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Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen
#1
Hallo Leidensgenossen,

leider steht bei mir bald wieder ein Gerichtstermin bezüglich Umgang an. Es geht darum, dass die Mutter verweigert, dass unser Kind bei mir übernachten darf. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung wird das Kind circa 1 Jahr und 7 Monate alt sein.

Unser Kind geht seit dem 1. Lebensjahr in die Krippe (von ca. 9-15Uhr) und bekommt tagsüber ausschließlich feste Nahrung. Die Mutter behauptet, weiterhin das Kind Nachts zu Stillen und bezieht sich auf irgendwelche Medienberichten, wie gut doch das lange Stillen für die Entwicklung des Kindes sei. Die Dame vom Jugendamt hat der Mutter mittlerweile auch angeraten abzustillen. Leider ohne Erfolg.

Meine Frage ist nun, kennt irgend jemand Studien, die belegen das Stillen in dem Alter evtl. sogar schädlich ist. Ich habe diverse Internetseiten gefunden in denen auch klar steht, dass durch das Stillen die Stresshormone der Mutter auf das Kind übertragen werden und dies sogar Neurodermitis hervorrufen kann. Würde mich freuen wenn ihr mir Links von wissenschaftlichen Studien schicken könntet, die ich dann evtl. auch vor Gericht anbringen kann. Gerne mit dem Schwerpunkt Neurodermitis.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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#2
Selbst wenn Dir jemand diese gewünschten Informationen beschaffen kann - sie werden dir nichts nützen. Wenn Mutti nicht will, gibt es keinen Umgang. Das ist Fakt im deutschen Familienrecht.
Versuche heraus zu finden, worum es Mutti in Wirklichkeit geht. Das das Thema "Stillen" ein vorgeschobener Vorwand ist, hast du selbst schon erkannt. Räume ihre Bedenken und Vorbehalte aus, sofern dies noch auf einer sachlichen Ebene möglich ist.

Und stelle Dir die Frage, ob das Thema "Übernachtung" dir in diesem frühen Alter des Kindes so wichtig ist, dass du dafür den Umgang insgesamt riskierst. Es liegen noch so viele Jahre vor Euch - muss es denn jetzt schon sein?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Übernachtungen sollten so früh wie möglich sein, damit das Kind lernt, dass der Vater ein fürsorglicher Elternteil ist. Wenn das jetzt an der Mutter scheitert, wird es später nicht einfacher. Dennoch wäre eine Strategie sinnvoll, wie man das anbahnen kann.
Wer allerdings ein Kind über das erste Jahr hinaus stillt, hat wohl eher psychische Problemen und wird später auch Ärger machen.
Ich habe meine Tochter seit dem sie 1 1/2 Jahre ist zur Übernachtung bei mir gehabt. Anfangs jedes Wochenende 1 Tag, dann kontinuierlich ausgeweitet auch 3 Wochenendübernachtungen. Dazu hatte ich sie immer noch jeden Die und Don Nachmittag.
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#4
Du versuchst es auf der Sachebene, aber da wirst du nichts erreichen. Das ganze Familienrecht würde explodieren wie eine Supernova, wenn irgendwo die Sachebene gelten würde. Sehr weitreichender Umgang wäre durchsetzbar, denn er ist nachweislich essentiell für das Kindeswohl. Bindungstoleranz wäre entscheidend, das Unterhaltsrecht würde komplett kippen, das Sorgerecht wäre ein Recht zur Entscheidung nicht ein Angebot zur Einigung, die totale Verrechtlichung würde um 180° gedreht und so weiter und so fort.

Stillen ist nur ein wohlfeiles Etikett, das die Mutter dir hinwirft, so dass du dich dran abarbeitest. Das Etikett spielt aber keine Rolle, sie wird sich nicht freiwillig bewegen und vor Gericht wirst du bis zum Kindesalter von drei Jahren auch schlechte Karten haben. Sie will nicht, punkt. Und selbst wenn ein Richter mal kritisch nachfragt: Durchsetzen kannst du eh nichts.

