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Pflegegeld-Unterschlagung - Was tun?
#1
Hallo zusammen,

mein Kind ist pflegebedürftig und lebt bei Mutti.

Erfreulicherweise klappt wenigstens der Umgang. Ca. 25% der Zeit ist das Kind bei mir.

Und hier beginnt das Problem:
Die Mama pflegt nur 75%, kassiert aber das volle Pflegegeld mitsamt sämtlichen Zusatzleistungen wie z.B. Verhinderungspflege ganz alleine ab, ohne mir etwas davon abzugeben. Und sie glaubt, ihr stünde das so auch zu.

Laut § 37 SGB XI steht Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu, also dem Kind.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, was die Vermögenssorge ebenfalls mit einschließt.
Ich bin von Anfang an als Mitpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen.

Pflegekasse sagt, organisatorisch kann sie nur auf ein Konto überweisen. Man müsste sich auf ein Treuhandkonto o.ä. einigen.

An welchem Gericht müßte ich die stur-bockige Mama verklagen, damit ich eine Chance habe etwas vom Pflegegeld zu sehen?
Familiengericht oder Sozialgericht?

Und wie müßte der Antrag lauten, damit er gute Chancen hat angenommen zu werden?
Unterschlagung von Pflegegeld, Verstoß gegen gemeinsame Vermögenssorge...? Huh

Im Netz kursieren Gerüchte, dass das Pflegegeld an den zu überweisen ist, bei dem das Kind versichert ist. Das wäre derzeit ich.
Solange Kind bei Mama wohnt, darf vermutlich ohnehin diese wieder bestimmen, wo es versichert wird. Ob sie diese Entscheidung auch zum finanziellen Nachteil des Unterhaltspflichtigen treffen darf?

Ich danke Euch für Ideen, Tipps, Vorschläge, Anregungen, Erheiterungen... Wink

Von finanziell armer Alleinerziehender kann keine Rede sein, höchstens von geistiger und moralischer Armut.
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#2
(30-01-2019, 10:29)Maestro schrieb: Pflegekasse sagt, organisatorisch kann sie nur auf ein Konto überweisen. Man müsste sich auf ein Treuhandkonto o.ä. einigen.

Eigentlich ein Armutszeugnis, im EDV Zeitalter von organisatorischer Überlastung zu sprechen. Ein zweiter Datensatz mit einer Bankverbindung und ein Algorithmus, der den Pflegesatzbetrag z. B. im Tageverhältnis aufteilt.

Ich denke, in dem Blogeintrag hier steht alles, was du wissen musst. Ist auch noch recht aktuell.

https://schmidt-familienrecht.de/ratgebe...iges-kind/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Das OLG DüDo verneint also, dass der mitpflegende Papa etwas abbekommt.
Es verschiebt damit die Antwort auf die Frage, wem das Pflegegeld zusteht, ins Sorgerecht.

Bei bestehender gemeinsamer Vermögenssorge müßte das Pflegegeld ja demnach sogar 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Das führt dann zur Frage: Wer hat das Recht das monatliche Einkommen des Kindes zu verwalten und darüber zu verfügen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?


Ein bißchen Offtopic, aber auch skandalös:
Ich habe auch noch was gefunden, Pflegegeld zählt beim Unterhaltspflichtigen als Einkommen, bei der Unterhaltsberechtigten hingegen nicht.
https://www.rek-scheidungsanwalt.de/ehegattenunterhalt/
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#4
(30-01-2019, 11:43)Maestro schrieb: Wer hat das Recht das monatliche Einkommen des Kindes zu verwalten und darüber zu verfügen, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?

Beide Eltern. Wenn die sich nicht einig sind, dann Antrag nach §1628 BGB am Familiengericht. Liest du eigentlich, was ich verlinke? ;-)
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Ja, habe es gelesen. Es lässt sich nur nicht 1:1 auf alle dieser Fragestellungen übertragen.

Ich durchdenke gerade...
Als Umgangs-Papa über einen Teil des Einkommen des Kindes mitbestimmen dürfen mit Verweis auf gemeinsame Vermögenssorge.
Ob so etwas vor Gericht Chancen hat?
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#6
Wie kann manN denn nur so auf Krawall gebuerstet sein. Sei doch froh dass die Exe den Umgang nicht boykottiert, Ihr kommunizieren koennt und lass Fuenfe gerade sein.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
(30-01-2019, 14:11)Maestro schrieb: Ob so etwas vor Gericht Chancen hat?

Kannst du doch ausprobieren. Für Kindschaftssachen brauchst du ja keinen teuren Anwalt.
Wie kay schon meinte, ist allerdings fraglich, ob das den Umgang fördert. Denn letztlich ist der Grund des Antrags ja der, daß du Umgang hast.
Wenn der ausfällt, gibt es ja auch keine Grundlage mehr für den Antrag. Die Wechselwirkung zwischen weniger Geld und mehr Umgang wird deine Ex schnell begreifen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#8
@kay: Es geht einfach um Gerechtigkeit. Die Ex hat 3k netto im Monat als Arbeitslose Teilzeitpflegemama und ich 1500 netto im Monat bei vollem Erwerb im stressigen Job. Bei sowas kommt mir täglich aufs Neue das Kotzen. Und mein Anwalt erklärt mir, dass der Mamaunterhalt sogar bis zum 18. LJ des Kindes laufen kann. Das wären weitere 144 000€ Mamaunterhalt allein.

