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CH-Recht: Sozialhilfe muss Kosten für persönlichen Verkehr übernehmen
#1
In der Schweiz, wo Väter stets zu maximalem Unterhalt verdonnert werden und ganz wenig Rechte haben ( ausser blechen ) hat die Grösse des recht kleinen Landes natürlich auch Vorteile, da die Kosten für das Besuchsrecht in der Regel überschaubar bleiben sofern die Kinder nicht mit Segen der KESB einfach in Ausland verbracht werden, um den Umgang zu vereiteln. 
Trotzdem müssen Gericht trotz eindeutiger SKOS-Praxis regelmässig den Behörden erklären, wie Gesetze funktionieren.

Hier mal die frei verfügbare SKOS Version von 2009, mittels einfacher Google Suche verfügbar:

https://skos.ch/fileadmin/user_upload/pu...such-d.pdf

Und hier ein ziemlich aktuelles Urteil aus Baselland diesbezüglich:

https://webcache.googleusercontent.com/s...ent=safari

Beim mir persönlich bekanntem Fall lag folgende Situation vor.

Die Kinder werden mit Segen der KESB durch die heilige Mutter ins Ausland verbracht, weil die offensichtlich bekloppe Mutter mit ihrem neuen Partner eine Beziehung fern der Heimat ( CH ) beginnen will. Trotzdem kann sich das Paar irgendwie einigen, zumal die neue Beziehung schnell auseinander geht ( kennen wir doch? ) und die Kinder der Mutter schnell lästig werden und nun regelmässig zum und auf Kosten des Vater abgeschoben werden. Der Vater - der in der CH - verbleibt, ist seit langem leistungsunfähig, wird von der Sozialhilfe unterstützt und hat alles an die Wand geklatscht. 

Nun erinnert er sich daran, dass er ja noch mit der KESB und der Sozialhilfe in X eine kleine Rechnung offen hat und stellt Besuchsrechtskosten in Höhe von über 12.000 CHF pro Jahr der Sozialhilfe in Rechnung. 

Und wie Behörden nun mal so sind, muss deswegen natürlich vor Gericht gezogen werden. Denn nur ein Richter kann den Behörden in der Schweiz erklären wie Gesetze funktionieren. Dass die Kosten für das Besuchsrecht im übrigen gleichwertig bzw. auch noch höher als das Kindeswohl bewertet werden, ergibt sich aus dem Urteil von 2018 und hat man der deutschen Juristin und Feministin Ingeborg Schwenzer zu verdanken, die ihre Tätlichkeiten auch in der CH verrichtet. 

Gemäss Aussage des Vaters muss die Gemeinde nun rund 750/Monat zusätzlich zahlen.

Die Kosten für diese gerichtlichen Streitigkeiten mit Behörden beliefen sich übrigens auf mehrere 1000 CHF und müssen nun zusätzlich auch durch die Sozialhilfe übernommen werden.  Big Grin





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