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Scheidungsverhandlung/Verleumdung durch RA
#1
Die Scheidungsverhandlung steht nun an und gleichzeitig läuft eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Verbreitung durch die Rechtsanwältin meiner Ehefrau. Die Rechtsanwältin, schnittig und leicht billig aussehend, Mitte 20 und als "Leistungsträgerin" in einer mittelgrossen Kanzlei für Familienrecht hat mir einen richtig grossen Gefallen getan und kann sich nun daran erfreuen dass eine Strafuntersuchung und vorsorgliche Unterlassungsmassnahme gegen SIE beantragt wurde. Die Ehefrau muss ja geschont werden. ;-)

Auch das Familiengericht hat sich mglw. strafbar durch die Weiterverbreitung der ehrverletzenden Rechtsschrift gemacht. 

Ich bin mal gespannt, wie die sich herauswinden werden.

Wer mehr dazu erfahren möchte sollte mal googeln:

"Ehrverletzungen bei der Parteiinstruktion und deren Weiterverbreitung durch Rechtsschriften und Äusserungen des Rechtsanwalts"
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#2
Famliengerichte machen sich nicht strafbar. Allenfalls die Richter, wobei kein einziger solcher Fall bekannt ist.

Was die Anwältin angeht, wirst Du sehen, dass die Hürden zur Strafverfolgung mit der Anzahl der Anträge wachsen. Am Ende finden sie irgendeine Kompromisslösung oder weisen den Antrag einfach ab.
https://t.me/GenderFukc
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#3
In der Schweiz ist fast Alles verboten. Das mussten schon einige Anwälte lernen die es übertrieben haben.
Es läuft jetzt erstmal ein hübscher Befangenheitsantrag. In der Schweiz ist das eine richtige Beleidigung für eine Richterin.
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#4
Ich hatte mehrere Verfahren in der Schweiz:
- Bürokollegin von meinem Ehevertragsanwalt taucht in Vertretung meiner Ex auf. Strafanzeige - Ergebnis Einstellung des Verfahrens ohne Konsequenzen und sie kann weitermachen
- Anwältin wirft mir vor, Dokumente gefälscht zu haben - Strafanzeige - Ergebnis sie zahlt die Ermitllung mit 1000 CHF und der STA stellt das Verfahren ein
- Richterin dreht ein Pozess relevantes 'ja' in einer Zeugenaussage in ihrem Urteil in ein 'nein' um - Strafanzeige wegen Prozessmanipulation und Rechtsbeugung - Ergebnis alles bleibt so, wie die Richterin sich das wünscht und die Strafanzeige wird eingestellt

^^ das nur zur Einleitung. Die Liste liesse sich Seiten lang fortsetzen. Mein Anwalt meinte zu einem der Rechtfertigungsschreiben der Schweizer Justiz, dass ihm die Ohren bluten würden. Und diese Zustände kenne ich auch aus anderen mir bekannten Verfahren. Da wird zB. einer Partei mitgeteilt, dass sie keine Anträge stellen braucht oder das Bundesgericht entzieht höchstrichterlich einer Partei das Recht auf rechtliches Gehör.
usw usf
https://t.me/GenderFukc
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#5
Vielleicht sollte ich einfach nur in den grossen Kanton rübermachen, wenn es anfängt nervig zu werden.
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#6
Ja, überlege es dir gut. Die ganze Prozessierei kostet nur Nerven. Du hast es einfach mit der leibhaftigen Niedertracht persönlich zu tun. Da gibt es keinerlei Skrupel bei der Totalausbeutung von uns Vätern, bei gleichzeitiger Totalexkulpation der kinderentfremdenden Exe natürlich. Wir Mànner glauben noch viel zu viel an Gerechtigkeit ... .

Meiner kleinen Wenigkeit ist es einmal gelungen, dass der Richter wegen Befangenheit das Verfahren abgeben musste. Am Ende hat das aber auch nicht viel gebracht. Man hat ein kleines Hoch ... aber das verpufft dann recht schnell.

Nach D. wechseln kannst du jederzeit. Du hast ja sicher ein ganze Reihe guter Gründe. Würde mich sehr interessieren wie es dann weiterlaufen würde. Es würden Unterhaltsschulden auflaufen und sie würden versuchen die in D einzutreiben? Würde der Unterhalt dann vom Amt in D. übernommen werden und müsste nicht auch der Unterhalt anders berechnet werden, wenn du in D. wohnst? Und entfällt dann nicht die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte und die Exe müsste sich an ein Gericht in D. wenden? Falls ja, würde ich sofort nach D. gehen, b e v o r es irgendwelche Urteile und Titel hier in der CH gibt.
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#7
Ich bin damit mittlerweile durch und werde seit Anfang Oktober durch die Sozialhilfe und einen sehr fähigen Rechtsanwalt unterstützt, der sich für gesellschaftliche Randgruppen stark macht und sich regelmässig erfolgreich mit Behörden anlegt.
Dessen Kosten muss das Sozialamt bzw. der Staat im Rahmen der URP bezahlen. Im Grunde genommen gefällt mir die Landschaft in der CH und so schlecht ist das Leben als Working poor auf dem Land nun auch wieder nicht. Ein guter Anwalt kann auch viel puffern und Druck wegnehmen. Es hat etwas gedauert um zu dieser Erkenntnis zu kommen.
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#8
at amg, oder vielleicht auch bmw :-)

gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist für Verleumdungen und Falschbehauptungen bei Gericht durch den RA der H exe?
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