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Beratungspflicht: Jobcenter und Beistandschaft
#1
Mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Beratungspflicht der Sozialleistungsträger dürften sich erheblich Spielräume auftun, vom Jobcenter nicht angerechnete Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschusszahlungen "unschädlich" zu machen:

Zitat:Ämter müssen über Sozialleistungen lückenlos beraten

....... Ein behinderter Mann, dem wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt über Jahre eine Erwerbsminderungsrente entgangen war, kann nun auf Schadenersatz hoffen (Az. III ZR 466/16). .......
..... Der Senat begründet sein Urteil auch mit dem immer komplizierteren System der Sozialleistungen. Den Versicherten fehle oft schon die Sachkunde, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen. Auch das Bundessozialgericht sehe hier deshalb erweiterte Beratungspflichten. .......
http://www.lauterbacher-anzeiger.de/wirt...967635.htm

Werde das später vertiefen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
(05-08-2018, 17:38)sorglos schrieb: Den Versicherten fehle oft schon die Sachkunde, um überhaupt die richtigen Fragen zu stellen. Auch das Bundessozialgericht sehe hier deshalb erweiterte Beratungspflichten. .......

Ein weiteres Problem ist, daß den Sachbearbeitern die notwendige Sachkunde ebenso fehlt. Aber schön, daß sich daraus jetzt auch nach amtlicher Untersuchung (wie hier durch das Gericht) Schadensersatzansprüche ableiten lassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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