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Kindesunterhalt und EMRK
#1
Hallo,
mich treibt derzeit die Frage, ob die Ermittlung des Kindesunterhaltes in Deutschland gegen die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) verstößt. Es wird keine schwere Menschenrechtsverletzung sein, dies ist mir klar, aber es fühlt sich wie Diskriminierung an.
 
1. Ist es die Diskriminierung eines Elternteils, wenn zwischen betreuenden Elternteil und zahlenden Elternteil unterschieden wird?
 
2. Ist da ein Fehler im System, wenn der Bedarf des Kindes im Residenzmodell neben dem Alter des Kindes nur am Einkommen des nichtbetreuenden Elternteils festgemacht wird? Warum spielt die Höhe des Einkommens des anderen Elternteils keine Rolle (bis zu einer entsprechenden Grenze) bzw. warum wird dieses Einkommen pauschalisiert?
 
3. Ist es eine Diskriminierung, wenn beim „erweiterten Umgang“ die Betreuungsanteile nicht entsprechen gewürdigt werden?
 
Interessant wird es bei der Berechnung des anteiligen Kindesunterhaltes, wenn beide Eltern für die Betreuung des Kindes etwa gleiche Zeitanteile halten, also die Kinder im Wechselmodell leben. Beim Wechselmodell wird nach der Höhe des unterschiedlichen Einkommens der Elternteile ein Verhältnis für die Anteile am Kindesunterhaltsbedarf ermittelt. Sobald die Höhe eines Einkommens niedriger als der Selbstbehalt oder im Bereich des Selbstbehaltes liegt (typisch für die Hausfrauenehe in D und das Rollenverständnis), führen schon Unterschiede im Einkommen der Eltern von 500-800 Euro dazu, dass der Besserverdienende sich mit 80-90% am Kindesunterhaltsbedarf beteiligen muss. Da kann dieser Elternteil nur hoffen, dass keine Wechselmodellmehrkosten (z.B. Fahrtkosten) zusätzlich aufschlagen. Sprich, trotz hälftiger Betreuung muss fast der gesamte Kindesunterhaltsbedarf von einem Elternteil (vom Besserverdienenden) übernommen werden. Dieser Fakt scheint noch nicht angekommen zu sein, denn sonst würden mehr Trennungseltern das Wechselmodell eingefordert.
 
4. Wird so beim Wechselmodell nicht der besserverdienende Elternteil diskriminiert, da er trotz hälftiger Betreuung fast den gesamten Unterhaltsbedarf des Kindes (einschließlich der Wechselmodellmehrkosten) tragen muss?
 
Vielen Dank für jede Anregung.
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