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DSGVO Massen-Auskunft
#1
Vielleicht würde es helfen, die eh enge Personaldecke der Jugendämter mal mit Auskunftsersuchen gemäß der DSGVO zu bombardieren. Jede Anfrage stiehlt den Mitarbeitern wertvolle Zeit, in welcher sie keinen anderen Unfug betreiben können, wie angebliche Rabenväter jagen, Zahlväter pfänden, Kinder entziehen etc.

Muster gibt es im Internet und zugleich erhält man vielleicht noch Informationen über Weitergabe seiner Daten an Dritte etc. 

Könnte hierfür ein fixer Tag gefunden werden, an welchem alle ,Geschädigten‘ ihr zuständiges JA damit zubomben würden, wäre das möglichweise als koordinierte Protestaktion der Presse zu verkaufen? Aktion Kinderschuh hat die Presse registriert und darüber berichtet, was spräche gegen eine Aktion-Jugendamtswillkür ausbremsen?

Selbiges sollte auch bez. der unfähigen Amtsgerichte möglich sein, oder? 

Sorry, ich komm immer auf verrückte Ideen, wollte diese nur mal zur Diskussion stellen. Die DSGVO sieht übrigens vor, dass man ohne Limit Auskunft verlangen darf, also jeden Monat neuen Auskunftsanspruch geltend machen und wir legen das System womöglich lahm?  Big Grin


P.S. Denkbar wäre eine Homepage, auf welcher man sein zuständiges JA eingibt, den Legitimationsnachweis (üblichweise Perso mit den Grunddaten, also alles andere geschwärzt) hochlädt, und das System schickt regelmäßig die Auskunftsbegehren jeweils zum 1. eines Monats heraus. Je mehr sich dort registrieren, umso gewaltiger würde der Tsunami auf die Ämter zurollen.
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#2
Die Idee klingt gut. Ich habe mich mit der Thematik DSGVO zu wenig beschäftigt, deshalb frage ich hier: gibt es irgendwelche Bestimmungen, wie oft der Normalbürger eine Datenauskunft verlangen kann? Ein Mal im Jahr, im Monat, in der Woche?

Wenn denn nun alle Trennungs- und Scheidungsväter in Deutschland ständig wiederkehrend Auskunft vom Jugendamt verlangen würden (bitte keine Zurückhaltung im Ton des Auskunftsverlangens, die Briefe des Jugendamtes strotzen ja auch nicht vor Freundlichkeit), könnte das einen Effekt haben? Gibt es denn eine Sanktions-Androhung, wenn die Datenauskunft nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder sachlich unrichtig erteilt wird?

Das kommen ein paar Ideen auf; man könnte mal das System mit den Waffen schlagen, die das System bereitgestellt hat.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Auf keinen Fall Musterbriefe da hinsenden sondern zb. so etwas
https://medium.com/@abashin/der-dsgvo-ho...bbfacfef47
Und das Schreiben mit dem Personalausweis dann schön löchern, zukleben, bekleben etc...
Ich habe gehört, das gehefte Schreiben in der Verwaltung richtig viel Aufwand verursachen.
Also Schreiben, die sich in einem Hefter ( Müll ) befinden und gleichzeitig auch noch getackert sind....
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#4
Auskunft kann unbeschränkt und jederzeit angefordert werden, so oft mal will. Frist sind 1 Monat, begründet kann diese auf zwei verlängert werden. Von daher machen nur max 12 Auskunftsersuchen pro Jahr Sinn. Bekommt man nichts, kurze Mail an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die müssen Sanktionen verhängen, vor Mai diesen Jahres war das noch ein Kann-Bestimmung. Bussgelder bis zu 50.000 Euro drohen, realistisch sind 1.000 - 3.000 hab ich irgendwo gelesen.

Das Auskunftsersuchen reicht per Mail, Perso im Anhang. Porto würde ich für die nicht investieren wollen.
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#5
Hat hier schon jemand Erfahrungen?

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#6
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...ight=dsgvo
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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