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Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht
#1
Hallo Leute,

nach intensivem einlesen bin ich euch allen erstmal sehr dankbar für alle Informationen und eure Mühe. Ich bitte euch auch meinen Fall zu beleuchten und mir zu helfen eine vernünftige (zu meinen Gunsten) Lösung zu finden.

Kurze Übersicht meiner Situation:

Beziehung: 3 Jahre ohne Ehe, beide Anfang 30, 1 Kind (gemeinsames Sorgerecht - Kind wohnt selbstverständlich bei der Mutter)

Trennung: vor über einem Jahr, hatten eigentlich bis vor paar Wochen immer guten Sex und die Gesamtsituation war zwar angespannt aber übersichtlich und tragbar für mich, weshalb ich keinen Anlass sah jetzt mit allen Mitteln die Fronten zu klären. Sie war weitestgehend kulant, ich auch, trotz vieler emotionaler Auseinandersetzungen/Verarbeitungsprozessen etc.pp.. Wohnen seit der Trennung über 100km voneinander entfernt - aber ne Stunde Weg geht noch klar. Bin sofort ausgezogen (Mein erster Fehler ganz klar).

Umgang bisher: kein richterlicher Beschluss und bin daher auf ihren Wohlwollen angewiesen, sie weigert sich eine gemeinsame außergerichtliche Umgangsvereinbarung zu unterschreiben und sich an diese zu halten. Wie erwähnt, lief bisher trotzdem alles weitestgehend zu meiner Zufriedenheit - nicht immer. 

Unterhaltzahlungen: sie bezieht ihr Geld über das JC in der Kombi mit Unterhaltsvorschusszahlungen, Kindergeld und Elterngeld. Das JA hat die Forderungen an das JC abgetreten und die holen sich den Gesamtbetrag inkl. Rückstand wieder (knapp über 500 Euro plus 250 Euro Rückstandszahlungen). Das JC ist der Gläubiger und bekommt von mir den berechneten Betrag ohne wenn und aber seit der "offiziellen etwas härteren Forderung/Drohung" überwiesen. Habe da aktuell eine übersichtliche Restschuld von unter 1000 Euro. Titel existiert nicht.

Änderung der allgemeinen Situation: Kind ist ab diesem Monat in der Kita und die Ex plant ab kommenden Monat wieder in ihren (vorhandenen) Job einzusteigen - keine Informationen hierüber im Detail, tippe aber stark auf Teilzeit aufgrund des Alters unseres Kindes. Was an sich trotzdem super ist, weil sie die gesetzliche Gesamtzeit nicht ausreizt und sich wieder markttauglich formt für ihre Zukunft (welcher ernstzunehmende Kerl hat schon Lust auf eine Alleinerziehende ohne Job, die halt "nur sehr gut aussieht" und dauernd nur Stress/Drama produziert. Ich gönne ihr auch alles Gute mittlerweile und hoffe, dass sie glücklich wird, für sie alles funktioniert und dass sie mir nicht mehr auf den Sack geht und mein Leben sowie das Leben unseres Kindes nicht negativ beeinflusst. 

Erwähnenswert: Anwaltschreiben liegt vor für die Auskunft zwecks Kindesunterhaltsberechnung mit Fristsetzung und in korrekter Form. Punkte wie Mehrkosten etc. inkl. Rückzahlungen seit der Trennung (checkt nicht, dass sie für die Rückstände keine Forderung stellen darf, solange sie soziale Leistungen bezieht - mit dem JC habe ich mich schon längst geeinigt und sie sind ja de facto der Gläubiger). Der Anwalt möchte eine Antwort bis nächste Woche - wie soll ich reagieren? Bitte diesen Punkt mit auf die Prioritätsliste eurer Antworten setzen, auf die ich sehr hoffe.

Probleme: Ganz klassisch wertet Sie mich als Mensch und Vater ab (bin natürlich nicht perfekt, aber so schlimm jetzt auch nicht) und blockiert ab jetzt die Umgänge mit unserem Kind. Hat noch keinen Neuen, sondern sucht aktiv mittlerweile. Ich kann das nicht einordnen ob sie mir eine reindrücken will oder ob sie plant mich zu endgültig zu entsorgen und zum Zahlvater zu degradieren. Vielleicht auch eine Kombination aus beidem. Und das ist ein gewaltiges Problem, weil ich mein Kind liebe und es bei mir haben will. 

Mein Ziel ist eigentlich klar: so viel Zeit mit meinem Kind wie möglich, so wenig zahlen wie nötig und der nötigste Kontakt zu ihr. Habe keine Lust auf ihre Manipulationen, Vorwürfe, Ansprüche und Erpressungen. Für Vernunft ist sie grundsätzlich nicht zugänglich und hoch-emotional (will hier nicht mit nicht diagnostizierten Begriffen umher werfen - aber als Tipp: schwarz-weiß-denken). Wir kommen nicht miteinander klar, Punkt. Will einfach meine Ruhe und mein Leben leben. Aktuelle finanzielle Situation ist eigentlich sehr bescheiden - ca. 2K netto. Könnte auch vorerst meinen Job gegen die Wand fahren, wenn es hilft. Psychisch geht es mir eh nicht gut Wink Plane nach dem sich alles gefügt hat einen Sprung in die Selbstständigkeit mit ganz anderen finanziellen Möglichkeiten um mein Leben möglichst geil zu gestalten. Bin in einer "Neuorientierungsphase" sozusagen.

Bin euch für eure Antworten sehr dankbar. Gerne Rückfragen, wenn nötig. Brauche eine Art Leitfaden mit der höchsten Wahrscheinlichkeit mein Ziel zu erreichen, den ich praktisch umsetzen kann.

Beste Grüße
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#2
Sind die Kindesunterhaltsansprüche ans Jobcenter übergegangen oder ans Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft oder hat sie die Ex noch? Wenn sie übergegangen sind, hat die Ex und ihr Anwalt gar nichts zu melden. Die Situation ist zu unübersichtlich für eine klare Antwort.

Dein Ziel ist regelmässiger Umgang mit dem Kind, die Ex ausserhalb Sichtweite und im Moment hast du keinen Umgang ("blockiert ab jetzt die Umgänge mit unserem Kind"). In deinem Beitrag klingen leider mehrere Saiten, die nach sehr viel Ärger und anhaltenden Poblemen mit der Ex tönen. Es ist nicht nur der nicht-diagnostizierte Begriff. Da passen noch einige von aussen harmlos aussehende Puzzlestücke mehr ins Borderline-Muster. Ich vermute, sie hat tatsächlich keine Beistandschaft, sondern wirft ihr Geld für einen Anwalt hinaus. Das ist so ein Puzzlestück, der typische Versuch Kontrolle zu behalten und im Mittelpunkt zu bleiben statt diesen eigentlich unwichtigen Punkt an die Beistandschaft abzugeben. Lass mich raten, sie legt auch sehr viel Wert auf ihr Aussehen und ihre Aussenwirkung? Der gute Sex, solange du weiss geschaltet warst? Hochemotional? Ziemlich schnell während der weisser Ritter-Phase schwanger geworden? Für sich genommen alles völlig unauffällige Punkte, aber die Kombination, da klingelt einiges... und es sieht nach schwerem Weg aus.

Den ganzen Schaden abhaken willst du nicht und um Umgang zu bekommen gibts nur den üblichen Weg über drei Stufen: Aufforderung, Jugendamt, Gericht. Oder man einigt sich eben direkt. Wie ist da der Stand der Dinge? Bist du schon bei der Aufforderung? Welche Vorschläge hast du gemacht, wie hat die Ex reagiert?
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#3
Wenn es irgendwie geht, versuche Dich wegen Umgang aussergerichtlich zu einigen, auch wenn Du Kreide fressen und Kohle auf den Tisch legen musst. Alles ist besser als jahrelange teuere Gerichtsverfahren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Vielen Dank für Deine Antwort p__

absolut berechtigte Einwände im Hinblick auf die Vollständigkeit meines Eingangsbeitrags. Ich versuche das wie gewünscht zu ergänzen.

Ansprüche sind ans Jobcenter übergegangen. Da wird alles mit dem Leistungssatz verrechnet. Habe die Jugendamt-Auskunft konsequent ignoriert bis die vom JC eingetrudelt ist. Auf die habe ich reagiert. Die hundertpaarunfünzig Euro Unterhaltsvorschusszahlungen habe ich durchgehend bezahlt. Rückstände werden jetzt getilgt und KU nach DD bezahlt.

Habe das JC über ihr Vorgehen in Kenntnis gesetzt und der Mitarbeiter des JC hat eben reagiert mit einer E-Mail an den Anwalt:

[Bild: bild-115506-1557308964.jpg.html]


Wie soll ich auf den letzten Absatz reagieren?

