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Auskunft Kind
#1
Hallo Gemeinde,

will Auskunft über mein Kind einholen...Schule,Gesundheit,Foto u.s.w. Von der Kindesmutter bekomme ich gar nichts!

Kann mir einer sagen wie das abläuft und wie ich das Schreiben an das Gericht zur Auskunftspflicht!? zu schreiben habe...

Sollte schon ein Thread da sein bitte um Verweis...

LG
A.
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#2
Hallo,

würde einen einfachen Brief, evtl. per Einschreiben machen.
Vorlagen gibt es genug, Internet, Word usw.

Habe das auch gemacht mit einem Schreiben und Inhalt dass keinerlei Informationen Seitens der Mutter kommt, dies mit Schriftsatz dass sie verpflichtet ist. aber leider hält sich da keiner dran auf.
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#3
(14-06-2019, 12:18)Olivier schrieb: Habe das auch gemacht mit einem Schreiben und Inhalt dass keinerlei Informationen Seitens der Mutter kommt, dies mit Schriftsatz dass sie verpflichtet ist.  aber leider hält sich da keiner dran auf.

Und wohin schicke ich das Familiengericht oder ähnliche Terrororganisation ?
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#4
1. Brief an die Kindesmutter. Schriftlich zur Auskunft auffordern. Frist setzen nicht vergessen. Wenn erwartungsgemäß nichts passiert dann
2. Brief an Jugendamt und um Unterstützung bitten. Schreiben an Kindesmutter beilfügen. Da gibt es auch irgendeinen Paragraphen zu. Amtshilfe oder so ;-) Bei mir hat das gereicht. Wenn auch nur für die Zeugnisse. Mehr habe ich allerdings auch gar nicht erst eingefordert.
3. Gang zu Gericht
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#5
Hast Du gemeinsames Sorgerecht?

Dann kannst Du Dich an die Schule, Arzt etc. direkt wenden.

Falls nicht, ist die Reihenfolge von i-wahn sinnvoll.

Simon II
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#6
Wenn du kein sorgerecht mehr hast, dann setze die KM in verzug. Schreiben per einschreiben kannst du dir sparen. Erkundige dich, welcher Gerichtsvollzieher bei der KM zuständig ist.
DAS ist ein Nachweis.
JA kannst du dir genauso sparen, da diese immer auf der Seite der KM sitzen.
Schreiben per GV nach frist gleich Familiengericht anschreiben mit dem hinweis, dass km blo kiert und nosten zu übernehmen hat. Wenn du glück hast, dann bekommst du 2 x im jahr ein zeug is und vielleicht einmal eine kopie des impfbuches.
Bilder stören das persönlichkeitsempfinden. Da mach dir keine Illusion
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#7
(17-06-2019, 19:45)fragender schrieb: Schreiben per einschreiben kannst du dir sparen. Erkundige dich, welcher Gerichtsvollzieher bei der KM zuständig ist.
DAS ist ein Nachweis.

Schreibe grundsätzlich nur per GV...bin also nicht der einzige der das so macht. Dieser Staat kotzt mich so an...anscheinend brodelt es jetzt aber mehr...
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#8
es brodelt genau so wie früher. Weder mehr - noch weniger.
Kürzlich hier im Radio gehört, dass ein Vater beim JA mit einer Knarre rein ist. Meine Mutter hat mir von einer ähnlichen Story in unserm Dorf erzählt. Das war aber in den 70ern.

Alles was hier steht -- wäre damals auch nicht anders gewesen - meint meine Mutter. Zahlen und fröhlich sein -- sagt die immer
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#9
Ich habe die Nummer letztens mit einem Vater erfolgreich durchgezogen. Aber Du brauchst etwas Geduld, denn bevor Deine Klage nach § 1686 BGB Erfolg hat, musst Du erst alles andere versucht haben und dies nachweisen. Wobei das Gericht mit normal abgesendeten Schreiben (Einschreiben/Einwurf) kein Problem hatte.
Außerdem musst Du Dein Auskunftsbegehren genau darstellen und aufzählen. Und es muss sich um Angelegenheiten handeln, die nicht Dinge des alltäglichen Lebens sind. Deine aufgezählten gehören dazu.

Bei gem. Sorgerecht musst Du also auch die Schule, Behörden, Krankenkasse selbst anschreiben.
Bei fehlendem Sorgerecht nur die Mutter. Die anderen dürfen ja nichts sagen.

Wir hatten das gem. Sorgerecht

Wie folgt sind wir vorgegangen:

1. Schreiben an die Mutter. Nett, sachlich, fertig. Mit Fristsetzung 4 Wochen
2. Schreiben an das JA, weil die eine Familienhilfe mit Therapien (erfolglos) installiert hatten
3. Mutter antwortete nicht: Erneutes Schreiben, nochmal 2 Wochen Frist
4. JA hat geantwortet
5. Bei der Schule parallel angefragt. Die machten eine Diskussion draus. Entsprechend geantwortet. Antwort kam. Kind nicht mehr da. (Antwort per E-Mail) Alles ausdrucken!
6. Andere Schule angefragt. Insgesamt drei! Antworten: Ja; Zeugnisse: Immernoch keine

Antrag bei Gericht. In meinem Fall auf Auskunft und einstweiliger Anordnung wg. Umgang

Weil das JA selbst erfolglos versuchte heraus zu finden, auf welcher Schule das Kind jetzt ist und die Mutter sich auch dort als nicht gerade Zuarbeitend heraus stellte, waren die ganz schön angepisst. (Aber vorher natürlich den Vater ausgrenzen. Man kennt das ja)
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