(09-05-2018, 12:37)HeinrichH schrieb: Also der §1579er greift nicht, weil wir nicht verheiratet sind/waren. Es ist einfach der BU für unverheiratete.
Nochmal zum Verständnis:
Deine Exe bezieht Betreuungsunterhalt für die Betreuung welchen Kindes? Wenn es für euer gemeinsames ist, dann nicht mehr lange, weil das Kind ja bei dir bleiben wird.
Und für die Betreuung der vier Kinder ihres Mr. Next wirst Du, so nehme ich an, nicht bezahlen wollen. Oder doch?
P.S.: falls Mr. Next eure Kleine sexuell missbrauchen sollte, oder zumindest der begründete Tatverdacht besteht - dann bist du geradezu verpflichtet, das Kind da raus zu holen und bei dir zu behalten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1