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Kind ohne Trauschein zeugen?
#1
Hallo liebe Leute,

welche finanziellen Kostenrisiken lauern, wenn Mann unehelich ein Kindlein zeugt?

Droht dem Zeuger "nur" Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, oder ist er genauso "gelackmeiert" wie ein getrennter/geschiedener Verheirateter?

Grüße
Cool
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#2
Hi Maestro,

Es kommt ggf. noch "Betreuungsunterhalt" dazu:

Der Anspruch beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet frühestens drei Jahre nach der Geburt. Kostet maximal 3/7 Deines bereinigten Nettoeinkommens. Also daher besser Deine Schwimmer im Zaum halten..

Guckstu hier:

https://www.trennungsfaq.com/ehe.html#be...sunterhalt
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#3
Der reine Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist in den ersten Jahren ein verhältnismässig kleiner Posten im Vergleich zu den anderen Kosten.

1. Kindesunterhalt wie bei Verheirateten. Nicht nur die Tabellenwerte. Sondern auch später Sonderbedarf und Mehrbedarf, z.B. Betreuungkosten, das kann erhebliche zusätzliche Beträge ausmachen.

2. Betreuungsunterhalt für die Mutter für mindestens drei Jahre oder eben auch länger.

3. Diverse Zusatzkosten, Erstausstattung Kind, alle Gesundheitskosten wenn du so hirntot warst jemand ohne Krankenversicherung schwanger zu machen (zum Beispiel wenn du käufliche Liebe mit einer Schwalbe von weither getrieben hast).
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#4
Betreuungsunterhalt ist demnach etwas niedriger als Ehegattenunterhalt.

Nun ist die Frage, ob eine böse bzw. stinkfaule Mutti durch Umherwedeln mit einem Attest ihren Betreuungsunterhalt auch bis zum 12. LJ oder gar Volljährigkeit des Kindes ausdehnen kann.
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#5
Ehegattenunterhalt geht nach ehelichen Verhältnisse und ehebedingten Nachteilen, Betreuungsunterhalt ist eine Lohnfortzahlung.

Für Betreuungsunterhalt müssen die Gründe beim Kind liegen. Ein behindertes Kind zum Beispiel.
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#6
Es gibt im uebrigen mehr als genug Aerzte die gerne attestieren dass das Kind irgendeine angebliche Zappelstoerung hat und erhoehter Betreuungsbedarf besteht. Wenn Mutti es drauf anlegt, gibt es so eine Bescheinigung ohne Probleme und schwupps musst Du weiter zahlen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
(11-01-2018, 10:44)Maestro schrieb: @CheGuevara: Finde es nicht sinnlos, weil die Frage ist, kann man als Einheimischer überhaupt ein Kind im eigenen Lande zeugen, ohne vom Staat dafür ordentlich rangenommen zu werden? Das Thema hat eine größere Tragweite als manche ahnen, denn unsere Neubürger und Merkels Gäste müssen sicher nicht für ihre Balge sorgen, sie bekommen die Leistungen vom Staat quasi bedingungslos, während die deutsche Unterschicht von Ämtern und Behörden gegängelt und gepresst wird.

Auch hochspannend ist auch, welches Familienrecht in Sonderhoheitsgebieten gilt, wie z.B. Basel Stadt, Washington D.C., City of London usw. Darüber habe ich bislang gar nichts gefunden.

Klar, für manche sind Threads sinnlos, solange sie keinen direkten Bezug zur eigenen praktischen Problematik haben.

Die Antwort hast Du dir schon selber geliefert. Wenn Du Kinder haben möchtest, hast Du am Besten gar keine Kohle und bist Solzialhilfe Empfänger und arbeitest nebenbei schwarz. So, wie das praktisch Jeder machen sollte der Sozialhilfe kassiert.
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#8
Allein deine Frage sagt doch alles: Du traust deiner Partnerin nicht!

Also halt dich fern von ihren Eierstöcken... besser ist das!
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#9
Der Betreuungsunterhalt kann auch recht teuer werden. Er umfasst den letzten Nettogehalt. Hat sie vorher voll gearbeitet, liegt ihr Bedarf genau bei dieser Summe. Plus ggf. gut 190€ Krankenversicherung. Das Geld für euer Kind kommt on-top.

Am wenigstens zahlst du, wenn du eine Hartz4-Empfängerin schwängerst.

Hast du schon wieder Kinderpläne, so früh nach der letzten Trennung?
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#10
Nein, er schreibt ein Buch und sammelt Infos.
So habe ich das verstanden?
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#11
@Bitas: Fühle mich geschmeichelt, wie aufmerksam, weil: Genauso ist es!

Zurück zum Thema:
Das bedeutet ja der Unverheiratete ist noch ärmer dran, als der Verheiratete, weil das letzte Netto ja noch höher liegen kann als der Ehegattenunterhalt.
Was für eine geisteskranke Welt ist das nur im Familienrecht.
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#12
Der Ehegattenunterhalt geht aber länger und in den meisten Fällen ist bei unverheirateten mit dem dritten Geburtstag finito mit den Zahlungen. Plus, die Möglichkeit, dass die Mutter schon vorher wieder arbeiten geht und die Ansprüche sinken. Nicht jeder trennt sich auch schon vor der Geburt.

Ich saß auch in so einer Situation und es lange 24 Monate BU in der Luft. Nach sechs Monaten ging die Mutter wieder arbeiten. Also reduzierte sich die Zahllast für den BU. Inzwischen mit so einem Pensum, dass ich mit den Zahlungen raus bin.

Bei den Personen wo die Mutter vorher voll erwerbstätig mit sagen wir mal 1700€ Netto war, wird es oft zu keiner vollen Zahlfähigkeit kommen. Dort liegen dann sicherlich Mangelfälle vor. Ein Bekannter zahlt seiner Ex knapp 400€ zusammen für sie und das Kind. Mehr ist nicht drin.

Da ich gut verdiene, habe ich es als Lehrgeld abgeschrieben. Ich denke, gerade die Langfristigkeit und schwere Abschätzbarkeit von den Ehegattenunterhältern zermürben den Zahler auf längere Sicht.
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#13
Mittlerweile wird ziemlich oft Unterhalt verlangt, wenn ab Kindesalter 3 nicht 100%, sondern beispielsweise 75% Erwerbstätigkeit stattfindet, Begründung natürlich Kind. Kindergarten macht um 16 Uhr zu, man muss um 15:30 Uhr vom Arbeitgeber weg um dorthin zu kommen . Die 25% lässt man sich steuerfrei vom Vater auffüllen.

Betreuungsunterhalt ist über drei Jahrezehnte hinweg Stufe für Stufe verlängert worden. Erst nix, dann ein Jahr, dann bis zu drei, dann drei immer, nun drei mindestens. Der Witzfaktor der letzten Verlängerung war, dass gleichzeitig staatliche Kinderbetreuung für alle ab einem Jahr Kindesalter beschlossen wurde statt wie vorher drei Jahre. Und gleichzeitig verlängert man den Unterhalt auf 3+ Jahre weil die Mutti ja nicht arbieten könne....

Ich hab viel Betreuungsleistung angeboten, aber keinen Cent bezahlt. Allerlei Forderungen kamen natürlich. Aber da sie wussten, dass ich schon beim Kindesunterhalt nichts oder nur einen kleinen Teilbetrag zahle, Pfändungen sinnlos sind, sind die Betreuungsunterhaltszecken in nullkommanix blutleer abgefallen. Betreuungsunterhalt steht im Rang hinter dem Kindesunterhalt für Minderjährige. Knirschts schon beim Kindesunterhalt, gibts erst recht nix beim Betreuungsunterhalt.
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#14
(09-01-2019, 11:52)HeinrichH schrieb: Da ich gut verdiene, habe ich es als Lehrgeld abgeschrieben. Ich denke, gerade die Langfristigkeit und schwere Abschätzbarkeit von den Ehegattenunterhältern zermürben den Zahler auf längere Sicht.

Deswegen lieber von vorneherein mit Vollgas das bisherige Leben an die Wand klatschen und kreativ neu starten. Damit zeigt man auch der Gegenseite, dass die Eier in der Hose nicht die kleinsten sind. Ist ein wichtiger psychologischer Effekt, nicht nur bei den Unterhaltszecken sondern auch bei einem selber. Ich würde das nicht unterschätzen. 
Wenn einem Alles egal geworden ist ( ausser man selber ) lebt es sich nicht unbedingt schlechter als vorher, sondern anders. 
Seit der Trennung kann ich z.b. bis 10 Uhr morgens pennen und muss mir nicht mehr quakige Kinder und die keifende Ex anhören. 

Das Exilein muss übrigens wieder zu 80% arbeiten ( Schichtdienst ) gehen, da schulpflichtige Kinder. Vorbei ist es mit dem schönen Leben und der kostenlosen Rundumversorgung.  
  Big Grin Tongue
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#15
Zitat:Seit der Trennung kann ich z.b. bis 10 Uhr morgens pennen und muss mir nicht mehr quakige Kinder und die keifende Ex anhören.
Diesen Punkt kann ich durchaus auch genießen. Wink Obwohl hier noch so ein mittlerweile größerer süßer Quälgeist wohnt.
Ohne Frau im Bett schnarcht auch niemand. Das Leben ohne Frau ist schon angenehm. Ich kann es inzwischen richtig genießen.

Wichtig ist immer die Zügel in der hand zu haben. Erst wer sich aufgibt, gibt auf.
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#16
Zitat:Ohne Frau im Bett schnarcht auch niemand. Das Leben ohne Frau ist schon angenehm. Ich kann es inzwischen richtig genießen.

Stimme zwar grundsätzlich zu, nur ab und an ist es doch ganz schön, eine Frau im Bett zu haben. Kommt natürlich auch auf die Frau an, aber Mann sollte sie nicht alle über einen Kamm scheren.
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#17
(10-01-2019, 14:55)sentenza schrieb: Stimme zwar grundsätzlich zu, nur ab und an ist es doch ganz schön, eine Frau im Bett zu haben. Kommt natürlich auch auf die Frau an, aber Mann sollte sie nicht alle über einen Kamm scheren.

"Ich bin nicht SO EINE!" Genau.

Alle Frauen sind [Unterschreitung des Mindestniveaus], ausser Mama.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Klar, ich möchte hier auch nicht pauschalisieren. Ich kenne durchaus auch bodenständige Frauen mit guten Werten, die Humor haben und im Leben stehen.
Leider lent man sich immer zwei mal kennen. Beim Kennenlernen und bei der Trennung.

Ich denke eins kann man von Frauen lernen:
Sich nicht Frauen suchen die finanziell und vom "Status" unter einem stehen. So ein Gefälle ist nicht gut. Da sind Männer generell zu leichtfertig mit. Der Klassiker Arzt+Krankenschwester. Für eine gute Zeit immer gern, mehr aber nicht. So eine Weisheit kommt aber oft erst in den späteren Jahren.
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#19
Wer eine Frau im Bett haben will, soll einfach in den nächsten Puff fahren.
Ja, von den bodenständigen Frauen mit viel Humor kenne ich einige. Mitte/Ende 30 mit ausgeprägtem Kinderwunsch und grossem Freundeskreis, der fleissig Suggestionen verbreitet.
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#20
(10-01-2019, 16:18)Austriake schrieb: "Ich bin nicht SO EINE!" Genau.
Alle Frauen sind [Unterschreitung des Mindestniveaus], ausser Mama.

Ich habe drei Frauen nach dem faktischen Ende meiner Ehe näher kennengelernt. Zumindest zwei von denen wollten oder wollen kein Geld von mir sondern nur eine schöne, stressfreie Zeit erleben. Beide ursprünglich nicht deutsch. 
Auch meine werte Gattin, mit der ich zusammen die Schulbank gedrückt habe, ist nicht drauf aus, mich zu plündern. Hat sie auch nicht nötig.

Kann man meiner Erfahrung nach nicht verallgemeinern.
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#21
Meine Ex "wollte" mich auch nicht plündern. Das hat das Jugendamt besorgt.
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#22
@p__: Wie meinen? Die Ex hat dankend Unterhaltsvorschuss erhalten und das Jugenamt hat die Knete bei Dir eingetrieben, oder was meinst?
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#23
Die Beistandschaft. Und die will nicht nur Unterhaltsvorschuss, sondern maximalen Unterhalt.
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#24
Beistandschaft? Wie läuft sowas ab?

Kenne begrifflich nur Verfahrensbeistände als angeblicher Interessens-Vertreteter für Kinder vor Gericht.
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#25
https://www.bmfsfj.de/blob/94492/c769736...h-data.pdf
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