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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#1
Hallo mal wieder,

Ich Reise kurz den momentanen Sachstand an, damit ihr nicht all meine anderen Tweets durchstöbern müsst. Vorweg; NEIN noch versuche ich nicht das ganze mit Alkohol zu bewältigen, obwohl mir oft danach wäre...

Habe ein Erwachsenes Kind für das ich lt. Vergleich monatlich 100% DDT zahlen muss. Ebenfalls gibt es ein minderjähriges Kind mit 14, wofür ich auch 100 % DDT zahlen soll.
Anfang des Jahres gab es ein Verfahren nachdem ich 2 Jahre auf den Termin gewartet hatte. In dieser Zeit habe ich nicht den vollständigen Unterhalt bezahlt, weil ich auf das Ergebnis gewartet habe. Somit sind Unterhalts Schulden aufgelaufen (~2.000€).
Diese werden nun via gehaltspfändung und Kontopfändung geltend gemacht. Alles seine Richtigkeit.

Nun hat aber der qualifizierte Anwalt von meiner ex den Pfändungsantrag wohl nicht ganz richtig htig ausgefüllt und somit bleibt mir per Amtsgericht folgendes Geld zur Verfügung :

Gehalt ~1948 €
Lt. Beschluss vom Antsgericht : 1.326€

Laut Anwalt von meiner ex, wird nur der ausstehende Unterhalt gepfändet; nicht der laufende

Da (anscheinend nur mir) es klar ist, dass ich von 1326 Euro nicht für Januar 379 für das zweite Kind und 333 für das erste Kind zahlen kann. Wenn ich es zahlen würde, dann hätte ich  gerade mal 614 Euro für mein Leben übrig. Somit werde ich wohl ab nächsten Monat für das kind, welches gerade pfänden lässt nichts zahlen.

Frage, hat wer schon mal eine Selbstanzeige gestartet? Ich gehe davon aus, dass der Anwalt damit erreichen will, dass ich nicht bezahle und er selbst eine Anzeige starten will, da was ja auch stimmt, ich meinem laufenden unterhalt nicht begleiche
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#2
Hallo,

ich glaube nicht, daß der Anwalt eine Nichtzahlung erreichen will, denn geschlachtete Kühe geben keine Milch. Ich denke, es ist ihm herzlich egal, woher du das Geld wir den laufenden Unterhalt und die Rückstände nimmst. Ein vorbestrafter Vater ist nicht zwangsläufig ein besserer Zahler (vor allem, wenn er dann noch eine Geldstrafe zu stemmen hat). Ein gar inhaftierter Vater kann gar nichts zahlen, das dürfte auch dem Anwalt klar sein (ist ihm aber auch egal).

Die Selbstanzeige bringt hier nichts, weil das einen Zeitraum in der Vergangenheit betrifft, der ja nun auch schon gerichtlich aufgearbeitet ist, bzw. in laufende Pfändungsmaßnahmen gemündet ist. Dabei hat man auch sicher festgestellt, daß die Kinder zwischenzeitlich nicht verhungert sind. Für Straftaten, die noch nicht begangen sind, wird man wohl nicht ermitteln. Das Amtsgericht hat wahrscheinlich ausgerechnet, daß dir 1326 Euro bei Berücksichtung deiner sonstigen Verpflichtungen und sozialrechtlichen Ansprüche (Miete + Regelsatz) bleiben. Ich nehme an, die haben bei dir den Regelsatz für eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft und den hälftigen Mietanteil (du wohnst mit einer Frau zusammen, ihr teilt euch die Miete?) zugestanden. Das könnte dann mit 614 Euro, wenn man den lfd. Unterhalt noch on Top dazurechnet (dann 1326 Euro). Da kann man allenfalls noch die Richtigkeit des pfandfreien Betrags prüfen lassen.

