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(Dynamischer KU) Titel + Nebeneffekte
#1
Hi,

habe auf dem Landratsamt einen unbefristeten, dynamischen Titel über Kindesunterhalt erstellen lassen und gezeichnet.
Im gelaufenen Unterhaltsprozess wurde ebenfalls der Kindesunterhalt zur Verhandlung beantragt und dort im Protokoll betitelt.
Also irgendwie "doppelt gemoppelt" das ganze.

Mein RA meinte es handle sich um einen dynamischen Titel.

Was bedeutet das genau für mich?
Ist die Dynamik nur nach oben gedacht, sprich dass Erhöhungen in der Düsseldorfer Tabelle und Einkommenszuwächse zu höherem KU führen?
Oder auch wenn ich weniger verdiene, muss ich weniger KU zahlen?

Welche Möglichkeiten gibt es alles so einen Titel (möglichst günstig) zum Erlöschen zu bringen?

Ich betrachte Titel als rechtlich sehr bristante Instrumente, denn sie bieten dem Gläubiger nicht nur Pfändungsmöglichkeiten, sondern bergen auch jede Menge Unwägbarkeiten (z.B. bei Tod des Schuldners durch Unfall trifft es Erben, bei Überschuldung der Titel-Halterin kann auf den Titel-Schuldner durchgegriffen werden uvm.)
Welche Risiken bzw. Nachteile können Titel insgesamt (u.a. auch für die Unterhaltsberechtigten selbst) haben?
Welche ungewollten Nebenwirkungen können auftreten, an die man bei der Titulierung für gewöhnlich erst mal nicht gleich denkt?

Undecided
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#2
Nee, geht nur nach oben. Titel wird formal so gut wie nie ungültig, wenn er nicht zeitlich befristet ist. Auf das 18. Lebensjahr des
Kindes zum Beispiel.

Schon gelesen?

https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(04-02-2019, 16:53)Maestro schrieb: Welche Möglichkeiten gibt es alles so einen Titel (möglichst günstig) zum Erlöschen zu bringen?

Günstig ist nur eine: Beglaubigter Verzicht des Gläubigers.
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#4
@p__: Beglaubigt mit Notor? Oder genügt ein RA?
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#5
Siehe §129 BGB, https://dejure.org/gesetze/BGB/129.html
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#6
Wenn die Gläubigerin zickt und sich verweigert, bleibt nur die Abänderungsklage, Feststellungsklage oder Antrag auf Erlöschen lassen der Unterhaltspflicht, des Titels... oder wie nennt sich das dann?

Wie sind dann die Gerichtsformalitäten? Wie errechnet sich der Streitwert? Nach dem bisher gezahlten Unterhalt? also z.B. 12x monatlicher KU?
Und gibt es da Anwaltspflicht, weil es ums Geld geht, obwohl nur JA/NEIN festgestellt werden muss, ob der Titel erlischen darf?

Das ganze mit den Titeln kommt mir vor wie ein reines Geschäftsmodell für Gerichte und Anwälte.
Bei Zahlungsverweigerung des Pflichtigen hat die Ex doch so einen Titel per eA im Nu nachträglich in der Hand.
Das vorsorgliche Erstellen ist irgendwie beknackt, v.a. in den Fällen, in denen brav und artig lückenlos in voller Höhe bis zum Ende Unterhalt geleistet wird. Da macht der Titel nur Mehrkosten.

Ich erwäge den KU-Titel gleich begrenzen zu lassen, weil in meinem speziellen Fall das Kind ja schwerbehindert ist, und nach derzeitiger Rechtslage (SGB XII) ab dem 18. Lj. vom Sozialhilfeträger zu unterhalten ist (Stichwort: Grundsicherung).
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#7
Sicher, wenn es nicht freiwillig geht, muss halt geklagt werde, wie immer. Streitwert ist Streitwert, wenn du einen Titel nullifizieren willst der aktuell 400 EUR Unterhalt pro Monat bringt, sind es 12x400 EUR Streitwert. Beim Thema Anwaltspflicht könntest du dich beim dem Verein gegen Rechtsmißbrauch engageiren, https://www.justizgeschaedigte.de
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#8
Klingt gut der Verein, werde ich 40€ jährlich spenden. Ob es was bei unseren selbstherrlichen, volksignoranten Regenten ändern wird, unwahrscheinlich.
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