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JA und ARGE versuchen Unterhalt fuer Tochter durchzusetzen
#1
Hallo!

Hab mal eine Frage zu meinem Fall.

Beim JA ist eine Beistandschaft eingerichtet. Die haben mir einen Fragebogen geschickt zu meinen Einkommensverhaeltnissen.

Nun habe ich ein schreiben der ARGE erhalten. (wegen Unterhalt fuer meine Tochter (ca. 1 Jahr alt)
Fuer eine Berechnung des zu zahlenden Unterhalts soll ich wieder einen Fragebogen ausfuellen.

Ich verstehe nun nicht, warum zwei Behoerden (JA und ARGE) an mich herantreten fuer Unterhalt fuer meine Tochter.

Ist das rechtens und kann mir das jemand erklaeren?

vielen Dank

F.
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#2
Geht es bei der ARGE wirklich um Kindesunterhalt? Oder nicht doch um Betreuungsunterhalt? Ansonsten schreib den beiden doch, aufgrund der Vielzahl der Behördenanfragen nach deinen genauen Verhältnissen schlägst du deine Unterlagen einfach offen an deiner Haustür an, dann kann jeder nach Belieben vorbeikommen und sich alles ansehen :-)

Spass beiseite. Frag sie doch mal, warum zwei verschiedene Stellen die Unterhaltsansprüche vertreten und ob du jetzt Unterhalt an zwei Behörden zahlen sollst. Ob es da eine gäbe, die sich als wichtiger ansieht und bevorzugt bedient werden sollte.
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#3
also ich glaube, die von der Arge hat keinen Plan.

im Mai (2008) wurde mir von der ARGE mitgeteilt, das der Unterhaltsanspruch der Arge auf das Kind (vertreten durch KM) uebertragen wurde zur gereichtlichen Geltendmachung.

Jetzt (Maerz 2009)schreibt mir die Arge die Arge ist berechtigt Unterhaltsansprueche fuer das Kind geltend zu machen.


Meine Frage: das kann doch nicht sein, weil die Arge den Anspruch auf die KM uebertragen hat, oder?

viele Gruesse

S.

P.S. laut schreiben geht es wirklich nur um KU!
nachtrag: Die Arge schreibt: Ihre Tochter (1 Jahr alt) erhaelt durch die Arge Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII -Grundsicherung fuer Arbeitssuchende-
(§33 Abs.3 SGB II)

Meine Frage: wie kann ein Baby arbeitssuchend sein??????
Haben die ein Macke bei der Arge?
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#4
Die meinen die Mutter, mit Sicherheit!

LOL, ist witzig, der Satz!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
Da der Brief ja offensichtlich den Anspruch falsch benennt, muss ich den Fragebogen ausfuellen, oder soll ich erstmal auf die Fehler hinweisen?
Hab gerade ein Schreiben an die Arge aufgesetzt. Was haltet Ihr davon?

Sehr geehter Frau,

Ihrem Schreiben vom 15.03.2009 entnehme ich folgendes, Zitat:

"mit schreiben vom 12.06.2008 teilte ich Ihnen bereits mit, dass Ihre Tochter seit dem 12.04.2008 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- enrhaelt. (§33 Abs. 3 SGB II)"


Ich verstehe nicht, wie meine Tochter als Baby Grundsicherung fuer Arbeitsuchende erhalten kann.
Wie man daraus einen Anspruch aus §33 Abs. 3 SGB II ableiten kann, ist mir daher voellig schleierhaft.

Zusaetzlich haben Sie mir am 24.07.2008 folgendes geschrieben Zitat:

"Ihre gestezliche Unterhaltspflicht gegenueber dem Kind ist festgestellt worden. Gemaess § 33 SGB II ist der gegen Sie bestehende Unterhaltsanspruch kraft Gesetz ab dem 12.04.2008 auf mich uebergegangen. Diesen Unterhaltsanspruch habe ich auf das o.g. Kind, vertreten durch die o.g. Kindesmutter,zur gerichtlichen Geltendmachung rueckuebertragen."

Der Unterhaltsanspruch fuer das Kind liegt somit nicht mehr bei der Arge. Danach sind Sie nicht berechtigt Unterhaltsansprueche fuer das Kind geltend zu machen. Der Beistandschaft habe ich selbstverstaendlich bereits meine Vermoegensverhaeltnisse offen gelegt.

hochachtungsvoll


F.
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#6
Könnte es sein, dass deine liebe Ex erst mal zum Sozialamt gegangen ist und gesagt hat, habe Kind, kein Geld und kann nicht arbeiten und die haben ihr dann gegen Anspruchsabtretung erst mal Kohle gegeben. gleichzeitig haben sie deiner Ex aufgetragen zum Jugendamt zu gehen um dort Unterhaltsvorschuss zu beantragen, bzw. sich dort zwecks Unterhaltseintreibung beraten und vertreten zu lassen.

Fazit: ARGE will Geld von dir für den Anfang, JA will Geld von dir, für zukünftigen Unterhaltsvorschuss. Vielleicht in das Antwortschreiben der ARGE reinschreiben, dass sie den genauen Zeitraum kongretisieren sollen. Gleiches gilt für das JA.
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#7
Fluechtling,

ich finde Dein Schreiben sehr gelungen.
Nur den zweiten Absatz formuliere vielleicht noch als Frage um. Beschäftigungstherapie für die Damen ist immer gut. Sich dumm stellen und Antworten verlangen. Irgendwann / vielleicht verheddern sie sich in Widersprüchen oder sie geben plausible, nachvollziehbare Antworten.
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#8
danke fuer den Hinweis. Wer fragt der fuehrt
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#9
(26-04-2009, 12:36)vorsichtiger schrieb: Irgendwann / vielleicht verheddern sie sich in Widersprüchen oder sie geben plausible, nachvollziehbare Antworten.
... oder antworten gar nicht mehr, die dummen Nüsse Tongue
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