Wenn du später den lfd. Unterhalt bezahlst, kannst du dich natürlich auch selber anzeigen. Aber was soll das bringen, außer noch mehr Probleme? Du wirst vielleicht strafrechtlich freigesprochen, aber nicht zivilrechtlich von deinen Unterhaltspflichten entbunden. Das bleibt alles schön so und die Schuldenuhr tickt weiter.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Ich lebe offiziell alleine in meiner Wohnung. Der Anwalt hat den Antrag falsch ausgefüllt. Aber das ist im Grunde egal.
Mir geht es nur darum, dem Staat kosten zu verursachen. Meinem Chef habe ich schon gezeigt, wie er m7ch kündigen kann. (Vertrauensstellung).
Hat vielleicht jemand Kontakt zu dino?
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#4
Der laufende Unterhalt hat Vorrang vor rückständigen Unterhalt...Es gibt nur leider das Problem das nur wenige Rechtsanwälte wirklich Ahnung von einer Pfändung haben...

Darf ich fragen welche Kosten er geltend macht ?  Rechtsanwaltskosten, Zinsen u.s.w...

Ich gehe davon aus das Du einen Pfüb hast...Der würde mich interessieren.

Vielleicht magst Du ja den Titel + Pfüb anonymisiert hier reinstellen..

Da lässt sich vielleicht was machen...
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#5
Wenn ein Vollstreckungsgericht einen falschen Pfändungsfreibetrag aufgrund eines gelogenen Antrages festgesetzt hat, wäre der richtige Weg die Neufestsetzung des pfändungsfreien Betrages mittels Antrag deinerseits ans Vollstreckungsgericht. § 850f ZPO, Änderung des unpfändbaren Betrages.

Natürlich kannst du auch den laufenden Unterhalt teilweise oder ganz einstellen. Dann wird der eben auch gepfändet, vielleicht zieht sich der gelogene erste Antrag dort auch durch und dir bleiben nur 700 EUR bis du das auch wieder mittels Neufestsetzung beim Vollstreckungsgericht korrigierst. Sehr viel mehr bleibt dir aber sowieso nicht, siehe §850d ZPO.

Eine Selbstanzeige ist witzlos, das macht in deinem Fall Niemand Arbeit. Wenn du hinwerfen willst, überleg dir erst wie du dein weiteres Leben gestaltest. Meiner Ansicht nach bist du damit um viele Jahre zu spät dran. Kind 1 fällt auf absehbare Zeit sowieso raus.

Dino hat ein Blog und dort Kontaktmöglichkeiten angegeben: https://das-maennermagazin.com/blog/impressum
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#6
(27-12-2018, 16:22)fragender schrieb: Somit sind Unterhalts Schulden aufgelaufen (~2.000€).
Diese werden nun via gehaltspfändung und Kontopfändung geltend gemacht. Alles seine Richtigkeit.

Was ich nicht verstehe, ist, wieso es zu diesem Pfändungsbeschluß kam?

Die Summe wurde doch durch das Amtsgericht festgelegt und normalerweise zahlst Du dann.

Wieso die Pfändung?

Simon II
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#7
Weil meine ex mich entweder ruinieren oder Tod sehen will. Sie hat schon mehrere anzeigen gegen mich geschaltet und das I Tüpfelchen war ein zerstörtes Haus.

Ich verstehe nur nicht, warum eine selbstanzeige nichts bringt. Dann müssen die tätig werden und feststellen das der Anwalt ständig scheisse baut

Ich scan den Pfändungsbeschluss morgen ein
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#8
Zitat:Ich verstehe nur nicht, warum eine selbstanzeige nichts bringt. Dann müssen die tätig werden und feststellen das der Anwalt ständig scheisse baut

Der Anwalt bewegt sich in der ganzen Sache rein im Zivilrecht. Du willst nun ins Strafrecht wechseln. Erkenntnisse aus dem Zivilrecht haben im Strafrecht aber ausdrücklich unbeachtlich zu sein, der Strafrichter muss selbst alles nochmal ermitteln (lassen). Für sein Verfahren. Für dein Problem im Zivilrecht nutzt dir das genau: Null.

