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Ehevertrag Grundstückskauf
#51
Kümmere Dich besser um Dich selber. Offenbar hängst Du noch emotional an Deiner Ex dran.
Deine Leider-noch-Ehefrau zeigt gerade ihr wahres Gesicht. Das ist gut für Dich. Umso schneller kannst Du mit dem Thema abschliessen.
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#52
JA das krasse ist die kontaktiert mich noch dauernt ich hab sie schon geblockt wo ich konnte, schreibt sogar meiner Schwester. Labert die ganze Zeit so ein Müll wie das die mich vermisst und noch liebt, das ist halt irgendwie voll krank.

Ja ich merke jetzt vor allem finanziell hab viel mehr Geld im Monat übrig. ))
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#53
Dokumentiere all diese Vorgänge. Eventuell brauchst du das alles noch wegen dem 31579 BGB.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#54
Genau, halte aber einen Kanal "offen" über den diese Stalkerin kommunizieren kann. Alles dokumentieren, wichtig für den Fall das du eine Unterlassungsverfügung erwirken möchtest.
https://ggr-law.com/screenshot-tool-beweise-atomshot/
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#55
Absolut krass, dass es immer wieder nach dem selben Schema abläuft. Als wären die Damen alle Androiden mit der selben Programmierung.

Um vom Ex Unterstützung zu bekommen - Streicheleinheiten
Um von Dritten Unterstützung zu bekommen - Opfermasche
...und beides zur selben Zeit

Halt uns auf dem laufenden Axel und lass Dich nicht auf Versöhnungssex ein. Nicht nur ein Kind sichert den Aufenthaltsstatus, auch ein Vergewaltigungstrauma
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#56
Hab sie gerade abgemeldet, als neue Adresse steht unbekanntes Ausland.

Jetzt erfährt es ja endgültig die Ausländerbehörde wird ja automatisch übermittelt.
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#57
Kurze Frage geht es irgendwie zu scheiden ohne das Trennungsjahr abzuwarten. meine Nochfrau will auch unbedingt schnellstmöglich scheiden lassen was mir sehr gelegen ist?
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#58
Klar, ihn müsst euch nur über den Tag einig sein, an dem das Trennungsjahr angefangen hat. Diese Angabe hat der Richter hinzunehmen.
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#59
Achso aber sie ist erst im Mai ausgezogen offiziell hab sie da abgemeldet bei mir, da kann ich ja schlecht sagen wir waren im JAnuar schon getrennt oder?
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#60
Nochmal: Ihr müsst euch nur über den Tag einig sein, an dem das Trennungsjahr angefangen hat. Diese Angabe ist entscheidend, nicht wo ihr tatsächlich wart.
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#61
WEnn beide sich einig sind ... hey , studier doch mal ...
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#62
Ok versteh ich aber sie hat ja diese AUfenthaltserlaubnis durch das heiraten, wenn wir sagen wir hätten uns schon im Januar getrennt und nur provisorisch zusammengelebt dann hätten wir ja theoretisch eine Scheinehe bis Mai geführt. Das ist ja kriminell oder erfährt es die Ausländerbehörde nicht?
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#63
Ihr seid doch noch verheiratet. Trennung bei Ehe heisst nicht, das ihr dann geschieden seid. Das müsstest du doch wissen.
Bis die Scheidung durch ist, seid ihr verheiratet, egal ob ihr provisorisch zusammenlebt oder nicht, entscheidend ist nur das ihr euch getrennt habt.
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#64
Wie sieht es eigentlich der Anwalt kann man zu ihm direkt sagen wir wollen kein Trennungsjahr abwarten und lügen einfach, als hätte das Trennungsjahr schon eher angefangen?
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#65
Wenn ihr zwei, du und die scheidungswillige Ehefrau euch einig seid, wann das Trennungsjahr angefangen hat, dann haben das alle zu akzeptieren, auch die Anwälte.

Das ist eh alles Zivilrecht! Da geht es nur um euch beide. Ein gibt keinen Straftatsbestand, nach dem bestraft wird, wer die geforderte Trennung von Tisch und Bett einvernehmlich verlegt. ich glaube, das ist der Punkt, der dir bis jetzt nicht klargeworden ist. Natürlich missbraucht der Staat die Ehe, um beim Leben der Bürger kräftig hineinzufunken und eigene Interessen durchzusetzen, aber die Ehe ist trotzdem Zivilrecht. Es heisst also Ehemann gegen / mit Ehefrau und nicht Staat gegen Ehepartner.
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#66
(28-04-2019, 18:35)Axel234 schrieb: Möchte Grundstück kaufen und später ein Haus darauf bauen auf meinen Namen da ich alles zahle. 
Welche Möglichkeiten gibt es mich abzusichern wenn es zu einer Scheidung kommt, das die jetzige Ehepartnerin nichts kriegt?
# Du kannst zu jederzeit der Ehe, sogar noch im Scheidungsverfahren einen Ehevetrag schließen. Aber mache das so bald es geht und am Besten vor dem Kauf eines eventuellen späteren Streitgegenstandes. Und mache es nach Möglichkeit UNBEDINGT bevor die Frau schwanger ist oder ein Kind hat.
# Am besten eine "Modifizierte Zugewinngemeinschaft", mit gegenseitiger Freistellung der Verfügungsbeschränkung über mehr als x% des Vermögens nach BGB mit auf nehmen. Sonnst kann keiner von euch beiden, über größere Summen seines Vermögens, während der Ehe verfügen, ohne sich die Zustimmung des Ehepartners zu holen (also z.B. selbst gehörende Grundstücke verkaufen, oder ein Grundstück kaufen)
# Entgegen der hier dargestellten benötigst du erfahrungsgemäß keine RA der dir den Notarvertrag formuliert. Das ist erfahrungsgemäß in den geschätzt 200 bis 400€ Notarkosten mit drin die du bei deiner Summe beim Notar für den Notarvertrag bezahlen musst.

Warnen kann ich halbwegs dringend vor folgendem:
# Bedenklich ist es im Ehevertrag zu viel von folgendem zu formulieren zu wollen: Ausschluß von Trennungsunterhalt, Ausschluß von Dingen zu Lasten Dritter wie z.B. KUH, Nachehelichen Unterhalt, Sex pro Woche usw. usw. Diese würden dann möglicher Weise dazu führen, das der Vertrag bei Der Scheidung, in seiner Gesamtheit für unwirksam erklärt wird. Also auch der Part mit der Modifizierten Zugewinngemeinschaft und der gegenseitigen Freistellung von der Verfügungsbeschränkung, die für sich alleine, im Normalfall auch bei späterem Streit, Bestand haben.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#67
Hallo danke das mit dem Ehevertrag ist vom Tisch, da ich das Land nicht gekauft habe.

Meine Noch Ehefrau hat mich jetzt vorhin angerufen und gemeint das der Anwalt für Ausländerrecht sie vertreten will und das sie das Recht hat hier zu bleiben da ihr Aufenthaltstitel bis 2021 ausgestellt ist und sie somit nicht Ende Dezember ausreisen muss wie von der Ausländerbehörde mitgeteilt wurde.
Der Anwalt hat zu ihr gesagt ich der Noch Ehemann muss es auch zahlen den Anwalt für die obwohl sie eine Vollzeitstelle hat ist das war? Sie verdient da nicht schlecht, aber hat nie Geld da sie nicht damit umgehen kann?
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#68
(25-10-2019, 18:10)Axel234 schrieb: Der Anwalt hat zu ihr gesagt ich der Noch Ehemann muss es auch zahlen den Anwalt für die obwohl sie eine Vollzeitstelle hat ist das war? Sie verdient da nicht schlecht, aber hat nie Geld da sie nicht damit umgehen kann?

# Wenn deine Ex Prozesskostenhilfe beantragt und erhalten sollte, bekommt ihr RA wohl angeblich um die 40% weniger nach seiner Tabelle. Das könnte Motivation sein dir so etwas zu erzählen.
# Es könnte sein das sie einfach keine Lust hat die ganzen Formulare aus zu füllen und lieber eine Überweisung von dir haben möchte.

Für den Fall das du mal im Rahmen des Imports deines Zierfisches eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme sämtlicher Kosten für sie bei der Ausländerbehörde ab gegeben haben solltest. Hast du diese mittlerweile widerrufenen ? Nicht das sich ihr Anspruch darauf begründet und von dir ein Dreizeihler von dir an die Ausländerbehörde genügt um dies zu beenden.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/68.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsr...ung/606492

