Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#1
Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil ich gerade vom Jugendamt in die Ecke gedrängt werde. Ich weiß, dass es für diejenigen, die kaum genug zum Leben haben nach einem Luxusproblem klingt. Aber am Ende zahlen wir einfach mal alle zu viel. 

Meine Geschichte hat vor 2,5 Jahren begonnen.

Ich zahle seit dem 01.01.2017 den Mindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Die Ex fordert seit dem die Offenlage meines Einkommens und Mehrbedarf. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt und bezüglich der Offenlage habe ich mich gewehrt.

Die Ex hat dann im Juni 2017 das Jugendamt eingeschaltet. Die haben die Offenlage gefordert. Ich habe dann Unterlagen geschickt; diese aber teilweise geschwärzt. Ich habe die Offenlage in die Länge gezogen.

Die Sachbearbeiterin war komplett verpeilt und hat Unterlagen zum Teil 3-fach angefordert. Vor rd. 1,5 Jahren meinte die dann es würden nur noch die Krankenkassenbeiträge fehlen. Das habe ich der dann auch geliefert. Danach wollte die dann doch noch weitere Unterlagen. Ich denke die Ex hat interveniert.

Es ging dabei darum, dass ich 5 Mietwohnungen habe und die Mieteinnahmen der einzelnen Wohnungen geschwärzt habe. Ich habe nur die Gesamtsumme offen gelegt. Ich habe gesagt, dass ich dazu gem. DSGVO nicht berechtigt bin, aber wenn mich das Jugendamt gegenüber den Mietern schadenfrei hält, würde ich die Einzelmieten offen legen. 

Darauf hin hat mir die Abteilungsleiterin geschrieben, dass die Mieteinnahmen der Einzelwohnungen nicht benötigt werden, aber ich die Abschreibungen geschwärzt hätte, ich also in Wahrheit nicht offen legen würde und die das jetzt an die Prozessabteilung weitergegeben hätte.

Ich habe dann zurück geschrieben, dass diese Daten doch überhaupt nicht geschwärzt wären und seit 1 Jahr offen liegen, was auch tatsächlich so war. 

Die Dame beim Jugendamt berechnen den Kindeunterhalt meiner Meinung nach aber nach Gefühl. Wenn die das als zu gering empfinden, dann zicken die einfach rum und bei mir macht die Ex einfach beim Jugendamt Stimmung. 

Seit Mitte 2018 habe ich dann nichts weiter gehört. 
Ich habe immer brav den Mindestsatz gem. Düsseldorfer Tabelle überwiesen. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt.

Jetzt hat mir die Prozessabteilung vom Jugendamt geschrieben. Die haben eine Unterhaltsberechnung gemacht. Die ja angeblich nicht möglich war, weil ich mich gegen die Offengelage sperre. 

Erneut eine Frau, die nicht rechnen kann und von Zahlen keine Ahnung hat. Die hat einfach die Bruttokaltmiete genommen und davon 4% (fiktive) Steuer abgezogen. Den Wohnvorteil (Eigentumswohnung) hoch gedreht und Kosten für Instandhaltung, unter den Tisch fallen lassen. Jetzt habe ich plötzlich ein doppelt so hohes Nettoeinkommen. Weil ich nur ein Kind habe, werde ich direkt eins höher gestuft.

Das Jugendamt gibt mir Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn ich Gerichts-, Anwaltskosten vermeiden will, dann soll ich Beurkunden. Die wollen Rückstände für 2,5 Jahre inkl. Mehrbedarf für Kindergarten in dieser Zeit. Geht das überhaupt für so einen langen Zeitraum?

Das Problem ist, dass ich von den Mieteinnahmen lebe und hohe Instandhaltngsausgaben habe. Wenn man die Instandhaltungsausgaben für unnötig erklärt und mir ein fiktives Einkommen unterstellt, dann bin ich beim Höchstsatz. Kann die Richterin einfach feststellen, dass ich sozusagen "Luxusinstandhaltungen" mache. Nach dem Motto, den Flur zu streichen war keine Instandhaltung sondern eine Aufwertung des Gebäudes. Ggf. gerate ich sogar wegen der Gier der Damen mit dem Finanzamt aneinander.

Auf die Idee fiktives Einkommen ist die vom Jugendamt noch nicht gekommen, warum auch ich bin ja bereits beim Höchstsatz.

Die Richterin ist eine Alleinerziehende, die mir jedes Mal alle Kosten aufdrückt, was ich dann beim OLG zurück drehen muss.  Ich rechne damit, dass die mir Steuern und Instandhaltungen für die Wohnungen zum Teil anerkennt, das aber dann über ein fiktives Einkommen ausgleicht. Dann bin ich wieder beim Höchstsatz, obwohl das nicht ansatzweise meinem Einkommen entspricht.

