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Situation - JC -Wechselmodell -
#1
Hallo zusammen..
 
Zunächst vielen Dank für diese Seite und die bereitgestellten Infos!
 
Situation:
 
Trennung (unverheiratet) nach 3 Jahren Beziehung
Kind 1,5 Jahre – gem. Sorgerecht
Trennung ohne ersichtlichen Grund – 4 x Streit innerhalb der Beziehung...normale Meinungsverschiedenheiten, die wohl jeder hat…kein Betrügen...hintergehen od. Gewalt…etc.
 
KM hätte nach Elterngeld in Teilzeit arbeiten müssen/sollen – zu diesem Zeitpunkt kam die Trennung- KM hat Termine bei ihrem Arbeitgeber immer wieder verschoben und schließlich selbständig entschieden bei mir weiterhin zu wohnen (getrennt) und darüber hinaus ihre Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern. Das hat sie selbstständig entschieden, obwohl ich ich ihr vorgerechnet habe das mein Einkommen nach Abzug aller Kosten nicht genügt. Oma und Opa leben im selben Haus….arbeiten wäre durchaus möglich gewesen!
 
KM wohnte (getrennt!) bei mir ohne eigenes Einkommen…alle Kosten habe ich übernommen bzw. übernehmen müssen was dazu geführt hat, dass ich meine Ersparnisse aufgebraucht habe. Nach etwa 3 Monaten habe ich herausgefunden, dass sie zu einem anderen Mann geht…nachdem ich sie darauf angesprochen (nicht laut, kein Streit…eine 3min Diskussion) habe..war sie am nächsten Tag weg...mit Kind. Ich wusste 4 Tage nicht wo mein Kind war. Im Nachhinein habe ich herausgefunden, dass sie bei einem Frauenhaus angerufen und um Aufnahme gebeten hat (die haben sie natürlich nicht genommen……) … und das obwohl ihre Mutter etwa 200m von mir entfernt wohnt, allein in einem 2 Familien Haus …
 
Ich hab dann beim zuständigen Jugendamt angerufen…die haben KM dann angeschrieben und es kam schließlich zu einem Termin. Hier wurde dann eine Umgangsregelung vereinbart, die wie folgt aussieht:
 
KM bringt Kind Mittwochs nach dem Mittagsschlaf… bis 17 Uhr – Samstag 10 bis Sonntag 16 Uhr
 
Grundsätzlich war der Termin OK…allerdings Termine wie Feiertage, Urlaube…Weihnachten..etc. wurden nicht fixiert. Eigentlich wollte ich das ansprechen, war aber zu nervös und vor allem erst einmal beruhigt da ich mein Kind wieder regelmäßig sehen konnte. Im Nachhinein war das ein Fehler…nicht der letzte den ich gemacht habe…
 
KM hat Hartz 4 beantragt – und sich auf die Suche nach einer Wohnung gemacht (wohnte bei ihrer Mutter) – nachdem sie Wohnungen besichtigt hat, die 1000€/kalt kosten, dacht ich mir ich kümmere mich selbst darum und hab ihr eine Wohnung besorgt…..günstiger und vor allem nah bei mir….etwa 500m – Kindergarten liegt zwischen unseren Wohnungen. Die erste Miete hab ich bezahlen müssen, da das Geld vom JC noch nicht da war. Die Kaution für die Wohnung…..hat sie sich vom Kind – Konto genommen…
 
Das JC verlangte von KM  eine Unterhaltsvereinbarung. Ich habe mich beim Anwalt beraten lassen, welcher mir den Unterhalt (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt) berechnet hat und mir gesagt ich solle eine Jugendamtsurkunde über den errechneten Betrag (Kindesunterhalt) erstellen lassen. Das hab ich leider auch gemacht….dynamisch…unbefristet…. … .. das JC hat nun den Titel (Kindesunterhalt) und einen kurzen Vertrag KM und KV für den Betreuungsunterhalt. Beides bezahle ich bis heute, ohne bisher von irgendjemanden dazu aufgefordert worden zu sein….das ganze liegt dem Jobcenter nun seit Januar vor….eine Einkommensprüfung oder Post vom JC habe ich bis jetzt nicht erhalten.
 
Frage:  Ich erwarte tägl. Post vom JC….brauchen die immer so lange? Ist das normal? Genügt denen das was sie von mir haben u.U.
 
Gleichzeitig waren wir bei der psychologischen Familienberatungsstelle zur Beratung. Hier sagte KM sie würde gerne arbeiten, aber da die Kitas überfüllt sind wäre das leider nicht möglich. Ich habe mich dann darum gekümmert (mal wieder) und hab, durchaus mit etwas Glück, ab April einen Platz ergattern können. Dies hab ich dann der KM per Whatsapp mitgeteilt, welche dann auch sehr interessiert war und bei der Kita einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Am selben Abend erhielt ich dann von der KM eine Nachricht : „Wer bezahlt denn die Kita?“             Antwort: „ Naja, wenn der Kleine in der Kita ist, kannst du ja arbeiten…so wie ich…die Kosten teilen wir uns selbstverständlich“ ……zum Besichtigungstermin kam es dann nicht mehr….
 
Nun ist es so, dass mein Kind öfters und länger bei mir ist..d.h. teilweise kommt er schon Freitags oder bleibt  bis Montag oder Dienstag…weil KM auf ein Konzert will oder sonst was – im Schnitt ist mein Kind wahrscheinlich 2,5 - 3 Tage/Woche bei mir…..was erstmal gut ist (will ich auch nicht anders), aber auch ziemlich anstrengend neben einem Vollzeitjob. Gleichzeitig hat Miss H4 ein ziemlich schönes Leben…keine Arbeit…keine Doppelbelastung...Geld vom Ex…Geld vom JC….und viel Zeit zur freien Verfügung…und zum Entspannen. Ich will mich nicht beschweren, ich weiß das es den meisten Trennungsvätern viel schlechter ergeht, aber das geht mir doch mächtig auf den S…..und macht mich extrem wütend….gleichzeitig verhalte ich mich wie ein Hund…sie pfeift ich springe….
 
Mein Kind ist ab dem 3. Lebensjahr im Kindergarten angemeldet (35 Stunden)…KM Elternzeit endet zum 3. Lebensjahr und könnte in ihren Job zurück.
 
Ich nehm mein Kind so oft wie es geht zu mir….das funktioniert da ich mich gegenüber der KM wie ein Hündchen verhalte . Mein Ziel hierbei ist das Wechselmodell ab dem 3.Lebensjahr (Kindergarten). Laut Anwalt je öfter mein Kind bei mir ist, desto besser ….falls das Ganze beim Familiengericht landet. Hierfür müsste die Stundenzahl im Kiga auf 45 erhöht werden.
 
Der Anwalt sagt, dass KM ab dem 3. Lebensjahr auch Vollzeit arbeiten muss, wenn nötig, ist das so? Macht da das JC evtl. druck?
 
Wie sehen meine Chancen unter den gegebenen Umständen vor Gericht aus, wenn KM das Wechselmodell nicht will?
 
Abgesehen von den offensichtlichen Fehlern, die ich begangen habe….verhalte ich mich richtig? Was könnte ich noch tun?
 
Ich möchte Steuererklärungen für die Jahre 2017 und 2018 machen…d.h. die Steuererstattungen für beide Jahre würden in dieses Jahr fallen – sind dann auch beide Jahre Unterhaltsrelevant? Oder gebe ich, wenn die Anfrage vom JC kommt einfach nur die von 2018 ab?
 
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!
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#2
Willkommen im Club. Teile doch bitte noch mit wie viel Du verdienst und wie viel Unterhalt tituliert wurde.
Dann schreibst Du, dass Du Probleme mit der Doppelbelastung hast,- was mich nicht wundert. Wie sieht Deine Strategie für die Zukunft aus?
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#3
(08-05-2019, 09:12)Bodenseebursche schrieb: Willkommen im Club. Teile doch bitte noch mit wie viel Du verdienst und wie viel Unterhalt tituliert wurde.
Dann schreibst Du, dass Du Probleme mit der Doppelbelastung hast,- was mich nicht wundert. Wie sieht Deine Strategie für die Zukunft aus?

Strategie:
Ich will das, so wie ich das jetzt mache durchziehen...wenn der Kleine 2,5 Jahre alt ist will ich das Thema Wechselmodel bei KM ansprechen. Sollte sie das nicht wollen, würde ich es über das Familiengericht versuchen....

Verdienst und Unterhalt schick ich Dir als private Nachricht....
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#4
Willkommen im Forum. Wenn nur der Anlass nicht wäre, was? :-)

(08-05-2019, 08:28)Roger schrieb: Frage:  Ich erwarte tägl. Post vom JC….brauchen die immer so lange? Ist das normal? Genügt denen das was sie von mir haben u.U.

Ja, das kann sehr lange dauern. Du bist auch kein vordringlicher Fall, du zahlst ja, vermutlich sind die Beträge realistisch.

(08-05-2019, 08:28)Roger schrieb: Der Anwalt sagt, dass KM ab dem 3. Lebensjahr auch Vollzeit arbeiten muss, wenn nötig, ist das so? Macht da das JC evtl. druck?
 
Wie sehen meine Chancen unter den gegebenen Umständen vor Gericht aus, wenn KM das Wechselmodell nicht will?
 
Abgesehen von den offensichtlichen Fehlern, die ich begangen habe….verhalte ich mich richtig? Was könnte ich noch tun?
 
Ich möchte Steuererklärungen für die Jahre 2017 und 2018 machen…d.h. die Steuererstattungen für beide Jahre würden in dieses Jahr fallen – sind dann auch beide Jahre Unterhaltsrelevant? Oder gebe ich, wenn die Anfrage vom JC kommt einfach nur die von 2018 ab?

Bis zum dritten Lebensjahr hat die Ex völlige Narrenfreiheit, kann tun und lassen was sie will und trotzdem Unterhalt von dir kassieren. Konsequent und logisch, wie unser weltbestes Unterhaltsrecht ist, wurde pünktlich zur  Einführung der Kinderbetreuung ab einem Jahr Kindesalter die Schwelle für Betreuungsunterhalt ab drei Jahren sogar abgesenkt. Frau darf das Kind jetzt früher abgeben und dafür länger kassieren. Ab Kindesalter drei ist die Dame zwar gehalten, wieder selbst für ihr Leben zu sorgen, aber die Richter sind dazu übergegangen, einen Vollzeitjob für überflüssig zu erklären, der Vater soll zahlen. Sie arbeitet dann 70-80% und den Rest hast du mit Betreuungsunterhalt aufzufüllen.

Die Chancen auf ein gerichtlich durchgesetztes Wechselmodell kann man nicht pauschal abschätzen, das ist wie die Frage, wie schnell man von Hamburg nach München kommt. Mit dem Flugzeug? Auto? Am Freitagsnachmittag? Während eines Schneesturms? Wenn du in eine Kontrolle gerätst? Versuche einfach, die bestmögliche Handlungsweise für ein Wechselmodell zu fahren. Und das ist in der Tat, es als de facto Zustand still und leise, Stück für Stück in der Praxis zu leben. Die Mutter scheint wie viele Frauen zur faulen Sorte zu gehören, wenn du Glück hast überwiegt die Faulheit den Besitzwillen und du kannst dich ins Wechselmodell einschleichen. Von verordneten Wechselmodellen halte ich eh nichts. Das Problem ist dann nicht das Wechselmodell, sondern der gesamte rechtliche und gesetzliche Kontext in Deutschland, der Müttern jeden Mist erlaubt. Wenn es der Ex nicht passt, macht sie dir darin problemlos das Leben zur Hölle.

Dein Verhalten im Moment liegt nicht so weit von der dir möglichen Optimallinie entfernt. Schlimme Fehler wie die unbefristete Titulierung oder das Verbrennen deiner Erspanisse sind ja bereits gemacht, daran ist nichts mehr zu ändern. Du hast dich für Konzilianz entschieden, das ist hinsichtlich des Kindes und der Vermeidung früher Strittigkeit kein Nachteil, könnte dich aber mit der Zeit in mehrfacher Hinsicht überlasten, vor allem emotional.

Steuererstattungen werden eigentlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen. Aber das kann man nicht generell sagen. Es gibt da zwei gegenteilige Ansichten bei den Unrechtssprechern, das "In-Prinzip" und das "Für-Prinzip". Die Antwort auf deine Frage ist also komplex, aber quantiativ betrachtet ist "In-Prinzip" Standard, "Für Prinzip" ist Ausnahme.
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#5
(08-05-2019, 10:11)Roger schrieb:
(08-05-2019, 09:12)Bodenseebursche schrieb: Willkommen im Club. Teile doch bitte noch mit wie viel Du verdienst und wie viel Unterhalt tituliert wurde.
Dann schreibst Du, dass Du Probleme mit der Doppelbelastung hast,- was mich nicht wundert. Wie sieht Deine Strategie für die Zukunft aus?

Strategie:
Ich will das, so wie ich das jetzt mache durchziehen...wenn der Kleine 2,5 Jahre alt ist will ich das Thema Wechselmodel bei KM ansprechen. Sollte sie das nicht wollen, würde ich es über das Familiengericht versuchen....

Verdienst und Unterhalt schick ich Dir als private Nachricht....