Ich habe leider keine Informationen bzgl. Beistandschaft und wie sie den RA bezahlt, was sie vor hat etc. Ich vermute sogar sie bereitet aktuell heimlich vor das gemeinsame Sorgerecht anzufechten. Also ich würde es nicht ausschließen, weil ich ihr mittlerweile alles zutraue.

Nächster Punkt:

- sie ist eine bildschöne Frau - keine Frage. Legt extrem viel Wert auf ihr Äußeres, ist aber tatsächlich sehr verbindlich und nicht "aufmerksamkeitsgeil" in der Beziehung mit mir gewesen. Wie sie davor war, weiss ich nicht. Sehr loyal, aber verdammt streitlustig. Extrem schlimm, sie konnte keine 3 Tage Harmonie ertragen und hat jeglichen Aufhänger für die Eskalation gesucht. Sex war immer am Besten nach den größten Streits (inkl. Tränen ihrerseits etc.) - wenn Harmonie geherrscht hat, war sie weniger geil. Ich will sie nicht durch den Fleischwolf zerren, weil ich sie trotzdem sehr geliebt habe und sie hat auch super ferminine Seiten an sich. Will das Ganze möglichst in Ehren halten irgendwie. Aber zur Aufschlüsselung der Situation zwecks Einschätzung ist das wohl nötig: kein Selbstverletztendes Verhalten, kein Drogenkonsum, kein übermässiger Alkoholkonsum - kein Alk und Nikotin in der Schwangerschaft, allerdings kamen Selbstmordgedanken in der Schwangerschaft hoch (waren zusammen in der Klinik, nach einem Vorfall, den ich nirgends erwähnen werde, ausser sie geht Richtung Sorgerechtsentzug und erhöht die Umgangsblockaden. Es war etwas Schlimmes, aber ist nichts passiert am Ende. Depressive Phasen waren auch immer wieder vorhanden. Vernunftbefreitheit an der Tagesordnung und regulär- irrational bis zum abwinken und selektive Wahrnehmung durch die Bank. Schwangerschaft erfolgte nach 2 Jahren des gemeinsamen Kennens. Also nicht schnell, sondern eher im Rahmen. Beidseitig gewünscht - sie hat mir nichts untergejubelt oder mich in diese Richtung manipuliert. An der Stelle war alles gut. Wie gesagt, bin auch nicht perfekt (werde schnell wütend, bin aber gar nicht nachtragend, tendiere seit der Beziehung mit ihr leider zu übermässigem Alkoholkonsum - in kurzen Phasen, also nicht durchgehend, keine Sorge) und bin selbst sehr attraktiv, was mir bewusst ist. Bedeutet wir fühlen uns auf der sexuellen Ebene halt zueinander hingezogen und haben beide einen Knacks weg (sie natürlich weitaus mehr als ich, das ist eh klar). Das erklärt den Sex nach der Trennung. Details und beispielhafte Ereignisse würden den Rahmen sprengen und will diese auch nicht im Internet aufführen. Fakt ist, sie ist ein sehr schwieriger Mensch, wenn Emotionen im Spiel sind. Ob BL-Tendenzen oder nicht - sie ist extrem emotional und wird vermutlich zu einem Problem für den Umgang zwischen meinem Sohn und mir werden, weil ich jetzt hart abgewertet werde.


Bezüglich Deiner letzten Frage:
- ich habe sie mehrmals per persönlicher Kommunikation und nachweislicher Textkommunikation (keine Briefform), gebeten mit mir eine Umgangsreglung zu treffen, mit der ich leben kann. Sie verneint und meint ich solle mich mit ihr absprechen bezüglich der Termine. Und will neuerdings immer dabei sein "um IHR Kind vor MIR zu schützen".
- Jugendamt ist bereits informiert und wissen dass ich eine Mediation befürworte. Sie werden sie jetzt kontaktieren und ihre Stellungsnahme einholen.

Also bin ich in der Warteschleife aktuell. Habe mit einem Anwalt gesprochen und er meinte, ist richtig so und dass ich dann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen kann. Habe es auch hier auf der Seite gelesen.

Sorry für den DP, aber das Bild konnte leider nicht hochgeladen werden. Ich füge hier einfach den Link ein, wo ihr den Auszug der Mail sehen könnt:

https://www.bilder-upload.eu/bild-115506...4.jpg.html
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#5
Du redest noch viel von der Ex, verständlich. Ich kann Dir nur den guten Rat geben, da ganz schnell von weg zu kommen. Frage dich lieber, was dich angetrieben hat mit dieser Schizoiden Frau ein Kind in die Welt zu setzen. Nur, um zu verhindern dass du denselben Fehler noch mal wieder machst.
Ihr habt Euch Beide offenbar wunderbar ergänzt. Das ist nur eine Feststellung, keine Kritik an Dir als Person.

