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Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
#2
(25-11-2018, 11:42)L3NNOX schrieb: Frage: Wenn ich die Anmeldung zu dieser Schule unterschreibe (was sie jetzt erfragt), drücke ich ja im Grunde mein Einverständnis aus.

Exakt das ist es - wenn der Unterhaltspflichtige sein Einverständnis zum Mehrbedarf erklärt, dann bezahlt er ihn auch.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von Austriake - 25-11-2018, 11:48
RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von Mercedes_AMG - 28-11-2018, 14:18

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