Was mache ich denn jetzt?
Telefoniere ich mit dem Jugendamt? Schreibe ich? Versuche ich eine einvernehmliche Lösung? Soll ich irgend etwas Beurkunden? Wie ist der übliche Ablauf, wer kennt sich aus?

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.
Zitieren
#2
(03-05-2019, 20:41)Alles-durch schrieb: Kann die Richterin einfach feststellen, dass ich sozusagen "Luxusinstandhaltungen" mache.

Die kann alles völlig frei für angemessen erklären und muss das nicht mal begründen, es reicht einem Antrag des Jugendamts stattzugeben.

Die Mieteinnahmen sind nach Abzug der notwendigen Ausgaben unterhaltsrelevant. Was in Anlage V zur Einkommensteuererklärung steht, ist dabei nur Hinweis, der Richter ist nicht verpflichtet die darin aufgeführten Werbungskosten, Geldbeschaffungskosten und anschaffungsnaher Aufwand einnahmemindernd zu werten. Steuerrecht != Unterhaltsrecht.

Solltest es vor Gericht gehen, bereite bereits den Gang zum OLG vor. Dafür ist es wichtig, möglichst alle Unterlagen vorlegen und nachzuweisen, denn beim OLG wird die Amtsgerichtsentscheidung nur überprüft, aber keine neue Unterlagen eingeholt. Es zählt nur, was bereits vorliegt.
Zitieren
#3
Danke p_
Ich glaube aber, dass die vom Jugendamt zu doof zum rechnen sind und ich ohne Gericht einen besseren Deal machen könnte. Gefühlt wird es dem Jugendamt egal sein, solange die nicht zahlen müssen und wenn sich das in der Stufe 4 oder 5 bewegt, kommt der Neideffekt. Von den eigenen Männern werden die auch nicht viel mehr bekommen.

Ich weiss auch nicht so genau, ob ich die Rückständen umgehen kann. Ich habe gelesen, dass nach 1 Jahr die Verwirkung eintritt. Können die 2,5 Jahre rückfordern?
Zitieren
#4
Kann ich nicht sagen. Theoretisch fällt Unterhalt ab Aufforderung zur Auskunft an, wenn sich im Verlauf der Auskunftserteilung und Berechnung ergibt dass du mehr hättest zahlen müssen wie du bezahlt hast, dann gilt dieser höhere Unterhalt ab Aufforderung zur Auskunft. Es sind also Rückstände entstanden.

Wenn die nur allerlei behaupten, um den Fall in der Schwebe zu halten, werden sie auch so eventuelle Rückstände begründen. Wenn du aber vollständig Auskunft gegeben hast und unwidersprochen vereinbarten Unterhalt bezahlt hast, gibts auch keine Rückstände.
Zitieren
#5
p_ ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir sagen würdest, wie Du an meiner Stelle taktisch vorgehen würdest?

Den einzigen Nachteil, den meine Ex während der Beziehung hatte war Geiz. Ansonsten ist das so eskaliert, weil die sich hat aufstacheln lassen.

Die hat selbst genug Vermögen, hält meine Tochter wegen dieses Geizes aber kurz. Das Kind muss bspw. mit Billigschuhen rumlaufen, die 2 Nummern zu groß sind, damit die länger auftragen werden können. Das Geld gebe ich lieber meiner Tochter direkt, dann kommt es auch an.
Zitieren
#6
Da du mit den Immobilien immobil bist, bist du gebunden und musst bei dem Schwachsinn mitspielen, mit dem man dich belegt. Taktisch würde ich mich auf viele Gerichtsverfahren einstellen und mich auf Entscheide oberhalb der Amtsgerichtsebene konzentrieren, d.h. nachteilige und angreifbare AG-Beschlüsse nie hinzunehmen. Voraussetzung ist dafür eine gut dokumentierte und genau geführte Kommunikation mit dem Jugendamt und viel Energie für die Suche nach einem geeigneten Anwalt. Anwaltspflicht herrscht ja sowieso. Geeignet heisst, dass er in Unterhaltsverfahren mit Immobilieneinnahmen mehr als nur eine Handvoll Erfahrung vorweisen kann und bereits ist, die Dinge auch vor dem OLG durchzuziehen.

Hinsichtlich des Jugendamts würde ich radikal vorgehen. Fehler wie du sie beschrieben hast grundsätzlich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde beantworten, viel Arbeit machen. Sehr viel Papier hinschicken (gut dokumentiert), allerlei Anfragen machen, eine Welle machen. Die Zuständige dort ist offenbar unfähig, schütte sie zu dass sich ihr Stolperrisiko erhöht.

