16-08-2018, 11:00
Geht es um Unterhaltrückforderung? Hast du einen Titel? dann 30
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_...0.2017.pdf
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_...0.2017.pdf
Zitat:Unterhaltsansprüche verjähren in der Regel nach § 195 BGB in drei
Jahren. Titulierte Ansprüche auf Unterhalt verjähren in 30 Jahren
(§ 197 Absatz 1 Nr. 3 und 4 BGB), soweit sich der Titel auf Unterhaltsrückstände
bezieht, die vor der rechtskräftigen Feststellung liegen
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