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BVerfG 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität"
#5
Bei Deiner gerechtfertigten Kritik möchte ich trotzdem auf diesen, auch von
Dir positiv bewerteten Umstand, noch einmal hinweisen.
(30-04-2009, 15:49)p schrieb: Wenn und weil sich vorläufige Sorgerechtsentscheidungen regelmäßig faktisch zugunsten des Elternteils auswirken, der das Kind anlässlich der Trennung eigenmächtig mitnimmt, darf der Umstand, dass diese Kontinuität ertrotzt wurde, nicht erst in der Hauptsacheentscheidung, sondern muss schon im Eilverfahren angemessen berücksichtigt und insbesondere auch zu den Auswirkungen eines erneuten Wechsels des Kindes ins Verhältnis gesetzt werden. Gerade wenn das Kind – wie hier – plötzlich aus der Obhut seines bislang hauptsächlich betreuenden Elternteils entrissen und aus seinem bisherigen örtlichen und sozialen Umfeld entfernt wird, entspricht eine rasche Rückkehr des Kindes an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts regelmäßig dem Kindeswohl.

Auf die Tatsache, dass in diesem Fall der Vater der hauptbetreuende
Elternteil war, ist meines Erachtens nicht so sehr drauf zu verweisen.

Vielmehr ist das Gewicht der äußeren Bindung des Kindes an seine
Umgebung hervorzuheben!

Dieses wurde in BGH, Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07
besonders betont.

Da kam heute eine Pressemitteilung zu diesem Urteil.

Ich trau mich nicht, dieses hier zu veröffentlichen, sonst werde ich als
Neuling hier in diesem Forum gesteinigt.

Das überlasse ich dann lieber Dir. Wink
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RE: 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität." - von blue - 30-04-2009, 18:55

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