Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Was kommt auf mich zu?
#1
Hallo zusammen,

vielleicht kann einer von euch aus Erfahrungen heraus abschätzen wie sich die Situation entwickeln wird:

- nicht verheiratet
- 2 Kinder unter 5
- mit Ex vereinbarter KU 400 € monatlich insgesamt (privat schriftlich festgehalten, KEIN Titel)
- Kinder kommen bald in den Kindergarten -> Ex will zum Jugendamt wegen Kostenerstattung
- Ex hat im JC Grundsicherung beantragt
- Ex geht (hoffentlich) bald wieder arbeiten, wird aber auf jeden Fall weiterhin bedürftig sein, möchte sich ggf. eine Selbständigkeit über das JC finanzieren lassen

- Wäre es möglich Schulden aufzubauen, wenn nicht der Mindestunterhalt bezahlt wird?
(Wir haben uns ja auf weniger als den Mindestunterhalt einigen können und es besteht kein Titel.)
- Könnte das Folgen haben?
- Wird man von der Ex verlangen sich einen Titel zu holen?
- Darf man das überhaupt verlangen, wenn sie das gar nicht will (ich hoffe ihr Wille ist beständig)?
- Wird das JC oder JA mich anschreiben und zu Zahlungen auffordern?
- Falls ja, zu was alles?

Gruß
BOB
Zitieren
#2
Sorry...damit kann keiner was Anfangen !

Einkommen Unterhaltspflichtiger ???, Unterhaltsvorschuss ???

Ab beantragung irgenwelcher Sozialleistungen hast Du ein Problem !...

Lg
Zitieren
#3
(24-01-2019, 16:24)Arminius schrieb:
Sorry...damit kann keiner was Anfangen !

Einkommen Unterhaltspflichtiger ???, Unterhaltsvorschuss ???

Ab beantragung irgenwelcher Sozialleistungen hast Du ein Problem !...

Lg

Wieso soll das Einkommen relevant sein, wenn man sich auf einen Betrag geeinigt hat? Wird das nicht erst relevant wenn ein Titel erstellt wird? (deshalb auch meine Fragen bzgl. kann von Kindsmutter verlangt werden einen Titel zu holen). Das Einkommen ist variabel, bleibt aber immer unter 1900€ monatlich. Unterhaltsvorschuss wurde keiner beantragt, die Höhe meiner Zahlung ist ja über dem Betrag des Unterhaltsvorschusses.
Zitieren
#4
Beantragt deine EX Grundsicherung und weitere Leistungen werden die sich an dich halten...

Du bezahltst nicht den Mindestunterhalt f. die beiden Kinder...Dann wird dein Einkommen überprüft...ohne Titulierung des Unterhalts wird deine Ex überall probleme bekommen Sozialleistungen zu bekommen.

Mit dem Unterhaltsvorschuss hast Du natürlich recht.

Ich lasse mich natürlich eines besseren belehren.
Zitieren
#5
(24-01-2019, 16:59)BOB schrieb: Wieso soll das Einkommen relevant sein, wenn man sich auf einen Betrag geeinigt hat? Wird das nicht erst relevant wenn ein Titel erstellt wird? (deshalb auch meine Fragen bzgl. kann von Kindsmutter verlangt werden einen Titel zu holen). 


Du bist sowohl den Kindern als auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. 

Die Mutter kann für sich auf unter Unterhalt verzichten und den Unterhalt für die Kinder ganz oder teilweise alleine stemmen wie in Deinem Fall. 

Das Ganze funktioniert aber nur so lange wie sie keine staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt. Beantragt sie für sich und/oder die Kinder hartz IV, so gehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegen Dich an die Behörde über. Und die holt sich das Geld von Dir wieder. D. h. Du hast nicht mehr die Mutter als Verhandlungspartner, sondern die Arge. Und da ist es völlig bedeutungslos, was Du mit der Mutter vereinbart hast.