Die Verfahren sind teuer und nervtötend. Meiner Ansicht nach bist du aber in einem Stadium, in dem sich das trotzdem rechnet, denn meiner Erinnerung nach ist dein Kind noch relativ jung. Weichen auf höheren Unterhalt jetzt summieren sich über viele Jahre enorm auf. Was jetzt entschieden wird, begleitet dich den Rest deines Unterhaltspflichtigenlebens.
Zitieren
#7
Liebes Forum,

ich bräuchte Eure Hilfe bei der Unterhaltsberechnung.

Ich habe dem Jugendamt meinen Steuerbescheid rüber gegeben. Mein Einkommen besteht zum Großteil aus Mieteinnahmen. Zusätzlich habe ich ein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit in höhe von wenigen hundert Euro.

Bei der Einkommenssteuererklärung können Instandhaltungen von den Mieteinnahmen abgezogen werden, wenn diese nicht für die eigene Wohnung sind und auch nicht der Wertverbesserung dienen. Das ist Steuerrecht! 

Das habe ich in meiner Steuererklärung daher auch genau so getan. Mein Einkommen hat sich dadurch halbiert.

Jetzt kommt das Jugendamt und teilt mir mit, dass aus den Steuererklärungen nicht zu erkennen sei, dass die Instandhaltungen nicht der Wertverbesserung des Objektes dienen würden. Das Finanzamt hat es also anerkannt und das Jugendamt will dies nicht gelten lassen.

Als Ergebnis rechnen die mir jetzt einfach die gesamten Brutto-Mieteinnahmen als Brutto-Einkommen an. Dann unterstellen die eine fiktive Steuer von 5% und als Ergebnis kommt dann das Nettoeinkommen für die raus. 

Das Jugendamt tut also so, als würde es keine Instandhaltungen geben und als würde ich mir die Mieteinnahmen sozusagen schwarz in die Tasche stecken (bzw. 5% Steuern zahlen). Als Ergebnis bin ich in der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle, was ich beurkunden soll. Ansonsten wollen die direkt Klagen.

Ich habe denen diese Sachverhalte bereits mehrfach dargestellt, wollen die aber nicht anerkennen. 

Bei einer Gerichtsverhandlung habe ich die Befürchtung, dass mir ein fiktives Einkommen unterstellt wird. Also nach dem Motto, was wir Dir an Instandhaltungen abziehen, rechnen wir Dir direkt wieder als fiktives Einkommen oben drauf. 

Bei meiner Ausbildung können die mir locker 2.000 € als fiktives Nettoeinkommen drauf rechnen. Die Richterin, die ich habe, ist eine Femanze. Die wird also alle Tricks spielen - hat die schon immer. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Nummer mit dem Jugendamt bereits abgesprochen ist. 

Derzeit bin ich bei der Krankenkasse privatversichert und habe eine hohe Selbstbeteiligung. D.h. wenn ich mein geringes Einkommen über eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen wollte, kostet das auch wieder Geld. 

Ansonsten ist eine Immobilie halt immobil und ich möchte das nicht verkaufen, weil ich davon sehr gut lebe.

Ich wäre Euch für Tips sehr dankbar.
Zitieren
#8
Noch ein paar zusätzliche Infos:

Ich bin bereits im Prozess-/Urkundenbereich des Jugendamts. Anfangs war die Dame sehr zuvorkommend. Sie wolle eine faire Lösung.

Ich hatte mit der besprochen, dass ich der meine Unterlagen / Einwände rüber gebe und dann drüber gesprochen wird, weil "0" Instandhaltung wohl kaum möglich ist für ein Mehrfamilienhaus.

Also habe ich der nett meine Einwände geschrieben und das Gespräch dokumentiert. Ich habe der sogar ein persönliches Gespräch angeboten, wenn die sich die Unterlagen angeschaut hat, um es zu klären.

Statt zu reden knallt die mir jetzt einfach barsch die Mitteilung hin, dass die Instandhaltungskosten aus den Unterlagen nicht ersehen kann, es bei den 5% fiktive Steuern bleibt und ich in 3 Wochen den Höchstsatz beurkunden soll oder die will klagen.

Die hätte doch mal sagen können, was der fehlt, statt direkt in die Klage zu gehen. Wenn es um die schei... der Mutter geht, heißt es ja bloß keine Gerichtsverfahren, wegen dem Kind.

Soll ich das Jugendamt fragen, was die an zusätzlichen Unterlagen benötigen?

Gibt es ein Urteil, das die vom Finanzamt festgesetzte Instandhaltungen anerkennen müssen? Ich vermute nicht oder?

Soll ich die Arbeitsunfähigkeit forcieren, bevor das Thema fiktives Einkommen aufpopt? Ansonsten heißt es, dass war nachträglich wegen dem fiktiven Einkommen.

Die sehen halt mein Vermögen und wollen da dran. Das habe ich mir aber nicht für die Ex erarbeitet, sondern dafür, dass ich mir ein lockeres Leben machen kann.

