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KU ab 18 - Wie positionieren?
#1
Smile 
Hallo zusammen,

ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes werden ja beide Eltern unterhaltspflichtig für ihr Kind.

Ich habe schon einiges darüber gelesen.

Der Unterhalt wird dann nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen der Eltern gequotelt.

Also Beispiel: Mama verdient bereinigt 1000€ monatlich netto, Papa aber 3000€.
Klarer Fall: Ca. mind. 3/4 wird Papa blechen müssen.

Meine Frage:
Wenn es zur rechtlichen Auseinandersetzung darüber kommt, wer wieviel bezahlen muss, wie hat man sich als Mann im Vorfeld aufzustellen?

Ausschlaggebend scheint ja die Einkommenshistorie zu sein.

Genügt es z.B. 5 Jahre vor dem 18. LJ des Kindes sein Einkommen zu senken?
Oder schielen Richter stets auf das, was schon einmal irgendwann in ferner Vergangenheit verdient wurde, und unterstellen fiktives Einkommen?
Braucht man ein wasserdichtes Alibi für Einkommensabsenkung? Darf man sich mit Kosten volladen wie z.B. Krediten, die einen weniger leistungsfähig machen?


Mit anderen Worten:
Wie dreht und wendet man es, damit die (bis dahin stets verantwortungslos lebende) Frau jetzt mal so richtig finanziell bluten muss - und eiskalt erwischt wird?

Danke für Eure Hinweise.

Grüße Cool
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#2
(13-06-2019, 11:05)Maestro schrieb: Mit anderen Worten:
Wie dreht und wendet man es, damit die (bis dahin stets verantwortungslos lebende) Frau jetzt mal so richtig finanziell bluten muss - und eiskalt erwischt wird?

Wenn die KM nur 1000 EUR/Monat hat, wird sie NIE bluten!

Das ist das eine.

Das andere ist, daß der von Dir zu zahlende KU auch von anderen Sachen abhängt.

Welche Ausbildung macht das Kind? Bekommt es eine Ausbildungsvergütung? Wenn ja, in welcher Höhe? Studiert das Kind? Dann kann es evt. BAFÖG bekommen.

Versuche, wenn das Kind 18 ist, eine vollständige Trennung DEINERSEITS von der KM hinzubekommen! Ab 18 hast Du mit der KM im Regelfall nichts mehr zu tun. Verlängere nicht die Zeit der emotionalen Abhängigkeit von die KM durch irgendwelche Racheaktionen. Letzten Endes schadest Du Dir damit vor allem selbst.

Simon II
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#3
Primär geht es mir um Kostenvermeidung.

Die Frage ist, was wenn ich auch nur noch 1000€ mtl. netto bis dahin habe?
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#4
Dann bekommt das Kind eben mehr BAFÖG oder evt. ein Ausbildungs-BAFÖG, wenn es eine Berufsausbildung macht (keine Ahnung, wie das wirklich heißt).

Zur Berechnung relevant ist das vorletzte Jahr.

Beispiel: BAFÖG-Antrag wird zum Wintersemester 2019/2020 gestellt, dann ist Dein Verdienst im Jahr 2018 relevant.

Simon II
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#5
Der dahintersteckende Gedanke meiner Frage dürfte mittlerweile klar sein:
Warum eine Stunde lang arbeiten, um Geld für andere zu verdienen - wenn man sich die Stunde sparen kann, weil es eh Kohle von anderswo her für sie gibt?
Da nimmt man sich doch lieber diese Stunde Knechtschaft und macht frei Big Grin
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#6
Kommt drauf an, wieviel Du verdienst.

Ich denke, Du muß Dir das genau mit verschiedenen Varianten durchrechnen.

Wenn Du trotz KU-Zahlung mehr durch Arbeit hast als ohne Arbeit, sehe ich in Deinem Ansatz keinen Sinn.

Simon II
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#7
Es geht ja um die Absenkung des offziellen Einkommens, das auf dem Radar der Geier auftaucht Smile
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