Gehalt Netto: 2220 €


257€ Kindesunterhalt (100% nach DT Mindestunterhalt)
197€  Betreuungsunterhalt

Nach der wohl bevorstehenden Einkommensprüfung durch das JC wird das nicht so bleiben.

Die Berechnung vom Anwalt war eine Mangelfallberechnung....Sie hat Kilometer zum Arbeitsplatz (40 gesamt) + 2 Kredite (KFZ + Kredit für eine Weiterbildung) gesammt ca. 350€ - Rente 180€ abgezogen....ich denke das macht das JC nicht mit....
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#6
Teilweise können die Abzüge anerkannt werden, da es kein Mangelfall ist. Zum Beispiel eine private Rente bis zu einer Prozentgrenze vom Bruttogehalt. Weg zur Arbeit kann man auch probieren, das sind berufsbedingte Aufwendungen. Bis zu 10%, wenn man alles nachweisen kann und je nach Oberlandesgerichtsbezirk.
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#7
Grundsätzlich hat der Anwalt das schon richtig berechnet, da mir mein Einkommen abzgl. des Unterhalts und den ganzen anderen Kosten + Kosten fürs Kind, die ich ja auch habe... gerade so reicht. Sparen für mich, oder viel wichtiger, für mein Kind..geht nicht mehr. Wenn nun das Jobcenter sagt: Die berufsbedingten Aufwendungen sind mit der Kilometerpauschale abgegolten und ihr KFZ-Kredit ist darin enthalten - Ihr Kredit für die Weiterbildung ist Ihre Privatsache.....dann wird das echt übel...gut ich könnte meine Rentenversicherung stilllegen, aber das nehmen sie mir dann auch  Rolleyes
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#8
Zitat: ...die Schwelle für Betreuungsunterhalt ab drei Jahren sogar abgesenkt. Frau darf das Kind jetzt früher abgeben und dafür länger kassieren....
Wann denn das? Wenn Kind drei wird und es keine besonderen Gründe (Behinderung, etc..) gibt, ist dann Schluss mit dem BU bei unverheirateten Paaren. Egal ob Mutti arbeitet, oder nicht. Der BU läuft im Normalfall einfach aus.
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#9
Das war mal. Es gab insgesamt drei Ausweitungen des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Mütter. Die letzte hat folgende Passage in §1615l BGB hinterlassen:

"Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."

Die Richter sagen, man könne ein Kind ja nicht neun Stunden lang in der Betreuungseinrichtung abgeben, so dass Mutti acht Stunden arbeiten kann (Wegzeit vom Kindergarten zur Arbeit nicht vergessen). Also doch wieder nur Teilzeit. Den Rest soll Papi auffüllen.
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#10
Ich möchte das Thema mit meiner Nebenfrage nicht ganz sprengen, aber in meinem Fall ist das Kind zwei und hat einen 45h Betreuungsplatz, der zu circa 35h genutzt wird. Die Mutter geht Teilzeit arbeiten, verdient aber so viel, dass ich keinen BU mehr zahlen muss. Da sollte ich doch eigentlich weiterhin save sein? Ich könnte auch sofort weitere Betreuung des Kindes übernehmen. Unterstütze so auch schon aktiv, wenn Not an der Frau ist.
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#11
1. Das Pflichtige hat nicht die Wahl, zu sagen "dann betreue ich das Kind in den fehlenden Stunden selber und muss deshalb keinen Betreuungsunterhalt zahlen". Das Eine ist Umgang und das Andere Unterhalt, geht immer separat. Wurde auch so ausgeurteilt. Ein Angebot, das Kind selber zu betreuen ist ändert nichts am Unterhalt, die Mutter muss nicht darauf eingehen. Die Mutter hat immer die Wahl, der Vater nie.

2. Entscheidend für die Betreuungsunterhaltshöhe sind nicht die gearbeiteten Stunden, sondern die Höhe des Nettoverdiensts. Wenn die Mutter also beispielsweise mit 30 Stunden Arbeit so viel Netto nach Hause bringt wie sie vor der Geburt mit 40 Stunden nach Hause brachte, dann gibt es keinen Betreuungsunterhaltsanspruch. Betreuungsunterhalt hat den Charakter einer Lohnfortzahlung wegen des "Schadenfalls Kind", für das natürlich der Vater alle Folgen und Risiken zu tragen hat, wie es in unserem gut und gerne - Land eiserne Tradition ist (Vorsicht, Ironie).
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#12
@ Heinrich: Keine Sorge, du sprengst hier nichts...wieter so...


Ist es dabei unerheblich ob man verheiratet war, oder nicht? Was ist mit der 3/7 Methode?
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