Ich denke, dass die Ex Stimmung/Druck macht und die vom Jugendamt das abhacken oder auf den nächsten Schreibtisch schieben will.
Zitieren
#9
Hier gehts zwar um Ehegattenunterhalt, aber die Argumente kann man übernehmen: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...10830.html
Zitieren
#10
Danke p_
Ich hoffe, dass Du mir noch etwas Hilfe gibst. Außer Dir scheint niemand auf dem Thema anzuspringen.

Ich stelle mich zwischenzeitlich auf ein Gerichtsverfahren ein.

Mein Problem ist das fiktive Einkommen!
Ich habe echt hart gearbeitet, um heute nicht mehr (bzw. wenig) arbeiten zu müssen.

Habe ich das Risiko über fiktives Einkommen hochgesetzt zu werden?
Wenn ja, wie gehe ich damit um, solange es noch nicht auf dem Tisch liegt?
Zitieren
#11
Das Thema ist kompliziert und Unterhaltspflichtige, die von Mieteinnahmen leben gibts auch nicht Viele. Vor Gericht musst du damit rechnen, dass der Richter nach Gutdünken entscheidet. Juristen hassen es, ausgetretene Pfade zu verlassen. Ich kann nicht einschätzen, wie so etwas verläuft.

Das Problem wird auch sein, einen Anwalt zu finden der sein Fach annähernd ernst nimmt. Schwierig ist das eigentlich nicht, Recherche in juristischen Datenbanken (zu denen ich keinen Zugriff habe, das kostet) ist machbar und üblich, aber 90% dieser ehrlosen und stinkfaulen Zunft kriegt den Hintern nicht höher als bis zur Honorarrechnung.
Zitieren
#12
Deshalb ist die vom Jugendamt wahrscheinlich überfordert.

1. Soll ich jetzt noch schnell meine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit forcieren?

2. Soll ich versuchen mit der Dame im Jugendamt zu reden? Die fragen auf was man sich einigen kann? So war ich mit der eigentlich verblieben. Ich gehe davon aus, dass meine Ex interveniert hat.
Zitieren
#13
Die Argumentation ist, dass Du sehr wohl Vollzeit tätig bist ... nur eben mit Instandhaltung und Verwaltung deiner Immobilien.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#14
@CheGuevara

Bei 5 Mietwohnungen, wird mir keiner einen Vollzeitjob abkaufen. 1/2 Tag pro Woche wäre schon viel und dann heißt es, ich könnte ja noch arbeiten gehen. Schließlich hat die Mami einen Vollzeitjob und kümmert sich on Top ums Kind.

Das die sich das Kind erst dadurch besorgt hat, dass die einen Halbtagsjob erlogen hat, interessiert dann wieder keinen, was ich aktuell zu spüren bekomme, wenn es um Unterstützung geht.

Kennt sich wirklich niemand mit fiktivem Einkommen aus, um mir zu helfen?
Zitieren
#15
Du bist kein MangelFall und dein Einkommen hat sich nicht verändert. Fiktives Einkommen wird da weniger das Problem sein, aber die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens.
Zitieren
#16
Was meinst Du p_?

- Ich habe ein Mehrfamilienhaus im Wert von kleine Millionen und kann von den Mieteinnahmen leben. Habe aber aus den Mieteinnahmen lediglich ein normales Einkommen. D.h. 200 EUR mehr pro Monat an Unterhalt wäre echt doof. 
- Ich zahle Unterhalt der Stufe 1
- Mache mich Locker, während die Ex einen Vollzeitjob + Kind hat
- habe eine Femanze als Richterin, die ich beim Gerichtspräsidenten ordentlich durch den Kakao gezogen habe
- meine Mieteinnahmen verändern sich jedes Jahr durch Instandhaltungen
- die Instandhaltungen sind jedes Jahr üppig
- das JA und die Ex sitzen mir bereits im Nacken, weil die an die Kohle wollen

Ich bin ich der Klassenfeind der armen Mami-Lobby. Die werden mich fressen, wenn die können. Daher suche ich nach Ideen, um es abzumildern.
Zitieren
#17
Nochmal: Du bist aber kein Mangelfall, zahlst Unterhalt und du setzt dein Kapital renditeorientiert ein. Mit welcher Begründung soll auf dieser Basis fiktives Einkommen angerechnet werden? Kapital muss nun mal nicht verwertet werden, wenn du den Bedarf des Kindes durch Einkommen decken kannst. §1603 Abs 2 BGB greift nicht. Der Bedarf des Kindes steht in §1610 BGB und der ist gedeckt.

Welche Haltung der Richter hat, ist egal. Ehrlos sind sie alle, unfähig oder bösartig je nach Fall. Deshalb kalkuliert man bei jedem Gerichtsgang bereits die nächste Instanz ein und gestaltet ihn entsprechend. Ein guter Anwalt wird das nach Hinweis tun, das Problem ist eher einen solchen zu finden. Du wirst in diesem Fall einen brauchen, denn: Generelle Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht.

