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Einigungsverhandlung CH-Scheidung
#1
Ich hatte Heute meine Einigungsverhandlung in der schönen Ostschweiz.
Ausgangslage: 5 Kinder, Trennung vor 2 Jahren mit allerlei Begleiterscheinungen wie Strafverfahren etc.
Im Gegensatz zur Trennungsverhandlung bin ich nun anwaltlich vertreten, einer der seltenen deutschen Anwälte in der CH, noch dazu ziemlich unbeliebt bei den Behörden. Die Adresse gebe ich gerne per PN weiter.

Beim hiesigen Gericht machte sich mein Anwalt gerade durch eine angekündigte Widerklage beliebt, weil wir nachehelichen Unterhalt, einen Vaterschaftstest für 5 Kinder und noch weitere Forderungen verlangen. Die gegnerische Anwältin und die Richterin waren mässig begeistert. Die Richterin sieht besonders die Kosten für den Vaterschaftstest kritisch. Mein Anwalt meinte dazu nur trocken, dass es ja auch im Interesse der Kinder liegen würde, ihren leiblichen Vater kennenzulernen, zumal ja die Ex-Frau selber einräumt ein hoch promiskuitiven Lebensstil gepflegt zu haben und offenbar unter dem Einfluss von Alkohol ungeschützten GV mit Ihren zahlreichen Coitalpartnern hatte. 
Meine Ex-Frau hat spontan zu weinen angefangen. 

Bezüglich des Betreuungsunterhaltes ist die Sache klar. Nicht leistungsfähig, komplett pleite, die Sozialhilfe zahlt. 
Spannend war hingegen, dass selbst die Richterin der gegnerischen Anwältin sagen musste, dass eine Erwerbstätigkeit auch aufgrund der Verurteilung wegen häuslicher Gewalt ( steht im Strafregister der Schweiz, Verfahren ist der zweiten Instanz ) eher unwahrscheinlich erscheint. Ich musste spontan laut lachen.  Big Grin

Finde ich immer lustig, der Justiz Ihren selbstfabrizierten Schwachsinn um die Ohren zu hauen. Diese Logik kapiert dann auch eine Richterin irgendwann.  Big Grin

Beste Grüsse ins Forum.

Bodenseebursche
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#2
(06-02-2019, 10:33)Bodenseebursche schrieb: Meine Ex-Frau hat spontan zu weinen angefangen. 

Ein gutes Zeichen, wenn Frauen nicht mehr weiterwissen heulen sie oder sie ziehen sich aus. Immer so gewesen.
Aber um was geht es eigentlich in einer Einigungsverhandlung? Über was soll man sich da einigen? Nur Unterhalt oder auch Dinge wie Zugewinn, Kinderaufenthalt?

Wenn man akzeptiert hat, dass eine Erwerbstätigkeit bei dir nicht möglich ist, müsste das doch auch für den Kindesunterhalt gelten?
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#3
Die Einigungsverhandlung ist in der CH gesetzlich vorgeschrieben. Sozusagen als "nettes Pläuschchen" damit ein schöner Vergleich geschlossen werden kann. Die Gegenseite behauptet, dass ich in der Lage wäre einen gut bezahlten Job anzunehmen. Fiktives Einkommen.
Ausser Behauptungen der Gegenseite ist da nicht viel gekommen. Sinngemäss wird einfach nur behauptet, dass "ich keine Lust hätte und die Arztzeugnisse alesamr Gefälligkeitszeugnisse sind".
Die Richterin hat auf mich den Eindruck gemacht, dass Ihr gerade die Lust an der Sache vergangen ist und Sie das ganze Verfahren am liebsten nie übernehmen wollte. Offenbar weiss Sie schon jetzt, dass ausser hohen Kosten für den Staat und viel Arbeit nichts herauskommen wird.
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#4
(06-02-2019, 11:51)Bodenseebursche schrieb: Offenbar weiss Sie schon jetzt, dass ausser hohen Kosten für den Staat und viel Arbeit nichts herauskommen wird.

Damit hat sie vermutlich sogar recht :-)
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#5
Da KM erzählt den Kindern neuerdings, dass Sie annimmt dass zumindest 3 Kinder möglicherweise nicht von mir sind.
Was das mit den betreffenden Kindern in einer ohnehin schwierigen Situation psychisch macht, muss ich wohl nicht näher darstellen.
Auf jeden Fall ist das eine Steilvorlage für einen Vaterschaftstest, den dann der edle Staat bezahlen muss. Kosten des Verfahrens knapp 25.000 CHF.
Irgendwie fühlt sich meine Haut immer mehr nach Teflon an. Da bleibt nichts mehr kleben.
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#6
Zitat:nachehelichen Unterhalt verlangen  

Das will ich aber wohl meinen, dass du das verlangst. Das gelebte Modell war doch, dass sie arbeiten geht und du dich um die Kinder gekümmert hast. Du hast deine Karriere geopfert ... während sie beruflich voll durchstarten konnte ... da kann sie sich doch nicht einer ihrer Beistandspflicht entziehen. Würde was drum geben, wenn die Geschichte bis zum Bundesgericht raufgezogen wird.
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#7
Das wird sie. 100%!!!!!
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