Versuche, an Nachmittags Kontakt zu bekommen, jedes Wochenende einen ganzen Tag (Samstag/Sonntag im Wechsel), aber gehe die Übernachtungen erst ab Kindesalter drei an. Vorher ist der Schaden einer versuchten Durchsetzung deutlich grösser wie die Chancen.
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#5
Hallo und danke für die schnellen Antworten!

Ich habe seit einem Jahr 3-4 mal die Woche für circa 5h Umgang mit dem Kind. Die Mutter kann auf Grund ihrer Arbeit das Kind aber nicht mehr selber betreuen und will jetzt beim Gericht erreichen, dass ich das Kind an Dritte übergebe, damit die Mutter dann Nachts dort hin fährt, da übernachtet um das Kind stillen zu können.

Wie auch schon mal in einem älteren Post von mir, bin ich der Meinung das dem Vater bei der Betreuung des Kindes gegenüber Dritten Vorrang zu gewähren ist. Das die Mutter dies nun unterwandern will, weil sie das Kind mit fast 2 Jahren noch angeblich stillt, kann ich nicht nachvollziehen. Auch nicht wirklich, dass dies bei Gericht durch kommt, wenn sogar das Jugendamt gegen so langes stillen ist.

Würde mich weiterhin über diverse Studien bezüglich Stillen freuen Smile
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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#6
Das bringt nichts. Aber wenn du die Sackgasse ausschreiten willst, um sie zu erkennen, bitte:
https://rabeneltern.org/images/stories/D...bnisse.pdf
https://123-windelfrei.de/2016/04/19/kan...lich-sein/ mit Verweise auf Studien, die das Gegenteil sagen. Auch die Gegenseite hat Argumente!
http://www.stillen-institut.com/media/1-...schung.pdf
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#7
Wenn es der heiligen Mutter tatsächlich um das Stillen gehen würde, könnte Sie die Milch abpumpen und Dir in der Flasche mitgeben.
Das hätte zudem den Vorteil, dass Sie möglichst lange stillen könnte. Lass dir das notfalls noch durch ein Stillberaterin bestätigen, wenn Du auf Papier stehst.

Bei solchen Müttern ist aber Hopfen und Malz verloren. Ich lese nur Jugendamt und Gericht. Wenn die involviert sind, hast Du neben der Mutter noch 2 Parteien mehr an der Backe die "mitentscheiden" wollen, was "gut für das Kind" ist. Ich lese aber auch heraus, dass Du offenbar unter der Woche regelmässigen Umgang mit dem Kind hast. Vermutlich ist die Mutter darüber auch nicht so unglücklich. Wenn das stabil funktioniert, dann mach das weiter.

Die Chancen sind aber eher gross, dass man Dir den Umgang salamischeibenartig zusammenstreicht und sich die heilige Mutter später eben etwas Neues einfallen lässt wenn Sie einmal auf den Geschmack gekommen ist.

An dem Punkt wo Du stehst, habe ich mich entschieden in Bezug auf Umgang hinzuwerfen, die Kinder im Eigentum der Mutter zu lassen und zu verschwinden.

Den unausweichlichen Unterhaltsanspruch hatte ich von vornherein auch schon auf 0 reduziert, mit Methoden vom Männermagazin. Solche Mütter müssen nicht auch noch belohnt werden.
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#8
Okay, danke für die Rückmeldungen. Wenn jetzt alle sagen, dass meine Überlegungen und Argumente nichts bringen, wie sollte ich mich sonst verhalten? Vor Gericht zustimmen das alle anderen Personen das Kind beliebig betreuen dürfen, der Vater aber nicht?
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#9
Deine Ex wird bald damit anfangen dich zu erpressen, entweder du folgst oder du siehst dein Kind nicht. Spätestens nach dem Gerichtsurteil weiß sie, das sie sich in Dland alles erlauben kann.
Inwieweit du dich zur Marionette machen lässt, kannst nur du entscheiden.

Blas den Gerichtstermin ab, du kannst nur verlieren, selbst wenn du gewinnst.
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#10
Wieso kam es überhaupt zum Gerichtsverfahren? Wer hat das angestrengt?