Mit dieser Frau ist keine verbindliche Einigung möglich, dass funktioniert nur mit Nicht-Schizoiden. Deswegen wird es auch mit dieser Schizoiden keine gute Einigung geben, die den Namen verdient und von Ihr nicht sabotiert wird.

Sage Ihr nur was Sie hören möchte, stelle keine Forderungen nach verbindlichen Absprachen.
Grenze Dich aber auch ab. Keinen Sex mehr mit dieser Frau. Die Schizoiden sind deswegen so gefährlich, weil diese Schizos hoch manipulativ unterwegs sind.
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#6
Hi Bodenseebursche,

ich finde die Kritik vollkommen angemessen und halte es auch für wichtig meine Defizite zu erkennen und zu akzeptieren, dass diese Situation meinen Entscheidungen geschuldet ist. Absolut korrekt.

Ob es mir schon während der Beziehung bewusst war wie sie ist? Ja! Ich "hätte" es besser wissen sollen und mir diese Erfahrung durch Weitsichtigkeit ersparen.

Ob ich es bereue? Ja! Weil ich sehe was auf mich alles zukommen wird.

Ob ich es ändern kann? Nein! Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und ich liebe den Zwerg über alles. Mein Kind präventiv aufzugeben im Dino-Style (den ich für seinen Einsatz für uns sehr respektiere und schätze) kommt für mich nicht in Frage. Ich weiß nicht wie es aussieht, wenn ich an meine psychischen und finanziellen Grenzen gelange - daher ist diese Aussage nur auf den Status Quo bezogen. Ich schließe es nicht prinzipiell nicht aus, weil auch mein Leben weiter gehen muss und weiter gehen wird. Sehe ich dann, je nach dem wie es sich alles entwickeln wird.

Jetzt mal abseits von jeglichen Emotionen, weil zielführendes Verhalten ist jetzt entscheidend. Sex mit ihr wird es nicht mehr geben. Soll sich ein anderer die Finger verbrennen - ich bin da raus.

Wie soll ich auf das Anwaltschreiben und die Antwort des JC an den Anwalt reagieren? Die Reaktion muss erfolgen, sonst wird Klage eingereicht.

Danke euch allen für eure Mühe! Ihr seid alle viel erfahrener als ich in solchen Situationen.
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#7
Wie alt ist das Kind eigentlich?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
1,5 Jahre
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#9
(08-05-2019, 12:36)Badman schrieb: Wie soll ich auf das Anwaltschreiben und die Antwort des JC an den Anwalt reagieren? Die Reaktion muss erfolgen, sonst wird Klage eingereicht.

Auskunft erteilen. Sie hat ein Recht darauf.
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#10
Ich weiß, Theo. Die Frage ist halt ob ihr Anwalt adäquat berechnet oder ob er sie bevorteilt. Die JC Berechnung war für mich annehmbar. Ihr Anwalt wird möglicherweise bei vielen Dingen anders kalkulieren.
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#11
(08-05-2019, 11:51)Badman schrieb: Ansprüche sind ans Jobcenter übergegangen

Aber ohne Beistandschaft? Dann sind die Ansprüche vielleicht nur teilweise in Höhe des Unterhaltsvorschuss übergegangen und nur einen Betrag darüber kann die Ex selbst geltend machen. Der Textausschnitt des Jugendamts sagt wenig aus. Kann sein, dass sich das Jugendamt nur drücken will, obwohl es das nicht darf. Wer für was wirklich Vertretungsrecht hat, ist nicht ganz geklärt.

Egal was, du bist nicht verpflichtet, erneut Auskunft zu geben. Grund: Du hast sie bereits dem Vertretungsermächtigten gegeben. Der kann sie weiterreichen wie es das Jugendamt vorgeschlagen hat oder dieselben Zettel werden nochmal kopiert. Eine neue Auskunft mit neuen Nachweisen und neuem Relevanzeitraum gibts nicht. Erst nach zwei Jahren wieder.

Die Beschreibung der Ex ist durchaus sinnvoll. Natürlich nicht, weil jemand annimmt dass du dieser Person noch hinterherhängst (nach deiner Beschreibung war es bereits absolut klar, dass das nicht der Fall ist), sondern weil das sehr relevant ist für die Art, zu einer funktionierenden Umgangsregelung zu kommen. Dazu muss man sie einschätzen können.

