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Kind zurück holen - Fakten schaffen
#9
Nachdem ich heute noch mal anwaltlich alles durchgesprochen habe, lasse ich die Sache. Wir gehen nun evtl. in ein Umgangsverfahren mit mehr Zeiten auf Tage verteilt. Auch für das Stiefkind. Es kommt definitiv zu kurz und bleibt "mit dem nach Bedarf" außen vor. Grob alle 2-3 Tage einen Kontakt. Abholungen bei den Betreuungen, weniger Kontakt zur Ex.

Als sehr angreifbar war seiner Ansicht der Punkt, das ich nach Einbehalt schon zu Beginn der ganzen Sache, das Kind vielleicht wieder raus geben muss. Dann lange Zeit mit begleiteten Umgängen im Rahmen des Hauptverfahrens verginge. Denn nach der Aktion wäre wohl mehr erstmal nicht drin. Dann hätte die Mutti schon gewonnen. Das Kind teilweise entfremdet. Jedenfalls so in der Bindung reduziert, dass ein positives Gutachtenergebnis schwierig wäre.  
Die Rückholung hätte auch mehr Substanz bedurft und es wären zu unangenehmen Fragen gekommen, warum ich denn nicht vorher interveniert hätte und das Kind erst mitgegeben. Kann ich schon gut nachvollziehen.  

Sinn zum einen, klar eine gute Zeit zusammen haben, dann auch um ein Auge auf die Kids zu haben in Bezug auf Mutters Emotionen (Dokumentation) und letztlich dass die Zeiten nicht einfach irgendwann bei 14-tägig landen wenn Übernachtungen anliegen. 
Aber auch um Ruhe rein zu bringen, was Übergabeorte und "Auflagen" angeht. Stichwort Kleidung. Die heutigen Mails wegen einer dämlichen Terminverlegung reichten mir schon wieder. Es muss einfach reglementierter sein. Jedenfalls für den Anfang der Nachtrennungsphase. Damit keine Machtspiele ausarten. Ich weiß aber auch was passiert wenn Mutter nicht will...ganz ohne meinen Support wird sie aber nicht können.
Alles erstmal nett verpackt, in ein Schreiben was noch raus musste. Mit kurzer Frist.

Als wir so sprachen meinte der Anwalt noch, viele junge Richter die jetzt nachrücken sind bedeutend offener und es geht immer mehr weg von der Mütterorientierung. Schade, dass ich aber nicht in dem Bereich wohne. Wink
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