Es geht in deinem Fall um die Höhe deines unterhaltsrelevanten Einkommens. Wechselnde Einnahmen, Instandhaltungskosten, Berechnungsart, das ist die Schwierigkeit deines Falls. Im jetzigen Stadium beim jetzigen Kindesalter wäre mein Rat, die Einnahmen der letzten drei Jahre wie bei Selbständigen zu mitteln, keinen Cent zusätzlich zu der oben angedeuteten Berechnungsmethode zuzulassen und sich bereits nach einem Anwalt umzusehen. Aber ich wiederhole mich da nur.
Zitieren
#18
Danke p_

Dann muss ich zumindest vor dem fiktiven Einkommen keine Angst haben. Schließlich habe ich bereits bei der Geburt meinen Job aufgegeben bzw. reduziert. Schade nur, dass ich meine Zeit mit diesem Gezeter verschwenden muss.


Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Ich könnte jetzt, wie Du es empfohlen hast direkt in die Fachaufsichtsbeschwerde, etc. gehen (maximaler Druck) und mich auf ein Verfahren vorbereiten, wo ich 2 Risiken sehe:

1. die werden sich meine Unterlagen sehr genau anschauen und wer läßt sich schon gerne durchleuchten. 

2. zwischen Instandhaltungen und Wertverbesserung gibt es reichlich Interpretationsspielraum. Die Phantasie des Familiengerichtes, wenn es um die Väterzocke geht, ist unermesslich. Wenn das Familiengericht dann dumm-dreist zu gunsten der Mami interpretiert, trägt es die Ex aus boshaftigkeit zum Finanzamt. 

Gefühlt sitzt die vom Jugendamt zwischen den Stühlen. Die Sachbearbeiterin hat die Maxstufe berechnet und die Ex hat von Maximalunterhalt erfahren. Jetzt kann/will die Sachbearbeiterin der Ex die Stufe 3/4 nich mehr erklären, muss es aber formal vom Schreibtisch bekommen; zumal die Ex Druck macht - also schiebt die es zu Gericht.   

Wie soll ich weiter agieren? Mir fallen zwei Varianten ein:

a) Direkt maximaler Druck, wie Du bereits sagtest; Fachaufsichtbeschwerde, Jugendhilfeausschuss und Abfrage der Berechnungsgrundlagen / geforderte Nachweise zur Anerkennung der Instandhaltung, etc.. Ggf, direkt durch Anwalt.

b) Zunächst einmal erbost anrufen und a) androhen. Gleichzeitig die gemeinsame Erörterung der Berechnung anbieten, um eine einvernehmliche Einigung zu versuche.

Es muss doch eine Vernunftslösung möglich sein.
Zitieren
#19
Eine Fachaufsichsbeschwerde bringt nichts. Dass die deine Unterlagen durchsehen, ist ihr Job, es sind staatsbezahle Knechte der Gegenseite. Da aber keine Sozialleistungen fliessen, kein Unterhaltsvorschuss, aber Unterhalt, solltest du die Energie auch nicht überschätzen dir den üblichen Mist unterzujubeln.

Du bist unheimlich nervös und wirkst hektisch. Und wenn deine Einschätzung richtig ist, dass das Jugendamt sowieso auf eine Klage zuarbeitet, dann solltest du bereits jetzt einen Anwalt suchen und ihn eventuellen Schriftverkehr machen lassen anstatt selbst im Kreis zu rasen. Ich kann nicht einschätzen, wie plausibel die Argumente des Jugendamts für das unterhaltsrelevante Einkommen sind, wichtig ist es aber auch abweichende Ansichten gerichtsfest widerlegen zu können.

Vergiss auch nicht, dass das Jugendamt kein Gericht ist. Da wird nichts verhandelt und nichts festgelegt. Die fordern alles mögliche und du musst da nur Einkommen nachweisen und nicht mit Musterbeschlüssen rumargumentieren.
Zitieren
#20
Ich hab mir das jetzt auch mal in Ruhe durchgelesen.

Aber mir kommt auch folgender Eindruck hoch:

a) Gratishilfe zu bekommen und Ratschläge zu ignorieren. p hat dir 3x das gleiche Wiederholt... 
b) Geld fürn Anwalt einzusparen
c) Sich vor den finanziellen Pflichten zu drücken...

"Einnnahmen" und "Ausgaben" hat jeder Selbständige - das ist mit deinen Immos auch nicht anders - auch wenn du uns sonst was weiss machen willst.

Ich persönlich kann auch 50.000€ Umsatz generieren und 49.999€ an Ausgaben produzieren - nennt sich Werbung. Und plötzlich habe ich EIN EURO Einnahmen pro Jahr...


