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Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ?
#2
Hallo,

ein derartiges Unternehmen kannst du gleich abblasen! Solange die Tochter nicht über einen längeren Zeitraum hinweg und auch für andere nachvollziehbar den Willen zum Ortswechsel dokumentiert wirst du als Querulant angesehen, der sich zulasten der Mutter durchsetzen möchte. Damit wirst du nichts erreichen außer ich selbst zu verbrennen.

Du kannst der Tochter lediglich signalisieren, dass deine Tür für Sie immer offen ist aber sie muss für die notwendige Dokumentation sorgen, sei’s durch Briefe, SMS - was auch immer über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten.

Wenn der Nachwuchs da ist dürfte eine dann vermutlich 13-jährige Tochter das Geschwisterkind als eigenes Spielzeug ansehen, Wechsel nahezu ausgeschlossen.

Viel Kraft!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von CheGuevara - 23-08-2018, 15:05
RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Mercedes_AMG - 24-08-2018, 10:35

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