Exen wollen alles Mögliche. Meistens lächerlichen und pathetischen Blödschwatz von wegen Zerstörung und Ruinieren. Das ist sehr gut - wenn es denn überhaupt stimmt. Denn dann bedeutet es, dass sie stark emotional bestimmt handelt. Jeder, der emotional daherkommt macht endlos Fehler. Diese Person mache ich ganz rational, unemotional kühl, kontrolliert und beherrscht fertig. Das habe ich schon mehrfach praktiziert bei Leuten, die mich mit ihrem emotional bestimmten Stil überfahren wollten, die sind in der Regel übel heftig auf die Schnauze geflogen. Ich bin da sehr konsequent.

Dazu muss man aber der Typ sein. Deine Sache ist das nicht. Du hast dich mit derartigem Geschwätz und viel Bummstralala immer auf den höchsten Baum jagen lassen. Dein Stil sollte konsequenter Abstand sein. Gehe zum Vollstreckungsgericht wegen des pfändungsfreien Betrages und ignoriere alles Andere. Handle nur über einen Anwalt, unternimm niemals etwas direkt selber. Das sind alte Tipps, die dir schon oft gesagt wurden. Wenn du nicht erkenntnisresistent bist, beachtest du die längst.
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#9
(27-12-2018, 23:05)p__ schrieb: Erkenntnisse aus dem Zivilrecht haben im Strafrecht aber ausdrücklich unbeachtlich zu sein, der Strafrichter muss selbst alles nochmal ermitteln (lassen). Für sein Verfahren. Für dein Problem im Zivilrecht nutzt dir das genau: Null.

Lieber p,

das ist so nicht ganz richtig ! Du kannst sehr wohl Ermittlungen aus einem Strafverfahren  in einem Zivilverfahren einbringen...Beiziehung von Beiakten. Die Frage ist nur ob der StA auch das Ermittelt was Du dir erhoffst.

In meinem Fall hatte ich "Glück". Die Ermittlungen der StA haben zum kompletten Verwirken des Unterhaltsvorschusses beigetragen. Durch eigene Aussage der Sachbearbeiterin.

Aber das war Zufall...Du weisst ja nicht was "dein" Staatsanwalt so betreibt.
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#10
Ok. Zwei Gerichtsbarkeit. Das habe ich verstanden.
Ja, dein Rat habe ich mir zu Herzen genommen. Doch was für Anwälte, Leute wie ich bekomme, dass ist auch jedem klar. Mag sein, dass mir die notwendige Distanz fehlt. Mir egal, dann kämpfe ich halt schmutzig und Körpernah.
Ich will dieses [Unterschreitung des Mindestniveaus] bloss stellen und wenn ich dafür in den bau muss. Nein, kein alkohol, kein Hirngespinst. Nun bin ich ei fach an dem punkt, dass ich einfach nur noch schaden anrichten will
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#11
Schaden anstellen, wenn einem der Bau egal ist, ist ja wohl das kleinste Problem.
Dazu braucht man(n) dann auch kein Forum oder Dino?
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#12
(28-12-2018, 00:02)fragender schrieb: Doch was für Anwälte, Leute wie ich bekomme, dass ist auch jedem klar.

Der muss gar nicht viel taugen, die Sachverhalte jetzt sind einfach und es geht viel mehr darum, einen Mittelsmann zu haben damit du auf Distanz bleiben kannst.

Zitat:Mir egal, dann kämpfe ich halt schmutzig und Körpernah.

Hast du die Voraussetzungen dafür? Kannst du kühl und beherrscht handeln, wenn du absichtlich voll provoziert wirst? Kannst du Risiken eines finanziellen Zusammenbruchs vor dir sehen und trotzdem stratetisch und flexibel vorgehen? Kommst du klar, wenn sich Schläge häufen und aus einer Belastung plötzlich drei werden, z.B. deine Gesundheit dir Knüppel zwischen die Beine wirft und deine Freunde dich für verrückt erklären? Hast du die Kapazität, Folgen deines Handelns auf dich selbst in ganzer Bandbreite abschätzen zu können?

Wegen der Rückstände jetzt den Aufstand zu machen erscheint mir sehr emotional und schlecht abgewogen. Einen Pfändungsfreibetrag zu korrigieren ist ein simpler Versuch, die Aufregung darum und das Abgleiten in eine Grundsatz-Existenzfrage zeigt dass du nach wie vor nicht stabil genug bist, um diese oder ein bisschen härtere Dinge zu durchschreiten.