> Dann kann man auch zu mir sagen "Herr Tony30: Laut xyz könnten sie sich auch ne Job für 2 Netto im Monat suchen" ...

> Und ich kann  (leider) verstehen, dass da der eine oder andere Richtige draufguckt und sich für die Brutto-Erlöse interessiert, weil sich der eine oder andere Immollionär gerne doch dann pleite-saniert, oder Selbständige auch gerne "Kunden verliert"... 

Einfach vielleicht mal ein andere Sichtweise, auch wenn's nicht gefällt.

Ich muss auch meinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen - und wenn das nicht klappt, Aktien verkaufen, 25% Steuer und 15% Krankenkasse abführen... bis nichts mehr da ist...

Aber deine 5 Immos willst du die nächsten Jahre nicht antasten? Jeder andere Vater macht entweder Obstzucht oder Kleingartenhartz oder malocht sich kaputt... bei dir ist es "die böse Ex will Geld"-Ausrede...

Nun, will man nicht hören, aber eben mal ne andere Sichtweise.

Verkauf den Betonklotz, stecks ins Depot, lass dir 2,5% Dividende auszahlen und such dir nen 20h Job bei Kik (dann hast die Krankenkasse bezahlt). Ich würde mir sogar ausrechnen, dass du damit mehr Nettoeinnahmen, weniger Arbeitszeit und fast das gleiche Networth haben könntest...

Manchmal muss ich auch mal stänkern. Ich hab 1300€ Unterhalt (TU/KU) an der Backe, keine zwo-fuffzig Unterhalt im Monat bei nem Millionen-Networth, würde man jetzt noch nen 1:2 Kredithebel unterstellen.
Zitieren
#21
@tonny
Finde ich gut was Du schreibst. Du bringst es nämlich auf den Punkt. Aber zunächst möchte ich etwas grundsätzliches Anmerken zu Deiner Kritik.

- Gratishilfe holt sich hier jeder. Umgekehrt nimmt auch keiner Honorar - ich auch nicht. So ist das in einem Forum und ich glaube nicht, dass ich mehr nehme, als ich gebe.

- Anwaltshilfe, könnte ich mir holen. Habe ich mehrere 10tausende verballert, ohne dass mir mal jemand klar gesagt hat, dass korrupte Strukturen vorherrschen. Manchen Rat kann man beim Anwalt nicht einkaufen. Den bekommt man nur hier. Ich hätte mir gewünscht vorher ins Forum zu gehen.

- klar könnte ich einfach mal großzügig sein - aber warum gegenüber jemandem, der mich
* bös im Sozialleben des Kindes abserviert hat
* seit Jahren tag täglich mit dem Kind erpresst,
* ständig mit Schei...  beschäftigt, sodass ich reichlich Geld verloren habe (nicht nur was ich gezahlt habe, sondern auch was ich nicht verdienen konnte)
* überall durch den Kakao zieht,
* es dem Kind sowieso nicht geben wird,
* den ganzen Streß genau wegen dieser Kohle gemacht hat

Ansonsten hast Du genau die Sichtweise dargestellt, die ich erwarte, sodass ich mir eine Kommunikationsstrategie im Forum erhofft habe.
(07-09-2019, 16:10)tony30 schrieb: Ich persönlich kann auch 50.000€ Umsatz generieren und 49.999€ an Ausgaben produzieren.........

Dann kann man auch zu mir sagen "Herr Tony30: Laut xyz könnten sie sich auch ne Job für 2 Netto im Monat suchen" ...

Und ich kann  (leider) verstehen, dass da der eine oder andere Richtige draufguckt .........

Verkauf den Betonklotz, stecks ins Depot, lass dir 2,5% Dividende auszahlen und such dir nen 20h Job bei Kik

Warum sollte ich dies für die Ex tuen? 
Glaube mir in meinem Umfeld gibt es reichlich, die es nötiger haben als meine Ex und die ich gerne mehr unterstützen würde. Ich habe das Geld nicht geerbt.

Ansonsten hat mir p_ gute Tips gegeben. Ob die Strategie des "radikalen Vorgehens und der Gerichtsprozesse" die Richtige ist, bin ich mir unsicher. Ebenso, ob ich auf das OLG hoffen sollte.

Wenn ich nämlich mit "Deiner-Sichtweise" konfrontiert werde, wird mir kaputter Klodeckel austauschen als Luxussanierung ausgelegt und ich muss am Ende die Höchststufe Zahlen und es zusätzlich beim Finanzamt erklären + Gerichtskosten + Zeit. Da wäre ein Deal deutlich besser. Ich weiß aber nicht wie ich das anstellen soll.

Ob das OLG die Emotionen bei der Bewertung nämlich raus läßt, wage ich zu bezweifeln. Die OLG-Richterin ist auch eine Mutter und wenn ein gezockter Mann schon so denkt, was kann ich dann von einer Mutter erwarten.