Offenbar geht sie den beliebten Weg "Umgang nach Gutsherrinnen Art", das kenne ich nur zu gut aus eigener Erfahrung. Erst nur betreuten Umgang zulassen und dann ein paar Termine diktieren. Dauerhaft. Nicht mal der zuständige Richter hat sich dran gestört. Diesem Typ ist kaum beizukommen. Sie haben früh den Trick gelernt, es nie zu überreissen, sondern langsam zu strangulieren, hintenrum zu torpedieren, abzuwürgen.

Einen Rat, der das Problem löst gibt es nicht. Ich würde entweder nach knappen Fristen zur Einigung sofort vor Gericht gehen oder erst, wenn das Kind drei Jahre alt ist und bis dahin hinnehmen, was die Mutter verlangt. Auf Dauer wird das aber dazu führen, dass du nur eine sehr schwache Beziehung zur Tochter aufbauen kannst, die so ab 10,12 Jahren häufig versandet, dich die Situation aber bis dahin ständig belastet. Wird klar, dass der Gerichtsgang nichts brachte, würde ich aufgeben. Wenn du das nicht kannst, musst du eben vor den Wünschen der Mutter kapitulieren. Mehrfache Gerichtsverfahren bringen in Sachen Umgang nur ganz selten etwas. Schon beim Ersten weiss man, was man mit dem zuständigen Richter zu erwarten hat. Hilfe, Schwachsinn oder dummes Geblöke.

Denn vor Gericht wird es ein totales Roulette-Spiel. Der Richter kann der Ex einen Anschiss geben, nach dem sie nur noch klein bei gibt, er kann Regelungen durchsetzen oder er kann dich dumm anglotzen und fragen, was du eigentlich willst, sei doch alles prima was die Ex da vorschlägt. Das klingt vielleicht für dich jetzt üvertrieben, ist aber so. Die Fähigkeiten der Robenklientel spotten in der Realität jeder Beschreibung und das ganz besonders im Familienrecht.
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#12
(08-05-2019, 14:16)p__ schrieb: Egal was, du bist nicht verpflichtet, erneut Auskunft zu geben. 
 
Vorsicht, Vorsicht! 

Thüringer Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 30.08.2013 (Az: 30 WF 429/13) 

(08-05-2019, 14:10)Badman schrieb: Ich weiß, Theo. Die Frage ist halt ob ihr Anwalt adäquat berechnet oder ob er sie bevorteilt. 

Du musst die Berechnung des Anwalts ja nicht anerkennen. Wenn er Dich auffordert, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, dann heißt das ja noch nicht, dass Du das auch zahlen musst.
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#13
Danke, das bestätigt meinen Rat gegen eine erneute Auskunft und verdeutlicht auch nochmal, warum ich so auf den Vertretungen herumreite. Denn dieses Verfahren hat genau diesen schizophrenen Zustand zur Grundlage, dass der Unterhaltsanspruch aufgeteilt wurde, was nur dann passiert wenn 1. Keine Beistandschaft besteht und 2. Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, weil ihn die Ex beantragt hat und 3. Sonst niemand die Finger drin hat, z.B. auch nicht das Jobcenter, das sich vielleicht den Rest gesichert hat.

Und genau deshalb ist bei einem Vertreter auch nur einmal Auskunft zu geben. Wir sind noch gar nicht so weit, dass klar ist ob hier ausnahmsweise eine Auftrennung der Ansprüche stattgefunden hat.
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#14
Ich finde deine Beiträge super informativ und hilfreich p__ da steckt soviel verwertbares drin, dass ich sehr froh bin, hier um Hilfe gefragt zu haben. Selbstverständlich gilt es auch allen anderen Beteiligten, denen ich genauso für ihre Zeit und Mühe dankbar bin.

Ich will nur zwei Punkte zur Korrektur hervorheben. Zum einen ich habe einen Sohn, keine Tochter - auch wenn das jetzt keine große Relevanz vor dem Recht hat, aber nur der Vollständigkeit halber. Und der Textausschnitt wurde vom Verantwortlichen der JC an den Anwalt verfasst, nicht vom Jugendamt. Die spielen hier keine Rolle und sonderlich viel Hilfe ist da auch nicht zu erwarten. Das habe ich gestern nach dem Telefonat gemerkt, aber Hauptsache es wird protokolliert, dass ich an einer aussergerichtlichen Einigung + Mediation interessiert bin und Gesprächsbereitschaft zeige. Das ist mir wichtig.