Simon II


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#11
(30-12-2018, 12:48)ThomasM schrieb: Okay, danke für die Rückmeldungen. Wenn jetzt alle sagen, dass meine Überlegungen und Argumente nichts bringen, wie sollte ich mich sonst verhalten? Vor Gericht zustimmen das alle anderen Personen das Kind beliebig betreuen dürfen, der Vater aber nicht?

Du betreust ja das Kind, wenn Deine Aussagen zutreffen. Sogar ziemlich umfangreich zum jetzigen Zeitpunkt. 
Hast Du das gelesen?
https://www.trennungsfaq.com/umgang.html

Belass das dabei und kipp nicht noch mehr Öl ins Feuer. Entschuldige dich bei der Mutter, sag Ihr was sie hören möchte.
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#12
@ Simon ii: Die Mutter! Sie will, dass es gerichtlich festgehalten wird, dass ich das Kind (je nach Belieben der Mutter bzw. ihrer Arbeit) an die Großmutter, Onkels und Tanten zu übergeben habe. Die aktuelle Gerichtsvereinbarung spricht klar von einer Übergabe an die Mutter.

@ Bodenseebursche: Danke für den Link. Ich hatte das schon mal vor längerem gelesen, es war aber wieder sehr aufbauend es noch einmal zu lesen. Vor allem den letzten Absatz werde ich mir wohl zu herzen nehmen Smile
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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#13
(30-12-2018, 12:48)ThomasM schrieb: Vor Gericht zustimmen das alle anderen Personen das Kind beliebig betreuen dürfen, der Vater aber nicht?

Das ist geltende Rechtssprechung. Der Vater hat keinen Vorrang. Steht in diversen Beschlüssen, auch hier in der Urteilssammlung.

Geh nicht vor Gericht. Beende ein eventuell bereits laufendes Verfahren, indem du die Forderungen der Ex erfüllst. Freu dich, dass du das Kind an mehreren Tagen hast und nutze das. Diskutiere nicht mit der Mutter. Gebe das Kind an die Grossmutter zurück, wenn sie das fordert. Verschiebe das Thema Übernachtungen bis mindestens zum Kindesalter 3.

Konflikte verlierst du fast immer. Und der Verlust bringt dich und das Kind jedesmal eine Stufe runter. Das führt der Ex vor, dass sie buchstäblich alles machen kann, was sie will, auf deine und des Kindes Kosten. Sie hat die volle Freiheit dazu. So sind die Tatsachen, dass ganze Vätergenerationen dagegen anrennen ändert nichts daran. Man fährt mit schlechten Kompromissen als Vater immer besser wie mit Gerichtsanträgen.
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#14
(30-12-2018, 16:50)ThomasM schrieb: @ Simon ii: Die Mutter! Sie will, dass es gerichtlich festgehalten wird, dass ich das Kind (je nach Belieben der Mutter bzw. ihrer Arbeit) an die Großmutter, Onkels und Tanten zu übergeben habe. Die aktuelle Gerichtsvereinbarung spricht klar von einer Übergabe an die Mutter.

@ Bodenseebursche: Danke für den Link. Ich hatte das schon mal vor längerem gelesen, es war aber wieder sehr aufbauend es noch einmal zu lesen. Vor allem den letzten Absatz werde ich mir wohl zu herzen nehmen Smile

Du hast wenig zur Mutter geschrieben. Ich hatte den Eindruck, dass die Mutter offenbar das Kind auch mal gerne "weggibt" und sehr um Unterstützung bemüht ist, damit sich die Mutter erholen kann. Schreib mal was zur Mutter, aber nur wenn es Dich nicht zu sehr aufregt.
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#15
Stoppe das Gerichtsverfahren! Wie andere schon geschrieben haben, versuche es anders zu loesen und erfuelle zunaechst die Forderungen der Kindesbesitzerin. So wie ich das lese, ist sie auch mal ganz froh wenn andere das Kind nehmen. Das ist der Ansatz den Du mit List, Diplomatie und Geschick nutzen solltest.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#16
Danke für eure Tipps. Das mit der Unterstützung habe ich das letzte halbe Jahr versucht (auch über Familienberatung etc.). Die Mutter lehnt diesbezüglich alles ab und bezieht sich auf gerichtlichen Vergleich vom Mai.

