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Umgang von 5/9 auf 7/7 erweitern?
#1
Hallo,
seitdem die Mutter 2016 das ABR zugesprochen bekommen hat, lebt unser Sohn (10) im erweiterten Umgang (6/9). Er möchte nun gern wieder im Verhältnis 7/7 wechseln, damit er die Hobbys an beiden Wohnorten wahrnehmen kann und mehr Zeit für seine Freunde am Wohnort des Vaters hat. Er hätte wohl auch schon die Mutter gefragt, die ihn auf eine spätere Klärung (in ein bis zwei Jahren) vertröstete. Die Mutter lehnt mir gegenüber eine Änderung der Regelung ab und unterstellt mir, dass ich unser Kind unter Druck setzen sowie beeinflussen würde und einen Loyalitätskonflikt provoziere. Soll ich das Jugendamt als Mittler einschalten? Was sollte ich im Vorfeld eines Umgangsverfahrens beachten? Soll das Umgangsverfahren mit dem Wohl des Kindes, dem Recht des Kindes auf beide Eltern oder damit begründet werden, dass ich meine gleichberechtigte Vaterrolle wahrnehmen möchte. Reicht ein formaler Antrag in drei Sätzen aus? Vielen Dank für jede Anregung.
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#2
Du musst es anfangen wie jedes andere Umgangsverfahren auch. Mutter fragen (erledigt), beim Jugendamt um Vermittlung bitten, vor Gericht gehen. Chancen hast du, wenn das Kind alt genug ist und fest hinter der Änderung steht.

Ein kurzer Antrag ist immer das Beste. Betone in der Begründung, dass dies auch auf Wunsch des Kindes geändert werden soll. Das ist der stärkste Punkt, weil er vom Kind her spricht und nicht von deinen Vorstellungen über eine Vaterrolle, auf die jeder Jurist sowieso nur spuckt.
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#3
Du warst doch wegen des ABRs auch noch vor dem OLG, oder? Das müsste sich ja bis 2017 hingezogen haben und offenbar wurde der erstinstanzliche Beschluss vom OLG bestätigt. Hat Euer Sohn beim OLG noch einmal ausgesagt?

Der Zeitpunkt, ein neues Verfahren zu starten ist tatsächlich etwas früh. Die Frage ist, wie glaubwürdig das Kind jetzt 'rüberkommt, wenn es letztes oder vorletztes Jahr noch die genaue gegenteilige Aussage machte.

Eventuell kann ein Jahr zuwarten der sicherere Weg sein.
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#4
Ja, das OLG hatte die ABR-Entscheidung zusätzlich damit begründet, dass diese dem Willen des Kindes mehr entspricht, da es etwas länger bei der Mutter bleiben wolle. Mit dem ursprünglichen ABR-Antrag der Mutter, der gegen das "schlimme" Wechselmodell gerichtet war, hatte dies zwar nix zu tun, aber dies war nun mal so. Der Zeitpunkt scheint vom Alter her etwas früh, aber von der Gesamtsituation (Freunde, Hobby) aus gesehen, spricht einiges dafür.
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#5
Tja, wenn der Wille des Kindes so ausschlaggebend war, dann muss er das jetzt ja auch auch sein.
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#6
Da der Hauptwohnsitz des Kindes von der Mutter umgemeldet wurde, ist nun ein anderes Amtsgericht zuständig, was ich positiv werte. Die Mutter wird aber eine vom 5/9-Wechsel abweichende Entscheidung nicht akzeptieren (Geld?, Macht?, Krankheit?, Rollenbild?). Der Gang zum OLG wäre also vorprogrammiert. Dort würden wir auf die Richter treffen, die damals bestätigten, dass mir das ABR im Wechselmodell (grundlos) entzogen werden darf.

Welche Möglichkeiten habe ich, zu verhindern, dass das OLG-Verfahren beim bekannten Senat stattfindet? Vielleicht wäre der Verdacht der Befangenheit eine Begründung, weil sie z.B. im ABR-Verfahren mit Blick auf das Umgangsverfahren sagten: „Sie können machen was Sie wollen, Sie kommen an uns nicht vorbei.“.

Die gleiche Frage stellt sich beim Verfahrensbeistand. Der Verfahrensbeistand war im ABR-Verfahren parteiisch und hat mit falschen Aussagen gearbeitet. Unabhängig davon, ob ein neuer Verfahrensbeistand besser wäre, möchte ich nichts mit dem alten Verfahrensbeistand zu tun haben. Schon der Gedanke daran verursacht Würgereiz oder das große K... Wird beim Umgangsverfahren immer ein Verfahrensbeistand einbezogen?
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#7
Du kannst dir das OLG nicht vorab aussuchen. Wenn aber ein anderes Amtsgericht zuständig ist, dann wird sicher auch -wenn überhaupt- ein anderer Verfahrensbeistand bestellt. In Umgangsverfahren ist ein Verfahrensbeistand sowieso nicht die Regel.

Wenn das Kind voll dahinter steht, dann starte das Verfahren einfach mal.
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#8
Die Begründung von 5/9 auf 7/7 erscheint mir nicht einfach.

Ein 10 jähriger wird sicherlich befragt ... und verunsichert ... und nur Ernst genommen, wenn's passt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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