Um Schaden anzurichten ist es zu spät. Der Unterhalt für den 18jährigen hat sowieso ein baldiges Verfallsdatum. Der 14jährige hat auch schon mehr als zwei Drittel seiner Unterhaltszeit hinter sich. Wirst du hinausgeworfen, musst du Arbeitslosengeld beantragen, auch davon wird man dir Unterhalt wegpfänden. Man wird dich in irgendwelche käsigen neuen Jobs vermitteln, der Arbeitsmarkt gibt das her zur Zeit. Hast du geheime unangreifbare Rücklagen, um mehrere Jahre zu überstehen? Kannst du von ALG 2 leben und den diversen Massnahmen, die man dir dann verordnet? Hast du die Kenntnisse und den Durchblick, um grau Geld zu verdienen?

Grundsätzlich, wie es in der faq steht: Hinwerfen ist eine von mehreren legitimen und begründbaren Strategien. Am besten passt sie vorbehaltlich der anderen Bedingungen an den Anfang einer Unterhaltpflichtigenkarriere. Erst am Ende eingesetzt verursacht sie in der Tat auch Schaden, aber bei dir und verlängert nur deine finanziell instabile Zeit über das ansonsten sowieso eingetretene Unterhaltsende hinaus.
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#13
Mag sein, dass ich nicht mehr stabil genug dafür bin. Doch weiter absinken ist kaum noch möglich.
Durch die Pfändung ist eh meine Insolvenz gefährdet. Und sollte die weg fallen so wie mein Job, dann können die gerne versuchen mich in irgendwelche Arbeit zu stecken. In meiner Bewerbung wird dann genau stehen, was dem Arbeitgeber blüht, wenn er mich einstellt. Es wird dann schon mal damit anfangen, dass ich ab März keine Bankverbindung mehr habe, da diese gestern gekündigt wurde. Ich bin es einfach leid und ja, ich bin an dem Punkt angelangt, dass mir auch der bau nichts mehr ausmachen wird. Was zu essen, Dach über dem kopf. Auch net schlechter als die 1 Zimmer wohnung, welche ich selber habe.
Aber das tut nichts zur sache, wenn eine selbstanzeige eh keine Wirkung hat, dann kann ich es auch lassen.
Ich werde zwar versuchen den pfb zu erhöhen, aber es bringt mir für den nächsten unterhalt im Januar nichts mehr.
Ich kann mich nur entscheiden zwischen: ich behalte meine 900€, zahle nur das Ei e Kind und bekomme die nächste Pfändung oder, ich zahle beide Kinder und habe in der Hälfte des Monats nix um fressen. Meine Kinder werden bestimmt es mir danken...#sarkasmuss ende#
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#14
Der einzige Effekt wird sein, dass du dauerhaft in ALG 2 hängst, das dir auch noch zusammengestrichen wird wenn du dich nicht in deren "Massnahmen" pressen lässt. Ob du da noch satt wirst und deine Wohnung halten kannst? Kinder und Ex sind damit nicht zu schädigen, der Ältere ist es so gut wie draussen, der Jüngere kriegt halt noch ein paar Jahre Unterhaltsvorschuss.

Es gibt viele Leute, die damit gut klar kommen, da wird dann halt über Dritte gewirtschaftet, familiäre Beziehungen für Grauarbeit genutzt und dergleichen mehr. Oder man nutzt Möglichkeiten in einem billigeren Herkunftsland, hier kassieren dort ausgeben, ein fröhliches Pendelspiel mit Goodies aus beiden Ecken... guck dir mal ehrlich und schonungslos an, welche mentalen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen du eigentlich hast um dein Leben in einer Weise weiterzuführen wie es lebenswert ist.
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#15
(28-12-2018, 12:56)fragender schrieb: Mag sein, dass ich nicht mehr stabil genug dafür bin. Doch weiter absinken ist kaum noch möglich.
Durch die Pfändung ist eh meine Insolvenz gefährdet. Und sollte die weg fallen so wie mein Job, dann können die gerne versuchen mich in irgendwelche Arbeit zu stecken. In meiner Bewerbung wird dann genau stehen, was dem Arbeitgeber blüht, wenn er mich einstellt. Es wird dann schon mal damit anfangen, dass ich ab März keine Bankverbindung mehr habe, da diese gestern gekündigt wurde. Ich bin es einfach leid und ja, ich bin an dem Punkt angelangt, dass mir auch der bau nichts mehr ausmachen wird. Was zu essen, Dach über dem kopf. Auch net schlechter als die 1 Zimmer wohnung, welche ich selber habe.
Aber das tut nichts zur sache, wenn eine selbstanzeige eh keine Wirkung  hat, dann kann ich es auch lassen.
Ich werde zwar versuchen den pfb zu erhöhen, aber es bringt mir für den nächsten unterhalt im Januar nichts mehr.
Ich kann mich nur entscheiden zwischen: ich behalte meine 900€, zahle nur das Ei e Kind und bekomme die nächste Pfändung oder, ich zahle beide Kinder und habe in der Hälfte des Monats nix um fressen. Meine Kinder werden bestimmt es mir danken...#sarkasmuss ende#

Unterschätze das nicht, was du meinst ertragen zu können. Die Realität ist so, wie sie "p" beschrieben hat. 
Im Knast musst Du arbeiten und hast mit eher nervigen Zeitgenossen zu tun. Warst Du schonmal im Knast, kannst Du mitreden? Ich war es für 2 Wochen. Am Ende war ich froh, draussen zu sein. Nicht, weil ich damit ein Problem damit hätte in einer Zelle zu sitzen. Sondern, weil Du deine ganze Privatsphäre und Autonomie abgibst. Mal kurz abends ein Bierchen mit Kollegen zischen. Genau das geht eben nicht mehr.
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#16
Also ganz versteh ich Dein Problem nicht?

Du hast etwa das gleiche Gehalt wie ich. Mich wollte man bis auf 1000 EUR Selbstbehalt runterpfänden. Durch Einigung mit dem Jugendamt konnte ich zumindest mich auf derzeit ca. 1.500 EUR retten.

Bei Dir stehen "nur" 2.000 EUR Schulden Rückstand zur Debatte, wenn ich das richtig sehe. Das ist wohl überschaubar. Bei mir sind es immer noch "nur" knapp 35.000 EUR :-(
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#17
Bei ihm ist der Gegner der Anwalt des Volljährigen und die Gegenseite hat wohl eher Zerstörungsinteresse wie Einigungsinteresse. Bei 1948 € Gehalt und 712 EUR (379+333) laufendem Unterhalt bleiben ihm 1236 EUR. Gepfändet wurde bei ihm aber offenbar 612 EUR, somit verbleiben nach meiner Rechnung von seinem Geld 624 EUR im Monat, er schreibt 614 EUR, irgendwo ist ein Rechenfehler drin, aber egal.

Würde die normale Pfändungstabelle gelten, könnten von seinem Einkommen nur 56,70 EUR gepfändet werden. Da es sich aber teilweise (nur der Betrag für die letzten 12 Monate!) um eine Pfändung nach §850d ZPO handelt, wird noch etwas mehr gepfändet wreden können. Aber ganz sicher nicht runter bis auf 624 EUR. Ich würde sofort beim Vollstreckungsgericht die Herabsetzung auf  56,70 EUR beantragen, ganz wird das nicht durchgehen. Die Schulden sind damit in drei Jahren bezahlt, vermutlich aber deutlich schneller weil in drei Jahren der Älteste gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Als Student erhält er Bafög, die meisten Ausbildungen bringen eine Ausbildungsvergütung.

Dein einzige Fehler der Vergangenheit war, den strittigen Betrag nicht zurückgelegt zu haben und der Fehler jetzt wäre, nicht sofort beim Vollstreckungsgericht den Betrug des gegnerischen Anwalts abzuwürgen.

Die Verhandlungsoffenheit bei 35000 EUR Schulden ist logisch und entspricht auch meinen Erfahrungen. Wenn man ein Pferd klaut, wird man gehängt, klaut man die ganze Herde verhandelt man mit dir. Die wissen genau, dass bei diesen Beträgen alles vom Wohlwollen des Schuldners abhängt und sie froh sein können, wenn überhaupt etwas Geld fliesst. Vor allem auch deshalb, weil damit für Verjährung und Verwirkung Blockaden entstehen.
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#18
Ich habe nun alle Kontoauszüge usw. angesehen. Eine Abrechnung für Dezember habe ich noch nicht erhalten.
Problem ist wohl, dass vermutlich Mitte des Monats Dez. Die Pfändung aktiv wurde. Das P-Konto wurde auf die 1326€ gesetzt. Alles was darüber hinaus auf dem Konto war wurde ausgekehrt. Ein paar Tage später habe ich nur einen Bruchteil meines Lohnes bekommen. Ich vermute 1326 plus die hälfte des weihnachtsgeld. Diese 1600€ wurden ebenfalls bei der Bank ausgekehrt. Für mich sieht es so aus, dass mein Geschäft alles über 1326 plus die hälfte des weihnachtsgeld dem Anwalt geschickt hat. Ich werde wohl bis 01.01. Warten müssen, bis ich sehe, was die Bank dem Anwalt schickt. Vermutlich aber die vollen 2.200€, da die Bank und mein Geschäft sich kaum miteinander abstimmen werden.
Unterhalt werde ich auf jedenfall am 01.01 keinen sahen können, da ich noch 5€ auf dem Konto habe
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#19
(30-12-2018, 14:39)fragender schrieb: Das P-Konto wurde auf die 1326€ gesetzt.

Und das ist angesichts 712 EUR laufenden Unterhaltsverpflichtungen viel zu wenig. Aufgabe: Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages. Hätte schon Mitte Dezember erfolgen müssen.
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#20
Wenn nur 2.200€ geschuldet waren und die jetzt ohnehin schon weggepfändet sind, brauchst Du da nichts mehr zu machen.

Versuche, Dir für diesen Monat soviel zu leihen, dass Du den laufenden Unterhalt bedienen kannst und sieh zu, dass Du es innerhalb von drei Monaten zurückzahlen kannst. Dann hast Du diese Baustelle von der Backe
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#21
Ich habe erst mitte des monats den beschluss bekommen, da der GVZ das wohl ne weile liegen lassen hat. Am tag danach habe ich gleich schriftlich klar gestellt. Das ging wohl zur gegenseite, welche eine woche zeit zum antworten bekam. Weihnachten, Feiertage.... und die bearbeiterin vom AG ist erst nästes Jahr wieder im Haus.
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#22
(30-12-2018, 18:49)fragender schrieb: Ich habe erst mitte des monats den beschluss bekommen, da der GVZ das wohl ne weile liegen lassen hat. Am tag danach habe ich gleich schriftlich klar gestellt. Das ging wohl zur gegenseite, welche eine woche zeit zum antworten bekam. Weihnachten, Feiertage.... und die bearbeiterin vom AG ist erst nästes Jahr wieder im Haus.

Das sollte wohl der "Überraschungsmoment" sein...Bei mir hat der Pfüb dazu geführt das ich Zahlungsunfähig wurde...Was den Rechtsanwalt sehr traurig gemacht hat.

Ich sage immer einen zweifronten "Krieg" kannst Du nur führen wenn schon alles gegen die Wand geklatscht ist. Dann steigern sich deine Chancen ungemein...Du hast dann am wenigsten zu Verlieren und der Weg zum OLG ist dann auch egal.

Du bekommst auch sofort Beratunghilfe/Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger u.s.w

Einen "Krieg" wenn Du Einkommen hast...NO CHANCE !

Guten Rutsch an alle !
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#23
Die "Berechnungen" dieser Anwälte sind natürlich oft unrichtig. Der Rechtspfleger, welcher den Pfändungsbeschluss umsetzt, in Unkenntnis der individuellen Situation.