Die Mutter hat sich bereits ein Netz aus "Unterstützern" aufgebaut. An Tagen, an denen sie das Kind selber nicht betreuen kann, fragt sie erst ihre Mutter, Freunde und Co. und dann irgendwann mich. Meist schickt sie mich dann spontan zu irgendwelchen Ärzten. Das läuft dann so ab, dass sie mich frühs (gegen 6Uhr) anruft und sagt, dass das Kind krank sei und ich mit ihm zum Arzt gehen soll, weil sie ja arbeiten muss. Natürlich nehme ich auch solchen Umgang gerne an. Dies ist in den letzten 6 Monaten aber nur 2-3 mal vorgekommen.

Natürlich kann das Kartenhaus der Mutter irgendwann zusammenstürzen. Aktuell habe ich aber ehr das Gefühl, dass durch ihren Antrag, dass System noch gestärkt wird und sich durch die paar Stunden Umgang die ich habe, dass Kind sich immer weiter von mir entfremdet und andere Bezugspersonen aufbaut.

Wenn es noch Fragen zur Mutter gibt, dann bitte direkt nachfragen was noch relevant wäre für euch zu wissen.
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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#17
Tatsächlich ist es so, dass der jeweils betreuende Elternteil frei ist in der Entscheidung, wen es noch zur Betreuung heranzieht. Es ist genauso, wenn dein Kind bei Dir ist. Auch wenn es ein schlechtes Licht auf die Mutter wirft, so kann sie niemand zwingen, Dich vorzuziehen. Jedenfalls solange es nicht als Umgang vereinbart ist.

Bei einem älteren Kind hättest Du mehr Chancen auf Schlafumgang. Auch darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier mutwillig geklagt wird.

Es wäre gut zu wissen, wie konkret der Umgang gerade geregelt ist. Daran kannst Du anknüpfen; ein Ziel formulieren und dann einzelne Schritte dazu planen.

Und worum dreht sich überhaupt der Gerichtsantrag? Von Umgang ist die Rede und davon, dass die Mutter erreichen will, dass Du euer Kind an Dritte übergibst.
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#18
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber wie wäre es wenn du die Umgangsregelung dahingehend beantragst, die Übernachtungen nach der Stillzeit zu regeln?

Heißt: Aktuell keine Übernachtungen, dafür ausreichend Umgang am Tag/Woche. Ab Datum des Abstillens dann mit Übernachtung. So ein Argument ist bekanntlich zeitlich begrenzt. Dazu wird das Kind auch größer (vom vielen Stillen Wink Wink ) und vielleicht bringt Geduld ein bisschen mehr, als jetzt mit Macht etwas durchsetzen zu wollen. Manchmal ist es einfach zu müßig irgendwo Geld rein zu stecken, wo hinten nichts raus kommt. Vielleicht ist es in ein paar Monaten auch schon ruhiger bei euch geworden.
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#19
Dir ist schon klar dass es so gestoerte Muetter gibt die bis 4 Jahre oder laenger stillen?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
Antrag bei Gericht auf Umgang stellen. Kein Anwalt notwendig.

Was die Mutter Argumientiert mit dem stillen, so kaufst du die Notwendigen utensilien und gibst pulvermilch.
Achtung das stillen ist nur in den vordergrund um dich mürbe zu machen. Solche Mütter erfinden dauernd etwas. Mal ist das Kind krank, mal dies mal das.

Einfach nicht auf jeden mist drauf springen.

Wenn dir wissen zu etwas fehlt, so meldest dich in Mütter foren, am besten bist da die Jessica, Anna, Maria sonst was. Und fragst ganz höflichst. Wirkt wunder.

Seit dem ich erst den Opa dann die Oma mir vorgenommen habe, nimmt sich Mutter auch in acht.

Es wird für richtig gehalten was Mutter tut und macht. Daher erschlage Ihnen die Köpfe wenn es sein muss.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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