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Titel trotz Scheidungsvereinbarung
#1
Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Frage zum Unterhaltstitel.
Fakten: Seit vielen Jahren geschieden, Kein Kontakt mir der Ex, nur noch Unterhalt für ein Kind (Mädchen 17 Jahre, noch ein Jahr Schule, dann Ausbildung, regelmäßiger Kontakt).
Unterhalt wurde sonst immer über den Anwalt der Ex ausgerechnet, was stimmig und ok war, habe immer pünktlich bezahlt.
Es wurde nie ein Titel verlangt. Letzte Berechnung über zwei her.

Jetzt wurde das der Mutti wohl zu teuer mit dem Anwalt und sie hat eine Beistandschaft beim JA beantragt.
Unterhalt wurde vom JA neu ausgerechnet, auch stimmig und ok.

Doch nun wird ein Titel / Unterhaltsurkunde vom JA verlangt.

Dazu muss man wissen, dass wir vor vielen Jahren eine Scheidungsvereinbarung beim Notar abgeschlossen haben, aus der hervorgeht, das ein Titel für den Kindesunterhalt ( damals in Höhe X) ausdrücklich nicht gewünscht ist.

Frage : Ist es rechtens, das nun doch ein Titel verlangt werden kann? Das JA kennt die Scheidungsvereinbarung und meint, die Mutti hat es sich jetzt anders überlegt und das Urteil vom BGH 1.7.98 AZ XIIZR271/97 würde die Scheidungsvereinbarung aushebeln.

Wenn das so stimmen sollte, so würde ich für die letzten Monate bis zum 18. Geburtstag eine Urkunde (laut Eurem Trennungsfaq.com > Vordruck ) beim Notar ausfertigen lassen.
Was meint Ihr? Stimmt die Ansage vom JA? Finde das recht merkwürdig, zumal das Kind eh bald 18 wird…
Danke für Infos
JoBe
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#2
Spielt jetzt keine Rolle mehr. Wenn die Idioten vom Jugendamt sich wegen der paar Monate noch die Arbeit machen wollen, bitte sehr. Dann unterschreibst du eben einen bis zum 18. Geburtstag befristeten Titel. Lang ist das ja nicht, dann löst der sich sowieso in Rauch auf.

Häufg wird noch versucht, kurz vor dem 18. Geburtstag noch möglich viel muttergünstig und unterhaltsgünstig festzuzurren. In deinem Fall funktioniert das nicht mehr, aber das Jugendamt kann es halt aus alter Tradition nicht lassen.

Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag, an den sich die Unterzeichner zu halten haben. Ein Verzicht auf den Titel hat auch keinen unbotmässigen Nachteil zu Folge, weder für einen der Expartner noch für das Kind. Die juristischen Kriegstreiber ignorieren in ihrem Amtswahn oft, dass Unterhalt zunächst mal eine Sache der Eltern ist und die Modalitäten dazu ebenso - natürlich solange es nicht zu Lasten von Dritten geht und das ist hier definitiv nicht der Fall.

Eine Weigerung, den Titel zu unterzeichnen wäre gut begründet. Aber das genügt nicht. Da man im Jugendamt ja sonst nicht viel zu tun hat, werden sie vermutlich trotzdem klagen. Dann brauchst du einen Anwalt weil Unterhaltsrecht und es besteht das grosse Risiko, dass ein Vollpfosten von Richter urteilt. Dann droht dir auch noch der Gang in eine höhere Instanz und ein noch höheres Kostenrisiko. Das ist es nicht wert für die paar Monate bis zur Volljährigkeit.
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#3
Danke p___ für die schnelle und informative Antwort.
Dann mal Frohes Fest.
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#4
…nun doch noch eine Frage.
Ob der Titel bis zum 18. Geb. befristet werden kann oder ob der Titel unbefristet gewünscht ist, hat das JA noch nicht detailliert mitgeteilt.
Man erwartet meinen Besuch und wird dann bestimmt etwas Nettes bei Kaffee und Keks vorbereitet haben.
Im Netz heißt es immer: „Vollstreckbare Titel über den Kindesunterhalt sind nicht zu befristen“.
Was tun?
Doch einfach einen Titel bis 18 ausstellen oder lieber bis zum Ende des Schulabschlusses/Schuljahr in 1,5 Jahren oder pauschal „unbefristet“.
Frohes Fest
JoBe
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#5
(17-12-2018, 21:04)JoBe schrieb: Im Netz heißt es immer: „Vollstreckbare Titel über den Kindesunterhalt sind nicht zu befristen“.

Im Netz stehen vorrangig feuchte Träume von Juristen. Eine Befristung auf das 18. Lebensjahr ist absolut statthaft. Unterschreibe bloss keinen Titel ohne diese Befristung! "bis zum vollendeten 18. Lebensjahr".
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#6
Feuchte Träume, ?
wie muss man das OLG Bamberg aus Mai 2018 verstehen?

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...18-N-22615

Ist das für alle Bundesländer bindend? Ich bin froh wenn ich das bald alles hinter mir habe, ich möchte aber so kurz vor dem Ende nicht noch einen dummen Fehler machen und den falschen Titel unterschreiben.
Viele Grüße
JoBe
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#7
Sicher, aber bei dir kann es sogar sein, dass im Verlauf einer Klage in diesem Fall der Klagegrund wegfällt, weil die Volljährigkeit eintritt.
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#8
Ich habe einen Titel beim JA unterschrieben. Dort habe ich gesagt der möge befristet sein und wurde er auch sofort. Nur statische Titel machen die nicht mehr. Wink
Also totaler Quatsch was im Netz steht. Aber dafür gibt es ja dieses schöne Forum.
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#9
Vielen Dank für die Rückmeldungen und für die guten Infos.
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#10
Unterschreibe auf KEINEN FALL einen unbefristeten Titel! Sollen die darauf bestehen, machst Du eben selbst einen befristeten beim Notar und gut ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
(18-12-2018, 19:26)kay schrieb: Unterschreibe auf KEINEN FALL einen unbefristeten Titel! Sollen die darauf bestehen, machst Du eben selbst einen befristeten beim Notar und gut ist.

Volle Zustimmung!!!!!

Simon II
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