1. Du schreibst, es handelt sich um eine Pfändung rückständigen Unterhalts. Aufgrund dessen ist es eine "normale Forderung", welche den normalen Pfändungsfreigrenzen unterliegt. Diese kannst Du leicht googlen. Diese liegt bei Dir für das Jahr 2019 bei 1891,39 €. Sie beinhaltet ja die Miteinbeziehung zweier Unterhaltsempfänger.
Du druckst Dir also aus dem Internet das Formular nach § 850k ZPO aus. Siehe hier:

https://www.forum-schuldnerberatung.de/f...072013.pdf

Dieses Formular kann auch Dein Arbeitgeber unterzeichnen! Du brauchst also nicht woanders hin. Deine Lohnpfändung wird entsprechend angepasst. Der Arbeitgeber als Drittschuldner muss dann nichts weiter mehr tun, als den überschüssigen Betrag anzuweisen. Hier: 56,70 €

2. Das gleiche Formular reichst Du bei Deiner Bank ein. Die Bank wird dann bei Erstellung eines P-Kontos nur den überschüssigen Betrag auskehren. Der Rest bleibt bei Dir.

3. Selbstanzeigen oder sonstiges Gedöns sind hier überflüssig und bringen überhaupt nichts. Gegen den fehlerhaften Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kannst Du bei Gericht eine "Vollstreckungsgegenklage" nach § 767 ZPO einreichen. Diese - gut und begründet formuliert - kann auch ohne Anwalt eingereicht werden.

4. Du hast aber im Weiteren geschrieben, dass Du in einer Insolvenz bist. Diese ist hierdurch nicht gefährdet! Diese Angst ist unbegründet, wirft aber einen Sonderfall auf.

- Den über den pfändungsfreien Betrag hinaus gehenden Betrag, holt sich ja der Insolvenzverwalter schon zwecks quotierter Verteilung an die Altgläubiger.
- Somit kann zwar ein Neugläubiger - wie hier vorliegend - trotzdem pfänden, da er nicht dem Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO unterliegt, findet aber keine pfändungsfreie Beträge vor, weil diese ja vom Treuhänder schon abgezweigt werden.
D.h., dass bei richtiger Einstufung der pfändungsfreien Beträge, wird - wie gesagt - der überschüssige Teil schon vom Treuhänder/Inso-Verwalter eingezogen wird, und daher bleibt kein weiterer Betrag zur Pfändung übrig.

Du musst also dann von Deinen ca. 1891,30 netto weiterhin den laufenden Unterhaltsbetrag zahlen und die Gegenseite bleibt (vorerst) auf ihrer Forderung sitzen.

Die Restschuldbefreiung kann Dir nicht versagt werden, da der Neugläubiger kein Anrecht hat, Einspruch beim Vollstreckungsgericht gegen die Restschuldbefreiung einzulegen. Das Einspruchsrecht haben nur die Altgläubiger und müssen dies stichhaltig begründen können. Und fallen damit regelmäßig auf die Nase...

Erst nach Beendigung der Insolvenz, kann der Neugläubiger es erneut versuchen. Dies deshalb, weil zwar die Pfändungsfreigrenzen bestehen bleiben, aber der darüber hinaus gehende Betrag dann nicht mehr an den Treuhänder abgeführt wird. Die Insolvenz ist ja dann erledigt.
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#24
Hallo napo. 1 und 2 hatte ich und waren eigentlich aktiv. Die gegenanzeige muss ich wohl machen. Muss mich da einlesen. Dank dir
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#25
Die Banken halten diese Bescheinigungen nur eine gewisse Zeit lang "aktiv". Das dürftest Du mit "eigentlich" meinen. Eine erneute Ausstellung und Bescheinigung aktuellen Datums ist von einer Klage (hier Vollstreckungsgegenklage; NICHT Anzeige!) unabhängig.

D.h., Du erneuerst mit einer neuen Bescheinigung nach § 850k ZPO schlicht dieselbige und alles ist soweit erst mal in Butter ;-) Also einfach neu einreichen!

Ich überlege gerade, dass nämlich vor dem Hintergrund dieser Möglichkeit, ein Grund zur erfolgreichen Klageführung weg fällt, und man sich daher die Arbeit sparen kann, eine solche einzureichen, weil das Gericht so argumentieren könnte.
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