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BVerfG 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität"
#2
Die OLGs ignorieren das fröhlich.
Das OLG FFM in einem Beschluss vom 2.10.2008 – 6 WF 138/08 zu einer Mutter, die mit dem Kind 500km weit weg ziehen will:

....verweist das Oberlandesgericht auf den Kontinuitätsgrundsatz, dem angesichts des Lebensalters des Kindes ein besonderes Gewicht zukomme, sowie darauf, dass auf diese Weise die Bindungen des Kindes zu seiner Hauptbezugsperson gesichert würden. Denn es bestünden weder Anhaltspunkte dafür, dass an der Erziehungskompetenz der Kindesmutter zu zweifeln sei, noch könne – so das Oberlandesgericht – bei der Mutter eine mangelnde Bindungstoleranz festgestellt werden. Daher sei im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter zu übertragen. Dass durch den Wegzug von Mutter und Kind nach Norddeutschland die Durchführung der Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werde, sei im Hinblick auf das Freizügigkeitsrecht der Mutter hinzunehmen, zumal die Mutter durchaus beachtenswerte Gründe für ihren Wegzug vorgetragen habe wie beispielsweise ihre Erwartung einer besseren Vereinbarkeit zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit und den Wunsch, in ihre Heimatstadt zu den dort lebenden nahen Verwandten zurückkehren zu können. Dass durch den Umzug der Mutter Fakten geschaffen werden, die nicht oder nur schwer rückgängig gemacht werden können, sei im Hinblick auf das Freizügigkeitsrecht der Mutter hinzunehmen.

Die alte, bekannt Rabulikstik. In Wirklichkeit wird das Freizügigkeitsrecht der Mutter ja gar nicht beschnitten. Sie darf gehen, wohin sie mag. Aber ohne das Kind! Nur wenn das Kind als fester Körperteil der Mutter betrachtet wird, kommt es mit dem Freizügigkeitsrecht der Mutter in Berührung.

Dasselbe Freizügigkeitsrecht wird übrigens ignoriert und in Abrede gestellt, wenn es um die Pflichten eines Pflichtigen geht. Da sprechen Gerichte locker Verpflichtungen aus, sich als Norddeutscher in Österreich zu bewerben, auf dass man viel Unterhalt ausspucke.
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RE: 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität." - von p__ - 29-04-2009, 00:04

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