Der Anwalt wird es mir rechtlich erklären. Entschieden wird es dann aber über das persönliche Ermessen des Richters, was hier auch jeder kennt. Deshalb suche ich den Rat im Forum und nicht beim Anwalt.
Zitieren
#22
@ alles-durch

Der bisher geführte Thread lässt sich radikal verkürzen, wenn Du dir eines bewußt machst:

Mit dem Pack kann man weder verhandeln noch Kompromisse schließen. Die haben das ganz einfach nicht nötig. Die stellen Forderungen, und wenn der Unterhaltspflichtige diesen Forderungen nicht nachkommt wird er vor Gericht gezerrt und verknackt. Möglicherweise hat das OLG eine etwas andere Sichtweise und urteilt geringfügig anders - aber an einer Tatsache führt kein Weg vorbei: Du bist Vater, ergo Unterhaltspflichtiger. Ob freiwillig, zufällig, per Unfall oder Samenraub spielt keine Rolle.
Das Jugendamt versteht es als seine originäre Aufgabe, für das unterhaltsberechtigte Kind das Maximale herauszuholen. Die Familiengerichte gehen damit in aller Regel einig (Stichwort Unterhaltsmaximierung), auch wenn sie damit gegen geltendes Recht handeln. Der Unterhaltsbedarf eines Kindes bemißt sich lt. Gesetz nach dem Lebensumfeld des Kindes, und nicht nach dem Einkommen des Vaters. Die Düsseldorfer Tabelle ist das genaue Gegenteil davon - nichtsdestotrotz werden seit Jahrzehnten Hunderttausende von solchen Urteilen gefällt.

Wie dein Fall ausgehen wird, liegt klar auf der Hand.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#23
(07-09-2019, 00:14)Alles-durch schrieb: ...  
- Ich zahle Unterhalt der Stufe 1
...

Diesen beim Notar titulieren lassen, bis das Kind in die nächste Altersstufe kommt, dem Muttiamt die Urkunde senden und dann komplett schweigen (Keine Schreiben mehr dorthin - nichts). Dann abwarten, ob tatsächlich geklagt wird. Senkt mögliches Kostenrisiko bei einer Klage, weil dann nur noch um den Mehrbetrag gestritten würde.

In der Zwischenzeit mit der gültigen Unterhaltsrichtlinie für deinen OLG-Bezirk selber dein maßgebliches unterhaltsrelevantes Einkommen berechnen und selber weiter recherchieren (z.B. als Einstieg hier), wie z.B. Instandhaltungsaufwendungen unterhaltsmindernd wirken. Je nach Bundesland wird auch unterschiedlich mit der AfA verfahren. Wie p schon schrieb, alle deine relevanten Einkommensunterlagen griffbereit haben (brauchst du ohnehin für die Steuer) und auf aktuellen Stand halten. Eine durchschnittlich begabte Person wird verstehen, daß Instandhaltungsaufwendungen erforderlich sind, um auch künftig Mieterträge erzielen zu können, um davon den Unterhalt zu bezahlen. Diese sind beim Muttiamt oder FamG nicht oder seltenst anzutreffen. Bei einem OLG womöglich schon eher.
Zitieren
#24
@Austriake
Danke. Ich habe befürchtet, dass verhandeln schwierig wird.

@Asltaw
Das ist eine sehr gute Idee mit der Titulierung, werde ich direkt in Angriff nehmen.

1. Muss die vollstreckbare Ausfertigung der Titulierung bei Beistandshilfe an das Jugendamt oder an die Mutter? Ist auch egal ich schicke es beiden.

2. Einkommen ist gem. Steuererklärung die Stufe 1. Da ich nur 1 Kind habe, würde ich die Stufe 2 titulieren lassen und ab Titulierung zahle ich halt Stufe 2.

3. Ich würde dem JA die Urkunde schicken und ein Schreiben, wo ich denen erkläre, dass unter Berücksichtigung der Instandhaltungen und meines aktuellen Einkommens die Stufe 1 gilt. Ich daher wegen nur eines Kindes, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ab jetzt die Stufe 2 zahle.

3a. Zudem erkläre ich dem Jugendamt, dass das Finanzamt sowieso nur Instandhaltungen anerkennt, die weder wertsteigernd noch für selbst bewohnte Wohnungen sind. Weiterhin biete ich denen an, nach Aufforderung weitere Unterlagen zu schicken, wenn dies erforderlich ist.


Gespräche sind mit dem Jugendamt wohl sinnlos, da ich an dem Gerechtigkeitsempfinden, dass Tony30 dargestellt hat, nicht vorbeikommen werde. Vater-Kind-Beziehung ist halt für die Kindeswohlzyniker nur wichtig, wenn es um mein Geld geht.