In Deiner Konstellation wird Dir bis die Kinder drei Jahre alt sind nur der Selbstbehalt bleiben.
Zitieren
#6
@Theo,

Du hast das Wort „mindestens“ vergessen.
Wahrscheinlich ist, das er für sehr lange Zeit vom Selbstbehalt von, zur Zeit ca. 1080€, leben wird. Zumindest wenn er sein Leben so weiter führt, wie es momentan ist und die Ex zum Amt geht.
Zitieren
#7
Danke für eure Antworten. Das sind ja tolle Aussichten... Dann warte ich mal auf die Post vom Jobcenter.
Zitieren
#8
Der Unterhalt für die Mutter ist sekundär. Erstens mal sind die Kinder offensichtlich bald drei Jahre alt (in den Kindergarten gehts mit drei, vorher nennt sich das Kinderkrippe) und damit ist die grösste Pflichtzeit sowiso durch, §1615l BGB. Zweitens ist die Mutter nachrangig und es gilt für dich ein höherer Selbstbehalt, könnte sein dass der durch den Abzug des Kindesunterhalts bereit erreicht ist. Drittens wird er nach Eintritt in den Kindergarten ziemlich sicher erreicht, weil die Kinder dann neben dem laufenden Unterhalt auch noch Mehrbedarf von dir bekommen können, ausser der Kindergarten ist kostenlos. Auch das Jobcenter kann sich nicht über das Unterhaltsrecht hinwegsetzen.

Dein Problem ist wie so oft bereits der Kindesunterhalt, damit bist du schon abgeerntet und das für Jahrzehnte. Dein Zahlbetrag ist bereits in der niedrigsten Stufe über 500 EUR ohne Mehrbedarf, das steigt in zwei, drei Jahren auf 618 EUR plus turnusmässige Erhöhungen DD, dann 758 EUR. Wenn du netto bei höchstens 1900 liegst und noch berufsbedingte Kosten und Umgangskosten hast, wirst du deine besten Jahre ziemlich frugal verbringen, so wie es den meisten Vätern mit mehr als einem Kind geht. Anders gesagt, du erlebst den im deutschen Familienrecht vorgesehenen Normalfall.

Das JC wird sich zunächst auf den Kinderunterhalt stürzen. Da wirst du den Tabellenbetrag bezahlen müssen.
Zitieren
#9
Zitat:Du bist sowohl den Kindern als auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Sofern die Kinder über 3 Jahre alt sind ist er der Mutter nicht zu Unterhalt verpflichtet. Die beiden waren nicht verheiratet.

Eigentlich ganz einfach runter zu brechen:

Sobald die Mutti zum Amt geht, tritt sie die Unterhaltsansprüche des Kindes an das Amt ab.
Das Amt kommt zum Vater und prüft dessen Einkommen.
Bleibt ihm abzüglich aller Kosten die er geltend machen kann mehr als 1080€ zum Leben, tritt er dieses Geld an das Amt ab.
Ende der Geschichte.

Beispiel anhand fiktiver Zahlen: Unterhalt für Kids gesamt: 600€
Einkommen BOB: 2000€
2000-600=1400€ für BOB.
Einkommen BOB: 1500€
1500-600=900€ wäre weniger als 1080€. Also nur so viel Unterhalt bis 1080€ erreicht sind.

An der Stelle lassen wir mal Sachen wie Nebenjob um Unterhalt zu bedienen und Mehrbedarf wie Kitakosten außen vor. Das wäre dann Level 2. Wink
Alle Kosten auf den Prüfstand, reduzieren, Geld verdienen unter der Hand, evtl. mit Chef was ausmachen.
Zitieren
#10
Werden dann bei der Berechnung des JC Kredite berücksichtigt, oder darf ich die von den 1080€ abstottern?
Zitieren
#11
(25-01-2019, 11:38)BOB schrieb: Werden dann bei der Berechnung des JC Kredite berücksichtigt, oder darf ich die von den 1080€ abstottern?

Kredite sind Dein allerletztes Problem. Wer pleite ist, zahlt nichts.
Zitieren
#12
Nur für die Kinder ist der Selbstbehalt 1080 EUR, gegenüber der Ex liegt er bei 1200 EUR. Kredite zählen im Unterhaltsrecht als vorweggenommene Konsumausgaben und damit dein Privatproblem.
Zitieren
#13
(25-01-2019, 10:20)p__ schrieb: Der Unterhalt für die Mutter ist sekundär. Erstens mal sind die Kinder offensichtlich bald drei Jahre alt (in den Kindergarten gehts mit drei, vorher nennt sich das Kinderkrippe) und damit ist die grösste Pflichtzeit sowiso durch, §1615l BGB. 

Na ja, so bald auch wieder nicht. Sie sind jetzt knapp über ein Jahr alt, so dass grundsätzlich noch fast zwei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht.
Zitieren
#14
Ein Kinderalter von 1 konnte ich aus den Beiträgen nicht ersehen, vielmehr war wie bereits erwähnt von baldigem Kindergarten die Rede, so nennen sich Betreuungseinrichtungen für Kinder ab 3.