Bsp.:
Anbei sende  ich ihnen zur Fristwahrung vorab per Fax...
Hiermit widerrufe ich meine am xyz abgegebene Verpflichtungserklärung nach §xyz Ausländergesetz mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächst möglichen Termin.
Bitte bestätigen sie mir den Erhalt meines Schreibens innerhalb der nächsten 10 Tage.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#69
Hi nein keine Verpflichtungserklärung sie hat vor Heirat schon hier studiert 2 Jahre. Aber auf jeden Fall hat sie erstmal nicht das Recht von mir zu fordern oder? Ich warte einfach ab sollte ich Post vom Anwalt kriegen einfach auch einen Anwalt einschalten oder?
Die wird wahrscheinlich dem Anwalt gesagt haben das sie kein Geld hat (Ihr Deutsch ist nicht so gut) obwohl Vollzeitstelle.
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#70
Du hast noch gar keinen Anwalt? Den brauchst du aber, Anwaltspflicht bei Scheidungen und im gesamten Unterhaltsrecht.
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#71
Naja sie hat ja noch nichts von mir verlangt sie hat auch nur kurz telefonisch geredet mit dem Anwalt. Es geht jetzt mehr um ihren Aufenthaltstitel. Sie hat ja auch schon einen neuen der würde sie sofort heiraten deswegen will sie sich ja auch schnellstmöglich scheiden. Ich ja auch das passt mir recht. Deswegen frage ich ja nach hier im Forum wie die Sache mit dem Trennungsjahr ist. Hab jetzt verstanden. Ich werde ihr anbieten das wir den Scheidungsprozess in November beginnen und sagen das wir ab Dezember getrennt waren.

Ich denke sie wird sich auch darauf einlassen das wir einen gemeinsamen Anwalt nehmen, sie will sich einfach nur schnellstmöglich scheiden lassen das sie sofort den anderen Gewinner heiraten kann. Die kann von mir sowieso nicht viel kriegen da ich nichts besitze (kein Eigentum habe).
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#72
(25-10-2019, 19:02)Axel234 schrieb: Sie hat ja auch schon einen neuen der würde sie sofort heiraten deswegen will sie sich ja auch schnellstmöglich scheiden.
Ja dann alles was regelbar ist vorab per Ehevertrag beim Notar regeln.
# Modifizierte Zugewinngemeinschaft
# gegenseitige Aufhebung der Verfügungsbeschränkung nach BGB

In gesonderten Schreiben ohne Notar:
# festhalten eines euch beiden passenden Trennungszeitpunktes und beide unterschreiben
# beidseitiges Schreiben über Zuordnung von Toaster, Klobrille und anderen wertlosen aber vlt. doch Emotionen geladenen Dingen

Vlt. sponsert der Neue deiner Ex, ja eine Reise nach cn:
In China geht eine Scheidung angeblich innerhalb von 2 Wochen und kostet angeblich nur um 1€. Also vlt. erkundigen ob das da solche "Scheidungsreisen" Anbieter in passende Länder gibt.

Wenn nur einer einen RA nimmt, dann solltest du das sein:
# nehme selber das Heft in die Hand
# Nur ein anwesender RA kann im Gerichtssaal Anträge stellen. Wenn sie einen RA hat und du nicht, kann ihrer Anträge stellen. Du aber nicht. Wenn, dann mache es anders herum. Auf die  1- 3 k€ für deinen RA ist geschi..en. Wichtig sind Kosten die dich evtl. den Rest deines Lebens, Monat für Monat erfreuen.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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#73
Danke für die Antworten, da meine Noch-Ehefrau sich auch scheiden will unbedingt mache ich mal Termin beim Anwalt schnellstmöglich und versuche einfach die Scheidung schnellstmöglich hinter mich zu bringen. Ich hoffe bloss die sagen nicht das wir eine Scheinehe hatten wegen kurzer Ehedauer. (War ja keine Scheinehe)
Achso und Ehevertrag mache ich jetzt nicht mehr. Wie gesagt ich besitze nichts wohne bei den Eltern, auch selbst das Auto läuft auf meinen Vater und gespartes habe ich auch nichts und mein Konto ist auch nur normal gedeckt.
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#74
Hallo nochmal ich, wenn wir uns einvernehmlich Scheiden lassen wollen und einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Kein Rosenkrieg und so einfach nur schnellstmöglich scheiden lassen und eventuell noch kosten sparen da ich das ja zahlen muss alles.
Was haltet ihr von Anbietern die Online Scheidung anbieten? Die sollen ja einiges billiger sein.
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#75
Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt ist immer einem Mandanten verpflichtet. Der stellt die Anträge. Der andere Ehegatte hat dann keinen Anwalt und kann folglich keine Anträge stellen. Damit funktioniert zwar eine Scheidung und es ist auch nur ein Anwalt beteiligt, aber es ist kein gemeinsamer Anwalt.

Wenn du sowas machen willst, sorge dafür dass du die Mandantschaft hast und nicht die Ex.

Online oder nicht ist irrelevant. Entscheidend ist, dass ihr euch über alle Punkt einig seid oder sie gar nicht erst stattfinden (Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt).
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