Wenn die Ex mir den Umgang abdreht, marschiere ich mit gebrochenem Herzen vom Kind abgeschnitten nach Asien und beginne dort von vorne in der High-Tech-Branche. Jobangebote bestehen. Der Grund meiner ganzen Selbstkasteiung liegt ja gerade darin, dass Umgang besteht und in der Liebe zum Kind. Das Kind ist das Mittel schlechthin zur Ausbeutung des Mannes. Ohne Kind würde die Alte leer ausgehen. Klar, bin ich froh, dass Umgang funktioniert und das Kind ist ganz verrückt nach mir. Man(n) ist wahrlich zwiegespalten.

Klar kann die Mama den Umgang abdrehen, wenn ich sie verklage, wg. Vermögenssorge.
Wird sie aber eher nicht tun, denke ich. Denn sie ist froh ihren Balg mal ein paar Tage vom Hals zu haben und durchschnaufen zu können.
Vom "Babysitter" bezahlt werden ist doch Luxus pur. Und dass es dem Kind bei mir spitzenmäßig gut geht und es rundum bestens versorgt wird, weiß sie.
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#9
Wenn Bruch, dann ganz am Anfang bei der Trennung. Mittlerweile hat sich Mutti und die staatlichen Helfer gut eingerichtet mit dem Geldhaufen, der monatlich reinkommt plus deiner Betreuungsleistung. Jeder Tag, an dem das länger so geht, verfestigt das als Selbstverständlichkeit und erhöht den Unglauben, dass du nicht mehr mitspielst. Damit werden auch kleine Drohungen ihr gegenüber unglaubwürdig, aus der Sache ganz auszusteigen. Und wenn du das wirklich tust, dann baue lieber drei statt einer Sicherheitslinien ein. Nichts facht den Fang- und Kassierwillen der Meute stärker an wie weggefallene Geldhaufenförderbänder.

Jemand, der 1000 EUR in Aussicht hatte aber nie was bekommt weil der Pflichtige die Fliege machte ist in der Regel weniger eifrig hinter dem Geldausspucker her wie jemand, der ein paar Jahre lang 100 EUR überwiesen bekam und dann plötzlich nichts mehr bekommt, weil der Pflichtige die Fliege machte.

Aber zum Glück gilt das auch für Umgang. Hat sie sich an deinen erheblichen Einsatz gewöhnt, wird es ihr schwerfallen, den wieder abzudrehen. Da könntst du schon was riskieren. Ich sehe aber wie Kay den möglichen Gewinn noch nicht in Relation dazu. Vorrangig wird nach wie vor nur Ärger dabei herauskommen.
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#10
@p__: Solange ich Umgang habe, und das Verhältnis zum Kind sehr gut ist, ist Flucht für mich keine Option.
Interessant, dass Du den Eingewöhnungseffekt ansprichst.

Mich ärgert halt diese asoziale Haltung der Ex gewaltig, einsacken was geht und Vogel Strauß hinter Anwältin und Helfersindustrie machen.
So ein Verhalten ist nicht erwachsen und auch nicht menschlich. Ich käme nie auf die Idee mich jemand ggü. so bescheuert zu benehmen.

Die Ex verzichtet auf ihre Ansprüche ggü. dem Staat regelmässig, weil sie es unanständig findet vom Staat etwas zu nehmen.
Zustimmung zu Steuererstattungen, Pflegeleistungen usw. die völlig legal und rechtens sind, und an denen sie jährlich tausende Euros zusätzlicher Einnahmen hätte, verweigert sie konsequent. Wirklich hirnamputiert. Wer verschenkt durch Untätigkeit und Scham Geld an den Staat?

Glückwunsch! Sie haben 1 Mio. € im Lotto gewonnen. - Ach' den Gewinn werde ich nicht abholen, keine Lust und keine Nerven dafür... so ist meine Ex.

Zurück zum Topic:
Ich werde nach der Scheidung mal einen Vorstoß in die Richtung "gemeinsame Vermögenssorge" unternehmen, und sehen, was dabei herauskommt.
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#11
(30-01-2019, 15:55)Maestro schrieb: Mich ärgert halt diese asoziale Haltung der Ex gewaltig, einsacken was geht und Vogel Strauß hinter Anwältin und Helfersindustrie machen.
So ein Verhalten ist nicht erwachsen und auch nicht menschlich. Ich käme nie auf die Idee mich jemand ggü. so bescheuert zu benehmen.

Ja was erwartest Du denn anderes von einer Frau? Ich glaube Du solltest oefters mal beim Maennermagazin von Dino vorbeischauen.....

Wenn die Exe Dich als kostenlosen Babysitter ausnutzt, ist das ev. der Hebel um anzusetzen. Gerichtliche Auseinandersetzungen wuerde ich versuchen zu vermeiden wenn es "nur" ums Geld geht. Und ja, es ist nicht gerecht, wie so vieles.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
@kay: Bin Stammleser. Lerne immer wieder was Neues. Smile
Nach allen Erkenntnissen halte ich Frauen-Wahlrecht, -Geschäftsfähigkeit und -Zurechnungsfähigkeit für höchst fragwürdig.
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#13
Frauen können sich gerne bei den nächsten Paralympics als eigene Teilnehmergruppe bewerben.
Ich bin mir sicher, dass sie mit offenen Armen empfangen werden.

Aber Spass beiseite. Nutze doch die vorhandene Energie anders und versuche parallele Kreisläufe zu Deinem Vorteil aufzuziehen.
V.a. finanzielle Kreisläufe von denen der Staat und die Ex nichts mitkriegen darf.
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