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Ehefrau -kriegt keine Unterhaltszahlung für Stiefkinder - keine Dokumente Urteil
#1
Nächstes Problem

Eine Behörde tritt meine Frau im EU Mitgliedsstaat wegen fehlendem Kindesunterhalt für 
die Stiefkinder auf die Füsse !!!

Die Stiefkinder sind von 2 verschiedenen Vätern

Als Arbeitnehmer ist ein Mindest Familieneinkommen notwendig um hier dauerhaft leben zu können, 
wenn das nicht erreicht wird, muss ihre Frau das belegen und die Differenz wird erstmal 6 Monate  als Unterstützung gezahlt.

In der Zeit benötigt Sie 

1.  Aus dem Heimatland, das Sie keine Unterhaltszahlung bekommt

2.  Da Sie kein Urteil aus dem Heimatland hat und niemals dort auf Unterhalt geklagt hat


ist Sie aufgefordert worden hier in dem EU Wohnsitzstaat Klage vor Gericht einzureichen, der Anwalt wird kostenlos gestellt, das Urteil geht dann an über das Aussenministerium  und die Botschaft an das Heimatland.

Die Kindesväter werden über die Botschaften geladen vor Gericht zu erscheinen.

Ob die kommen oder nicht kommen, zahlen können oder nicht ist egal,  solange meine Frau mitarbeitet, dass  ein Urteil erwirkt werden kann, wird dann  Ersatzunterhalt/ Differenz gezahlt.  


Wenn meine Frau nicht mitarbeitet und kein Urteil erwirkt werden kann, gibts nach 6 Moanten keinen Erstazunterhalt / Differenzzahlung mehr.

Was sin eure Erfahrungen in dem Fall ?
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#2
Ist doch logisch. Unterhalt steht ihr zu, ist eine Vorrangige Leistung.
Arbeitet sie nicht mit, gibts kein Geld.

ist in Deutschland auch so, Unterhaltsvorschuss, legt die Frau nicht offen wer der Vater ist, oder arbeitet nicht aktiv daran mit den Vater zu ermitteln, gibts keinen Unterhaltsvorschuss.

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen, wo Frau keinen Opferbonus hat. Nämlich wenn der Staat oder eine Behörde Geld sparen kann.

Was ist das Problem an eurer Sache, soll sie halt mitwirken und gut ist. Da werdet ihr nicht drum rum kommen.
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#3
Was mir daran auf den Zeiger geht, das ihr das bisher alles egal war und  ich ihr damit kräftig in den A... treten musste sich endlich darum zu kümmern

Selbst auf der Botschaft keine Ahnung welche Formulare oder Gesetze  es gibt,

In ihrem Heimatland ist das normal, das nicht gezahlt wird, die Frau muss halt sehen wie Sie über die Runden kommt

hat den 16 J  Balg mitgebracht ohne vollständige Dokumente, keinen Nachweis einer Behörde das Sie keinen Unterhalt bekommt
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#4
Leider ist dich nicht zu helfen bei der Frage, mit welchen Frauen du dich einlässt. Dass dir in der Botschaft nicht das Geld oder die Wege dorthin nachgetragen werden, überrascht wenig.

Zitat:die Frau muss halt sehen wie Sie über die Runden kommt

Sie hat ja dich, einen immer aktiven Reparierer, Kümmerer und Zahler. Man kann ihr nur gratulieren.
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