Aber das mag dahinstehen, halten doch die Punkte 2 und 3 weiter stand. Rechnen wir es mal konkret: Wechselndes Einkommen bis max. 1900 EUR, sagen wir also mal 1800 EUR im Jahresdurchschnitt. Minus 90 EUR (5%) berufsbedingte Aufwendungen, ist ja kein Mangelfall beim Kindesunterhalt und die meisten OLG-Bezirke erkennen das an. Von den 1710 EUR gehen 257*2 = 514 EUR ab, macht 1196 EUR Rest. Selbstbehalt gegenüber Berechtigten bei §1615l BGB: 1200 EUR. Tja.

Und schliesslich: Auch wenn sich die Zahlen noch etwas verschieben sollten - da bleibt nie viel. Und die Kindergartenbeiträge nicht vergessen! Der grosse Batzen ist nun mal der Kindesunterhalt und der Rest ist wie ebenfalls erwähnt: Sekundär.
Zitieren
#15
Kinderkrippe müsste es heißen, das hatte ich falsch geschrieben. Die Kleinen sind unter 2. Leider ist die Krippe und danach der Kindergarten nicht kostenlos.
Zitieren
#16
Es ist ja auch noch nicht gesagt, dass sich das Einkommen von BOB noch steigern liesse. Er kann ja einen Nebenjob ( neben seinem Vollzeitjob ) annehmen und am Wochenende Zeitungen austragen oder irgendwo Bier zapfen.
Es muss möglichst viel Unterhalt für die arme Mutter und die Kinder generiert werden. Denn nur wenn es der Mutter gut geht, geht es auch den Kindern gut.
Zitieren
#17
Stell dich einfach drauf ein, zukünftig mit dem Selbstbehalt leben zu müssen.
Zitieren
#18
Zitat:Kredite zählen im Unterhaltsrecht als vorweggenommene Konsumausgaben und damit dein Privatproblem.
Wenn er eine Immobilie abzahlt ist es was anderes. Dann haste aber wieder wohnwerten Vorteil. Oder Fahrzeugkredit auch. Meine Ex konnte ihren Autokredit geltend machen. Weil für die Arbeit nötig.
Zitieren
#19
Das läuft aber unter "berufsbedingte Aufwendungen" und ist den dort auch für alle anderen Aufwendungen geltenden Beschränkungen unterworfen.
Zitieren
#20
(29-01-2019, 11:34)HeinrichH schrieb:
Zitat:Kredite zählen im Unterhaltsrecht als vorweggenommene Konsumausgaben und damit dein Privatproblem.
Wenn er eine Immobilie abzahlt ist es was anderes. Dann haste aber wieder wohnwerten Vorteil. Oder Fahrzeugkredit auch. Meine Ex konnte ihren Autokredit geltend machen. Weil für die Arbeit nötig.

Gibt es eine Regelung für Immobilien ohne wohnwerten Vorteil? Zum Beispiel Garten/Ferienhaus/Bungalow? Könnte man ja auch als "Altersvorsorge" betrachten...
Zitieren
#21
Ich habe nun einen Brief vom Jobcenter bekommen mit der Forderung meine Einkünfte offenzulegen. Habt ihr dazu Ratschläge? Gleich zum Anwalt damit, oder erstmal die Berechnung von denen abwarten?
Zitieren
#22
Auskunft musst du auf jeden Fall geben.
Zitieren
#23
Aktueller Stand: Auskunft an JC gegeben, bis heute keine Antwort. Termin auf dem JA gehabt wegen Umgangsregelung (ging von mir aus), kam aber nichts dabei raus, außer haufenweise Vorwürfe, Unterstellungen und Anfeindungen von der Ex.

Ex wurde noch vor ihrer Rückkehr ins Arbeitsleben vom AG gekündigt und ist nun weiterhin vom JC abhängig.
Zitieren
#24
Willst du wegen Umgang jetzt vor Gericht?
Zitieren
#25
Nein, der Umgang findet statt, aber eben oft nach ziemlicher Willkür der Ex. Hoffe das pendelt sich mit der Zeit ein. Es ist sehr lästig sich nach einer Trennung immer noch den Launen der Ex fügen zu müssen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. gelackmeierter 28 20.680 10-03-2017, 14:09
Letzter Beitrag: Bruno
  Scheidung: Was kommt jetzt noch alles auf mich zu......??? Hornträger 14 15.468 16-04-2012, 11:57
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste