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Darf das JA von der Auswanderung wissen?
#1
Hallo
Bin hier lange nicht Aktive gewesen. Aber jetzt ist die Auswanderung beschlossen.
Der Job ist gekündigt,Abfindung genommen, Thailand ich komme.
Nachdem ich Wohnung,Krankenkasse,GEZ, Telefon usw. gekündigt habe ging es jetzt daran Eltern und Geschwister von der Auswanderung zu Informieren.
Bleiben noch meine zwei Kinder, die bei der EX wohnen, zu Informieren.
Der Flieger geht im Mai. Es ist nicht mehr viel zeit.
Die Kinder werden 14 und 16 und ich habe immer den Unterhalt gezahlt.
Nichts zu den Kindern sagen geht nicht da die Wohnung immer leerer wird vom verkauf der Sachen.
Die wissen zb. das ich nie mein Motorrad oder Aquarium verkaufen würde.
Also verschweigen geht nicht und ich möchte den schon gern die Wahrheit sagen


Was kann das Jugendamt machen?
Mich an der Auswanderung hindern? Stichwort Unterhaltsflucht. 
Reisepassentzug?


Wie schon geschrieben habe ich immer den Unterhalt bezahlt und werde auch weiter bezahlen.
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#2
Weil ich Auswandern und in Thailand leben möchte.
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#3
Wenn du sowieso weiterzahlst und alles ganz offen machen willst, lass einen deutschen Anwalt bevollmächtigt. Über den kannst du erreicht werden, Schreiben gehen an ihn.

Natürlich kannst du jederzeit auswandern. Dagegen wird keiner was machen können. Du bist denen als Person völlig egal. Es kommt denen nur darauf an, dass man dich weiter für Unterhalt ausnehmen kann. Männer sind Wirtschaftsgut und Verbrauchsmaterial in der Gesellschaft. Liefere, und du darfst leben.

Der Zeitpunkt ist nicht schlecht gewählt. In diesem Kindesalter ist Umgang meistens sowieso kein Thema mehr, er versandet weil an den Wochenenden Freunde und Spiele wichtiger werden, der Vater ist dabei nur lästig.
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#4
Solange Du (während der Zeit Deiner Anwesenheit) den Unterhalt bezahlst, kann Dir keiner was.

Kündige den Kids ruhig an, dass du Deutschland verlassen wirst, dar Du diese erpresserische Scheisse so satt hast. Du wirst Dir ein neues Leben in Asien aufbauen - zumindest versuchen! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Du wirst eine Website "Papa-....-hat-euch-lieb.com" einrichten, über die Du immer erreichbar sein wirst.

Du stehst den Kids auch für Besuche zur Verfügung - nur für die Kränkungen und Erpressungsversuche der Alten wirst Du nicht mehr verfügbar sein.

Du gehst davon aus, dass sie (insbesondere wenn ein Junge dabei ist) auch ihre Lektion über deutsches Familienrecht gelernt haben.

Deine Informationen über die Kontaktdaten (Whatsapp und Skype) machst Du über die Website verfügbar. Das Passwort kann ja der jeweilige Vornamen sein.

Wenn Sie Hilfe benötigen, stehst du immer zur Verfügung. Wenn die Alte abnippelt - dann kommst du möglicherweise früher zurück.

Als Abfahrtstermin würde ich eine Woche früher nennen.

Viel Glück, viel Kraft und viel Gesundheit


Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Ich verstehe das jetzt so.
Hätte ich die Jahre vorher nicht oder zu wenig Unterhalt bezahlt könnte das Jugendamt mich festhalten da unbezahlte forderungen im Raum stehen.
Weil ich immer bezahlt habe und keine Gerichtsverfahren laufen kann ich Auswandern.
Richtig???
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#6
Du könntest auch mit Unterhaltsschulden auswandern nur würden die am Ende deiner Tage (im Inland) noch versuchen, ein Feuerwerk abzubrennen- Vermögensauskunft, Pfändung, Haftbefehl wegen Abgabe eidesstattlicher Versicherung usw. ...

... oder so ähnlich - da könnten die kreativ werden.
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Zunächst mal: Was willst du eigentlich? Willst du wirklich auswandern, also die deutsche Staatsbürgerschaft gegen eine andere tauschen, wegziehen und wegbleiben oder willst du nur deinen Wohnsitz verlegen? Wenn du nur den Wohnsitz ändern willst, wirst du immer wieder neue deutsche Pässe brauchen und eventuelle Aufenthaltsgenehmigungen an deinem Wohnort. Als Auswanderer brauchst du das nicht, du bist dann Bürger des Landes in das du ausgewandert bist.

Wenn du keiner Straftat beschuldigt wirst, kannst du immer und jederzeit ausreisen. Auch laufende zivilrechtliche Auseinandersetzungen spielen keine Rolle. Wenn du einen Pass beantragst, ist jedoch folgendes möglich: § 7 Paßversagung, https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html
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#8
Auswandern nach Thailand mit beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft.
Neuen Reisepass ,den großen,habe ich schon.
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#9
Du bleibst also Deutscher und ziehst nur ins Ausland um. Damit unterliegst du weiter den Regeln des Paßgesetzes, weil du immer wieder ein neues Papier brauchst.
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#10
Der Reisepass gilt 10 Jahre. Die größere Herausforderung sehe ich viel mehr darin, auch erstmal 10 Jahre im Ausland zu (über)leben, dort klarzukommen, regelmäßiges Einkommen zu generieren, dabei gesund zu bleiben und keinen sonstigen geistigen/finanziellen Schaden (Finger weg von den gold digger thais und Glücksrittern) zu nehmen.
Da ich die  Verdienstmöglichkeiten in Thailand als deutlich reduziert im Vergleich zu D ansehe, wirst du auch die Höhe des Unterhaltes reduzieren können. Und wenn du nur 20Euro p.m. zahlst, wird dir kein Passentzugsverfahren drohen; womöglich droht (leer) dir nur die dt. Botschaft damit. Natürlich kann das Muttiamt das FamG nutzen, um höheren Unterhalt während deiner Abwesenheit gerichtlich festzusetzen und zu titulieren und dann Unterhaltschulden anfallen können, die dir auf die Füße fallen, wenn du doch wieder zurückkehren solltest.

Ich wünsche dir viel Erfolg und denke immer daran, der wichtigste Mensch in deinem Leben bist ausnahmslos und mit Abstand du selbst.
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#11
Unterhalt zu reduzieren, da Arbeitslos und kein Einkommen, ist schon ein gedanke.
Was ist mit der Abfindung die ich erhalten habe?
Ich habe schon einen großen teil auf mein Thai Konto überwiesen. Werde auch hier mein Konto ins leere laufen lassen,Dispo ist auf 0,00 gesetzt.
Werde aber noch wegen Mietabrechnung, Steuern,Strom usw mein Konto noch eine weile nicht kündigen.
Unterhaltszahlungen gehen vom Konto meiner neuen Frau ab, sie ist Kontoinhaber. Werde da erstmal 5000 einzahlen.
Passentzug mach ich mir dann in 10 jahren gedanken.
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#12
Auch dafür war die Frage nach Auswanderung oder nur Wohnsitzverlagerung relevant. Da du in deinem Zielland Ausländer bleibst, wird dein Konto am automatischen Finanzdatenaustausch teilnehmen. Der wirtschaftlich Berechtigte (Final Beneficial Owner) sowie dessen Kontonummern, Kontostände, Geburtsdatum, Anschrift und vieles mehr werden automatisiert ausgetauscht. Thailand hat noch nicht unterschrieben, aber die verbliebenen Nichtaustauschstaaten sind eine schnell schrumpfende Minderheit, da wird erheblich Druck angewendet. Für deinen langen Zeithorizont ist das durchaus relevant und es ist nicht ratsam, Schulden auflaufen zu lassen.
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#13
(26-03-2018, 11:53)Schnauze voll schrieb: Unterhaltszahlungen gehen vom Konto meiner neuen Frau ab, sie ist Kontoinhaber.
Wandert Deine neue Frau denn auch mit aus ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#14
Ja sie ist Thai, sind schon fast 5 Jahre Verheiratet und leben in Deutschland.
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#15
(26-03-2018, 11:53)Schnauze voll schrieb: ... da Arbeitslos und kein Einkommen, ...
Was machst Du denn, wenn Dein Sparstrumpf für Dich und die neue Thai-Frau aufgebraucht ist ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#16
Die Abfindung ist üppig, Ersparnisse sind auch da, sollte also bis zum Renteneintritt reichen.
Aber wir schon am thema vorbei.
Bitte die Eingangsfrage beachten.
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#17
Darf ich fragen welche Krankenversicherung du und deine Frau abschließen werdet und wie viel die kostet?
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#18
STA Travel
3081€ für 5 Jahre pro Nase
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#19
(26-03-2018, 09:14)CheGuevara schrieb: Du könntest auch mit Unterhaltsschulden auswandern nur würden die am Ende deiner Tage (im Inland) noch versuchen, ein Feuerwerk abzubrennen- Vermögensauskunft, Pfändung, Haftbefehl wegen Abgabe eidesstattlicher Versicherung usw. ...

... oder so ähnlich - da könnten die kreativ werden.


deswegen fliegt man dann auch nicht von Deutschland ab, der Dino hat das schon treffend beschrieben... Wink
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#20
(26-03-2018, 09:05)Schnauze voll schrieb: Ich verstehe das jetzt so.
Hätte ich die Jahre vorher nicht oder zu wenig Unterhalt bezahlt könnte das Jugendamt mich festhalten da unbezahlte forderungen im Raum stehen.
Weil ich immer bezahlt habe und keine Gerichtsverfahren laufen kann ich Auswandern.
Richtig???

Nein. Auswandern kannst du, wann du willst. Es gibt keine Aufenthaltspflicht für unterhaltspflichtige Väter.

Meine Meinung dazu: wenn du ernsthaft auswandern wolltest und es jedem vorher erzählst, wann und wohin - dann kannst du auch hierbleiben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
@Austriake,

Das glaube ich mal nicht.....er wird sicherlich nicht von den Thai Behörden schikaniert. In Thailand gibt’s kein Gesetz zur Unterhaltspflicht. Wenn er in 10 Jahren keinen gültigen Pass mehr hat, wird sich zeigen was passiert.
Ich bin kein Verbrecher, deshalb habe ich auch keine Lust mich zu verstecken, jeder weiß das ich demnächst auf die Philippinen gehe....ich werde dann berichten was passiert.
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#22
Wenn es Ärger gibt, kann es viel schnell wie die zehn Jahre gehen. Ein Pass wird nicht nur dann ungültig, wenn er das Datum der Gültigkeit erreicht.
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#23
Das der Reisepass ungültig erklärt wird ist doch nur bei Unterhaltsverweigerer der Fall.
Wie schon geschrieben werde ich weiter Unterhalt von einem deutschen Konto zahlen, Inhaber ist meine neue Frau.
Das dann die großen Geschütze aufgefahren werden denke ich nicht.
Bin auch fleißiger Leser von Leutnant Dino.
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#24
Du zahlst also mindestens so viel Unterhaltung, wie der Unterhaltsvorschuss wäre, sprich 534€?
Deine Ex weiß mit Sicherheit das du ne fette Abfindung bekommen hast, wenn du weniger zahlst, geht sicherlich die jagt auf dich los.
Bei mir ist eh nichts zu holen, wenn die mich zurück holen, lande ich in Harz4.
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#25
Eine Abfindung muss für Unterhalt zwar eingesetzt werden, aber mehr als den Mindestunterhalt rechtfertigt Vermögensverbrauch nicht. Zahlt man Mindestunterhalt, wirds wenig Ärger geben. Natürlich muss auch ein eventueller Titel auf diesen Betrag gesetzt sein.
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