Die Ansprüche gingen ans Jobcenter über und mir wurde ausdrücklich vom Jobcenter untersagt, Geld an die Mutter zu überweisen solange sie offiziell Leistungen vom JC bezieht. Daran habe ich mich auch gehalten. Bin auf der Arbeit, sonst würde ich schnell in den Unterlagen nachschauen ob das Jobcenter in ihrem Schreiben den Begriff "Beistandsschaft" verwendet hat. Weiss es leider nicht.

Ebenfalls habe ich mich über die Familienrichterin in ihrer Stadt informiert. Also in der ersten Instanz werde ich zerfetzt, das ist klar. Ihre Aussage im Fokus war im O-Ton "sie ist parteiisch für das Kind" und sinngemäss "die Barunterhaltzahler müssen manchmal damit leben, keine Umgänge zu bekommen". Ganz schön überheblich die Dame. Masst sich an im Interesse des Kindes entscheiden zu können. Vor OLG sollte es anders laufen denke ich. Oder hoffe es zumindest. Wird ein schwieriges Unterfangen, das ist mir klar.

Aber ewig schlucken kann ich auch nicht, dafür bin ich zu stolz.

Also, soll ich dem Jobcenter die Freigabe erteilen, meine Unterlagen die ich dort eingereicht habe, direkt an den Anwalt weiterzuleiten? Sagt es mir und ich mache es. Bin da wirklich nicht so bewandert wie ihr, Männer.
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#15
Wenn das Jobcenter alles an sich gezogen hat, dann kann es keinen weiteren Vertretungsberechtigten geben. Die Weitergabe der früheren Auskunft vom JC an die Mutter ist aber immer okay weil letztlich nicht zu verhindern, auch das Jugendamt würde bei einer Beistandschaft die Unterlagen an die Mutter weiterreichen.

In Umgangssachen auf das OLG zu hoffen ist keine Lösung. Die Ex kriegt von so einer Richterin erstmal Oberwasser. Die Zeit vergeht und für jeden Versuch einer Durchsetzung landest du trotzdem immer erst beim Amtsgericht und damit immer bei derselben dummbratzenden Robenständerin. Spätestens nach der dritten Schleife eines Durchsetzungsversuchs bist du kaputt, verbraucht und depressiv.

Dann lieber höflich lächelnd die totale Kapitulation. Das wahrt dir wenigstens gewisse Chancen.
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#16
Dann würde die Mutter ja zum Anwalt rennen und diese vorlegen. Die Frage ist halt inwieweit die damit arbeiten dürfen, wenn es ohne meine Freigabe, nicht erlaubt ist. Also wenn ich das richtig verstehe. Grundsätzlich wäre das für mich kein Problem, sofern keine großzügige Neu-Kalkulation des Anwalts zu meinem Nachteil erfolgt. Aber wie ich ja verstanden habe, muss ich dieser nicht zustimmen und bin im Recht, oder wie verhält sich das?

Bezüglich der Kapitulation. Ich weiß, dass ihr alle aus der Praxis sprecht und ich weiß auch, dass ihr höchstwahrscheinlich recht behalten werden im Kampf-Marathon. Aber ich kann das nicht und muss da durch. Es geht mir darum den Schaden möglichst gering zu halten. Problem hierbei - sie respektiert nur die harte Linie, mit Engelszungen und Beschwichtigungen kommt man bei ihr nicht weit. So war sie schon immer. Möglicherweise würde auch die Strategie der totalen Ignoranz ziehen, aber wenn nicht, dann bin ich raus bei meinem Sohn. Dann brauche ich keinem Gericht mehr mit Interesse am Kind ankommen im Nachgang. Die Fakten sind dann schon geschaffen. Dieses Risiko kann ich nicht eingehen und muss da mit voller Überzeugung dahinter stehen können um es nicht später zu bereuen. Tue ich auf keinen Fall im Moment. Steht zu viel auf dem Spiel.
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#17
Mal zum Umgang zurück:
Du schreibst "Und will neuerdings immer dabei sein "um IHR Kind vor MIR zu schützen"."

Fand so ein Treffen schon mal statt? Ich kenne es nur zu gut von Frauen die dann irgendwo im Netz ihren Senf dazu geben und die Fragestellerin total verunsichern/aufstacheln.
Trefft euch doch mal nach ihren Regeln, auch wenn es dir stinkt. Vielleicht hat sie auch gemerkt, dass sie dich irgendwie zurück will, ohne dich nicht kann und nun einen subtilen Weg sucht.
Ich will nicht sagen, dass ihr beide wieder zusammenkommen sollt.