Vielen Dank. Ich denke, dass ich jetzt eine Strategie habe.
Zitieren
#25
Wie "p" sagte: Du wirkst etwas nervös. Verständlich, bei diesem Dauerfeuer. Erst einmal die Strategie ändern. Wie schon gesagt wurde:
Nicht agieren. Nur reagieren. Jeden Brief des Jugendamtes wortreich beantworten. Aber nicht mit Worthülsen, sondern fundiert und mit Quellen. Das beeindruckt sie, denn es macht die Soz-Päds unsicher. Die können zwar leicht vor Gericht gehen, wollen aber nicht verlieren.

Die Amtsgerichtsinstanz ist im Kopf schon nur noch als Zwischeninstanz zu sehen. Egal was die Richterin faselt. Interessiert nicht. Beschluss her. Beschwerdeinstanz beim OLG.

Nichts anbieten. Nur senden, was man will und fundiert bestreiten, was sie sich vorstellen. Keine freiwillige Titulierung von irgendwas. Das weckt nur diese widerlichen Geister. Ob das so stimmt? Da ist mehr zu holen! Klage...

Von Steuerrecht und Selbständigen haben die keine Ahnung. Da wird gewürfelt. Das machen die meisten Richter auch. Mir kam mal zu Ohren, dass ein Richter sich aufregte, weil in einer Bilanz Aktiva und Passiva gleich war. Du hast es nicht nur mit Halunken zu tun, sondern auch mit Idioten. Man glaubt es kaum. Ich weiß. (Auf dem Finanzgericht ist das auch anders)

Kommen wir zum verlinkten Haufe-Artikel. Hast Du ihn gelesen? Verstanden?

Dortiges Zitat:

Wenn auf der einen Seite die erzielten Verluste (z. B. infolge der Abschreibungen) nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die dadurch erzielte Steuerersparnis außer Betracht zu bleiben hat, soweit sie ohne die Ansetzung der Verluste nicht eingetreten wäre.

Heißt: Abschreibungen dienen der Wertminderung durch Altern. Durch Abschreibungen erhöht sich also die eventuelle Nachzahlung aus Steuerrückzahlungen. Weiterhin mindern die Abschreibungen Deinen Gewinn. Das stört das JA. So viel wissen die auch.

Und dann heißt es aber: Bei einer solchen Fallgestaltung ist – in Abweichung von dem Grundsatz, dass zur Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens die tatsächlich entrichtete Steuer in Abzug zu bringen ist – eine fiktive Steuerberechnung vorzunehmen, nämlich zu ermitteln, in welcher Höhe Steuern auf das nicht durch die Verluste reduzierte übrige Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu entrichten wären.

Heißt: Es wäre eine fiktive Steuererklärung vorzulegen, in welcher das Ergebnis zu beachten ist, wenn die Abschreibungen nicht vorgenommen worden wären. Deine Steuerbelastung wird ja ohne Abschreibung höher, weil das "zu versteuernde Einkommen" steigt.. Und eben diese höhere Steuerbelastung bleibt unberücksichtigt, bzw. wird fiktiv mit diesem erfundenem Abzug von 5% berücksichtigt. Zu berücksichtigen sind aber die tatsächlichen Gewinne. Nicht das "zu versteuernde Einkommen", sondern eben der "Gewinn" der hier alternativ das ist, was beim Arbeitnehmer das Netto wäre, welches  unterhaltstechnisch dann noch zu bereinigen ist.

Und weiter heißt es:
"Instandsetzungskosten können unterhaltsrechtlich nur insoweit einkommensmindernd berücksichtigt werden, als es sich um notwendigen Erhaltungsaufwand handelt und nicht um solchen für Ausbauten und wertsteigernde Verbesserungen, die der Vermögensbildung dienen."

Heißt für Dich: Das ist leicht nachzuweisen. Denn für jede Buchung bzw für jede steuerrechtlich abzugsfähige Position muss ein Beleg vorliegen. Aus diesem Beleg geht hervor, welche Arbeiten getan wurden. Heizungsreparaturen? Neue Fensterläden weil alte defekt? usw usw. Das ist a) nicht Werterhöhung, sondern Werterhalt und b) Pflicht des Vermieters, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche nicht zu den Pflichten des Mieters gehören.

Ich bezweiifle leider nur gerade, ob Du das auszuformulieren in der Lage bist. Was ich verstehen kann.... Und jetzt kommt das weitere Problem: Der Rechtsanwalt ist kein Steuerberater. Juristisch wird er vielleicht was finden. Aber steuerrechtlich richtig unterwegs sein?

Das Ding muss man jetzt richtig anpacken, damit ein Verkauf nicht noch notwendig wird.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Jugendamt Mieteinnahmen wildfloh 30 4.308 16-07-2023, 11:06
Letzter Beitrag: p__
  Mieteinnahmen und Unterhalt ramses72 9 14.727 31-05-2013, 08:05
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste