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Zwangsvollstreckung
#1
Die Mutter ist wieder zur RA hin und betreibt Zwangsvollstreckung an mein AG. ca. 133 € 
Anscheinend weiß Sie nicht von der erneute abgabe der Vermögensauskunft.

Meine Strategie ist, gar nicht drauf einzugehen. Die auskunft 0 Kohle bei dem Herr wird Sie auch so bekommen.
Ist hier in dem fall auch "wer bestellt der bezahlt" ?
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#2
Wie sonst auch, haftet der Schuldner für die Beitreibung der Forderung. Bezahlt also auch die Vollstreckungskosten. Wenn der Schuldner kein Geld hat, muss der Gläubiger in Vorleistung treten. Erkann sich das Geld aber bei dem Schuldner wiederholen, wenn der wieder flüssig ist
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
@JondDon

Hast Du jemals eine Ratenzahlung angeboten ? Wurde die Vermögensauskunft durch die Kindesmutter angeboten !
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