01-12-2018, 16:05
So wie ich das lese, hat das Jugendamt Auskunft verlangt. Die hast Du gegeben. Wenn die sich erneut melden, schreibst Du zurück, dass Du für den Zeitraum von ... bis ... leistungsunfähig warst. Begründung....
Ansonsten tust Du nichts. Kommt da nichts mehr, ist das erledigt. Es sind dann auch keine Schulden aufgelaufen. Selbst nachhaken, sollte man nicht.
Ansonsten tust Du nichts. Kommt da nichts mehr, ist das erledigt. Es sind dann auch keine Schulden aufgelaufen. Selbst nachhaken, sollte man nicht.