Denn bei 1,5 Jahren gehen die Ratschläge, von "zwei Stunden spazieren gehen", bis "kann dann schon übernachten". Also sehr breit gefächert.

Für eure Gespräche beim Jugendamt, oder in der Mediation kann ich dir nur mit auf den Weg geben dich nicht in ihre Vorwürfe verwickeln zu lassen. Es passiert schnell, dass man sich rechtfertigen möchte. Dann wird es unsachlich und zu emotional. Man muss hier eine gewisse Routine entwickeln, diese überzogenen Vorwürfe abperlen zu lassen. Und wenn es auch nur ein einfaches "Ich sehe es nicht so", "ich weise so einen Vorwurf zurück", "das entbehrt jeder Grundlage"...usw ist. Ziel ist es immer sachlich auf das Kind bezogen zu Argumentieren, nicht persönlich gegen die Mutter zu schießen. So hebelt man Frauen am besten aus. Ihnen ihr Drama nicht geben.

Bei Gesprächen mit äußeren Beteiligten kann man auf einen Vorwurf auch gut reagieren indem man direkt den Ansprechpartner fragt "Wäre es für sie eine Kindeswohlgefährdung, oder Grund Umgänge auszusetzen, wenn der Vorwurf auch nur zur teilweise zuträfe?". Jugendamt, Verfahrensbeistand und Verhandlungen sind ein interessantes Schlachtfeld. Nichts ist schöner die Ex aus der Reserve zu locken und zu sehen wie sie sich total vor allem die Blöße gibt.
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#18
(08-05-2019, 14:50)p__ schrieb: Dann lieber höflich lächelnd die totale Kapitulation. Das wahrt dir wenigstens gewisse Chancen.

...und schon wieder das Familienrecht in einem Satz erklärt...
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#19
Ein Anwalt kann erstmal alles rechnen und fordern. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, weist Du das zurueck und dann wird im Zweifellsfall geklagt und der Richter entscheidet.

Nochmals, wenn die Kindbesitzerin nicht voellig durchgeknallt ist und nur "normal" boesartig, ist der gerichtliche Weg nicht der beste und vor allem auch teurer. Da laesst der kluge Mann lieber Fuenfe gerade sein und akzeptiert Umgang nach Gutsfrauenart solange der Umgang haeufig ist. Ist die Gutste allerdings Hardcoreborderlinerin und tendiert die Dinge zu ueberreissen, sollte manN den gerichtlichen Weg gehen. ABER dann auch richtig, sprich alles gleich auf den Tisch legen und mit allem "schiessen" was man hat. Solche typisch maennlichen Skrupel wie "waren zusammen in der Klinik, nach einem Vorfall, den ich nirgends erwähnen werde" sind unangebracht. Bei Gericht sollte manN es bei einem Versuch lassen, jahrzentelange Auseinandersetzungen bringen nur den finanziellen und seelischen Ruin. Sprich bekommt manN auch beim OLG nicht recht, sollte manN die Situation akzeptieren und eventuelle Konsequezen ziehen auch wenn diese hart sind.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
Hallo HeinrichH,

ja gab es oft, dass sie mit dabei war. Allerdings war das von meiner Seite auch kein großes Thema, weil es mit guter Absicht von ihrer Seite war und ich unserem Kind auch zeigen wollte, dass wir gemeinsam für ihn da sind und uns verstehen. Meist sind wir dann halt auch im Bett gelandet am Ende, was schon grenzdebil von mir war - brauche mich letztlich auch nicht zu wundern, dass die emotionale Abkapselung noch nicht durch ist.

Diesmal ist es aber anders. Ihr geht es darum gezielt nach meinen Fehlern zu suchen und mich dadurch zu drangsalieren. Und deshalb will ich das nicht - sie wird gezielt provozieren, die Stimmung runterziehen und die Atmosphäre ins Negative wandeln, um so aus mir Wut rauszukitzeln, die sie dann im Opfermodus wieder gegen mich verwenden wird (z.B. dass ich aggressiv werde und eine "Gefahr" bin.). Einfach subtil meine Schwächen triggern und mich dann ausspielen. Das ist ihr Still. Ich bin smart genug um das zu durchschauen und zu prophezeien, doch leider nicht beherrscht um mich solchen Situationen auszusetzen. Es läuft dann meist sukzessive über die Salamitaktik in der Intensität, bis ich entweder das Treffen beende (er interessiert sich nicht für seinen Sohn und geht einfach) oder bis ich wütend werde und sie mit ihrem Scheißverhalten konfrontiere (er wird "aggressiv"). Normales Ansprechen ihres Verhaltens und dass sie damit aufhören soll, wird dann belächeln und dazu genutzt weiter zu eskalieren. Geht hart auf die Substanz.

Klingt hart, ist es auch. Damit ihr versteht weshalb ich sie nicht dabei haben will.
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#21
Ich würde den gerichtlichen Weg nicht von der psychischen Diagnose borderline, ja oder nein, abhängig machen. Eine "normal" narzisstisch veranlagte Frau nimmt sich auch immer gerne das was ihr zusteht, meist dann auch das gemeinsame Kind.
Mit so einen Exemplar ist an einen geregelten Umgang absolut nicht zu denken. Und wenn sich der TE hier nicht gerade macht, wird es meist eher schlimmer als besser. Daher Dreisprung. Aufforderung, Ja, Gericht. Und dies alles zeitnah. Ggf. wird dies bei der Ex gewisse Erkenntnisse bringen.
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#22
Das denke ich auch, Einszweidrei.

Ich will mich auch nicht lange mit irgendwelchen nicht bescheinigten Diagnosen aufhalten und charakterisiere sie für mich selbst persönlich als "schwierig im zwischenmenschlichen Umgang, wenn Emotionen im Spiel sind" und "anstregend".

Ich muss jetzt halt Nägel mit Köpfen machen und schauen wie es sich danach fügt. Wenn es nichts bringt, tja, was soll ich dazu sagen..
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#23
Die Psyche der [Unterschreitung des Mindestniveaus] musst immer in Watte packen, sonst flippen sie aus.
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#24
Das Gericht ist wie eine Mauer für die Ex. Eine niedrige lückenhafte Mauer. Je nach Richter etwas höher oder fast nichtexistent. Der Termin findet statt, die Ex hat die Mauer erreicht. Ist die Mauer gut und Ex zaghaft, wird alles gut. Aber es braucht nur eine Lücke, eine kleine Leiter und die Lust der Ex drüberzusteigen und die Mauer ist für alle Zeiten überwunden. Die Ex ist im Garten angelangt und kann randalieren, sie hat gelernt dass die Mauer nichts taugt, dass man drüberkommt. Weitere Gerichtsverfahren bleiben abgesehen von den Kosten in der Regel fast folgenlos.

Wenn du vor Gericht gehst, hast du nur diesen einen Schuss und die Munition ist eine Platzpatrone. Mehr als einen Knall und die Hoffnung, dass die Ex Angst davor bekommt hast du nicht. Spar dir auf jeden Fall weitere Verfahren, sollte das Erste kein für dich annehmbares Ergebnis (in der Realität, nicht im Beschluss) bringen.
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#25
Hallo Allerseits,

aktueller Stand ist folgender:

- ihrem Anwalt habe ich über das JC die Berechnungsgrundlage des festgelegten Unterhalts zukommen lassen mit dem Hinweise, dass sich mein Gehalt auftragsbedingt erheblich reduzieren wird (nachweisbarer Fakt). Ich lasse ihn die Berechnung durchführen und wenn es nicht stimmig ist, lasse ich das über einen eigenen Anwalt kalkulieren.

- Hatte ja das JA Anfang der Woche kontaktiert mit der Bitte eine Mediation einzuleiten und mir bis Ende der Woche bescheid zu geben, was da Stand der Dinge ist. Kam nichts, also habe ich selbst angerufen und erfahren, dass die KM dann selbst um ein Termin gebeten hat. Ich vermute hierbei, dass sie den Termin nicht zwecks Kompromissfindung nutzen wird und Offenheit für eine Reglung signalisiert.. (das hätte sie sonst schon längst persönlich mit mir getan), sondern diesen nutzt um mich als Vater in Frage zu stellen und mich beim Jugendamt durch den Dreck zu ziehen mit dem Ziel des Sorgerechtsentzugs. Anhand des Gesprächs mit der JA Mitarbeiterin habe ich anhand meines Gefühls gemerkt, dass diese eher nicht auf meiner Seite sein wird. "Sie haben jetzt ihr Kind zwar schon lange nicht gesehen, aber so ist das eben und warten wir doch einfach ab". Wtf?

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll und bin für eure Ratschläge sehr dankbar. Welchen Handlungsspielraum habe ich um meine geregelten Umgänge mit meinem Jungen möglichst effizient durchzusetzen? Mehr will ich nicht. Ich will einfach Vater sein können und zwar so wie ich das für richtig halte.
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