Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind zurück holen - Fakten schaffen
#20
(09-05-2018, 12:37)HeinrichH schrieb: Also der §1579er greift nicht, weil wir nicht verheiratet sind/waren. Es ist einfach der BU für unverheiratete.

Nochmal zum Verständnis:

Deine Exe bezieht Betreuungsunterhalt für die Betreuung welchen Kindes? Wenn es für euer gemeinsames ist, dann nicht mehr lange, weil das Kind ja bei dir bleiben wird.
Und für die Betreuung der vier Kinder ihres Mr. Next wirst Du, so nehme ich an, nicht bezahlen wollen. Oder doch?

P.S.: falls Mr. Next eure Kleine sexuell missbrauchen sollte, oder zumindest der begründete Tatverdacht besteht - dann bist du geradezu verpflichtet, das Kind da raus zu holen und bei dir zu behalten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kind zurück holen - Fakten schaffen - von Mercedes_AMG - 07-05-2018, 11:15
RE: Kind zurück holen - Fakten schaffen - von Mercedes_AMG - 08-05-2018, 17:02
RE: Kind zurück holen - Fakten schaffen - von Austriake - 09-05-2018, 14:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt - Kind und Mutter in der Schweiz, als Vater zurück nach Deutschland PeterSchmitz 14 3.797 17-08-2021, 12:27
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Mutter mit deutschem Kind (Drittstaatler) zurück mit One Way Ticket Liebeskasper 33 32.579 01-07-2016, 13:47
Letzter Beitrag: Tear-rak
  Standardthema: Kind will nicht mehr zurück webmin 70 43.798 28-12-2013, 22:13
Letzter Beitrag: Henco
  Kind will nach einem WE nicht zurück zur KM Knecht 61 62.365 15-03-2013, 13:52
Letzter Beitrag: Knecht

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste