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Kein angemessener Wohnraum für Umgangskinder 08.04.19 VG-Berlin
#1
Maßgeblich sei, wo sich die Kinder „überwiegend” aufhielten. Das sei im Streitfall der Haushalt der Mutter.


https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine...ST-jSj_lLw
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#2
Ich würde einen Antrag auch Wohnungswechsel machen, dass in der Zeit der Betreuung des Vaters er in der Wohnung der Mutter leben muss und wegen so traurig es auch ist, der Behinderung keine Wahl habe. P.S. Bitte leeren Kühlschrank hinterlassen.
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#3
Kinder haben auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, unter optimalen Bedingungen während der Besuche zu leben.
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#4
von optimal spricht ja keiner! Kinder haben aber Grundbedürfnisse. Diese und die Lebensqualität hängt nun mal mit dem Kindeswohl zusammen.
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