingt, die Rechtslage zu beachten. Ein Vaterschaftstest kann nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten dazu schriftlich ihr Einverständnis erteilen - bei unmündigen Kindern muss die Mutter also unbedingt zustimmen. Wenn sie sich weigert, kann allerdings auch ein Gericht den Vaterschaftstest anordnen.

Eine Missachtung dieses Gesetzes ist für alle Beteiligten kostspielig: Auf einen Vater, der diesen Test heimlich durchführt, kommen bis zu 5 000 Euro Strafe zu. Für das durchführende Labor kann es sogar noch wesentlich teurer werden.

Noch etwas ist wichtig: Bei der Entnahme der Probe muss ein unabhängiger Zeuge anwesend sein - z.B. ein Arzt oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Damit soll verhindert werden, dass ein Vaterschaftstest einfach manipuliert werden kann. Auch der Zeuge muss seine Anwesenheit schriftlich bestätigen.

Nach dem, was da steht, würde ich sagen: Alleinige Gesundheitssorge reicht nicht aus, um legal einen Vaterschaftstest zu machen.

Simon II
Zitieren
#14
Wissensschau-Laberer Henn kopiert einen Standardkommentar auf eine Frage, die hier gar nicht gestellt war. Der Stadardkommentar (der im übrigen auch nochmal andere Fehler enthält) sagt, dass die Mutter zustimmen muss. Na logisch, denn die hat ja immer schon durch ihren Mutterstatus das Sorgerecht.

Die Frage war, was los ist wenn sie es mal nicht hat, weil es ihr entzogen wurde. Das ist ein seltener Fall. Gucken wir also lieber mal in die Quelle. Das ist das Gendiagnostikgesetz, §17. Von den acht langen Absätzen ist Absatz 3 relevant. Und da steht drin:

Bei einer Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn
1. die Untersuchung der Person zuvor in einer ihr gemäßen Weise so weit wie möglich verständlich gemacht worden ist und sie die Untersuchung oder die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe nicht ablehnt,
2. der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat und
3. die Person voraussichtlich allenfalls geringfügig und nicht über die mit der Untersuchung und der Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe in der Regel verbundenen Risiken hinaus gesundheitlich beeinträchtigt wird.
Für die Aufklärung und die Einwilligung des Vertreters gelten Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 entsprechend. Die §§ 1627 und 1901 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden Anwendung.


Da geht es neben Behinderten um Kinder, die die Tragweite noch nicht erkennen können. Mischkas Fall. Er müsste also erst dem Kind erzählen was er vorhat, was allerdings hier nicht dem Kindeswohl entspricht, sondern nur Verunsicherung erzeugt. Sowas kann er sich für den späteren offiziellen Test aufheben, wenn sich herausstellt dass er nicht der Bio-Vater ist. Der Vertreter der Person sind bei Minderjährigen in der Regel die Sorgerechtsinhaber, im Ausnahmefall ein Beistand. Und dafür gibts am Ende auch einen konkreten hinweis auf § 1627 BGB, der Paragraf über "Ausübung der elterlichen Sorge".

Bleibt die Frage, welches Teilrecht des Sorgerechts das berührt, denn bei Mischka wurde das Sorgerecht in Teilrechte zerlegt. Da gibt es sicher Antworten, aber die Recherche kostet erheblich mehr Zeit. Ich spekuliere mal: Es ist nicht die Gesundheitssorge, denn es geht nicht um die Gesundheit des Kindes, sondern um die Abstammung. Damit würde die Zustimmung der Mutter für einen Test nötig sein.

Ich würde hier genau wie bei allem anderen im Leben nach Verstand und Gewissen entscheiden, nicht nach dem Text einer feministischen Verbrecherin, die sich zur Justizministerin hochgequotet hat. Die Gefahr, dass es auffliegt, ist ohnehin nahe Null.
Zitieren
#15
Danke @p
Ich hab jetzt mal einen bestellt... :-D
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste