Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
#1
Hallo Leute,

Da ich nicht soviel Netto habe, geht es hier um relativ kleine Summen, aber das ist ja auch Geld.
ich würde gerne mal von denen unter euch die die ganzen ungerechtigkeiten bereits hinter sich haben folgendes wissen.

Meine Frau bzw. Anwältin hatte mir per Schreiben zukommen lassen, dass 116 Euro Trennungsunterhalt gefordert werden. Mein Nettoeinkommen wurde lediglich um 55 Euro Fahrtkosten vermindert. Ich habe daraufhin der Anwältin geantwortet das ich die 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nehme. Das finde ich logisch und wird von jedem verfügbaren Rechner etc. automatisch so gehandhabt. Diese Summe ist allzeit Transparent und kann immer wieder bei Gehaltsänderungen in alle gängigen Rechner von mir oder auch meiner Frau eingegeben werden. Das würde dann aber nur noch eine Summe von 74 Euro ergeben. Gestern kam nun die Antwort das Aufgrund der Aussagen meiner Frau keine weiteren Berufsbedingten Kosten bei mir Anfallen würden und Sie daher bei den 55 Euro Fahrtkosten bleiben. Ich solle im Prinzip meine Berufsbedingten Aufwände mitteilen, ansonsten lägen keine Hinweise auf jene vor. Ich hatte hier bereits in einem bekannten Rechtsforum vor meinem Schreiben die Sache dargelegt und mir wurde gesagt das eine Pauschale ja eben darum eine Pauschale ist um diese eben nicht offen darzulegen.

Mit dem Wunsch meiner Frau bin ich doppelt der Depp (sorry). Berufsbedingte Aufwendungen möchte man mir nicht geben und Fahrtkosten werden nur 55 Euro angesetzt, da ich momentan erst mal vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin. Meine Frau hat sich einen neuen gesucht und Wohnung und Kinder behalten, als Belohnung dafür bekomme ich jetzt im prinzip mitgeteilt, dass ich ja jetzt kaum Fahrtkosten habe da ich ja schön nahe am Job bei meinen Eltern wohne und Berufsaufwendungen (IT'ler) hab ich ja auch keine, BUMM Maximalbetrag, keine weiteren Abzüge am Netto. Für mich macht es aber in der Ausgaben/Einnahmen Kalkulation einen Unterschied ob ich am Ende mit 1255 oder 1296 Euro dastehe, denn ich habe im Gegensatz zu ihr noch keine Bezahlbare Wohnung im Umkreis gefunden. Sie hat ohne Trennungsunterhalt (mit Kindergeld etc.) 1617 Euro bereits zur Verfügung (ohne das Geld vom neuen)...

Momentan bin ich noch Anwaltslos, spiele aber jetzt natürlich mit dem Gedanken. Meine Befürchtung ist, dass ich mir hier bei der Diskussion um 40 Euro monatlich, so viel Anwaltskosten aufbrumme, dass ich diese auch einfach hätte zahlen können...  Andererseits habe ich die Befürchtung das das Thema sollte es zu einem ehegattenunterhalt kommen, vielleicht besser gleich veringert wird, bevor  am Schluss diese Summe übernommen wird oder so. Wie sind da eure Erfahrungen, lohnt sich der Anwaltsaufwand von den Geldsummen her oder soll ich klein bei geben und die 40 Euro auch noch auf mich nehmen?

Thema Kindesunterhalt, den Zahle ich nach DDTabelle und kann momentan meine Kids so oft sehen wie ich möchte und habe Sie jedes  Wochenende bei mir. Bis auf das Thema oben bin ich mit meiner Frau in vielen Punkten einig und wir können auch noch relativ gut miteinander reden.

Wie sind da eure Erfahrungen, ich bin noch relativ jung (30) war 8 Jahre glücklich (dachte ich zumindest) verheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich bin immer wieder sehr erstaunt und schockiert, wie es jetzt am Schluss nur noch um Geld geht. Und wie einem als Mann alles immer wieder negativ ausgelegt wird.


Danke schon mal
Zitieren
#2
(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Gestern kam nun die Antwort das Aufgrund der Aussagen meiner Frau keine weiteren Berufsbedingten Kosten bei mir Anfallen würden und Sie daher bei den 55 Euro Fahrtkosten bleiben. Ich solle im Prinzip meine Berufsbedingten Aufwände mitteilen, ansonsten lägen keine Hinweise auf jene vor. Ich hatte hier bereits in einem bekannten Rechtsforum vor meinem Schreiben die Sache dargelegt und mir wurde gesagt das eine Pauschale ja eben darum eine Pauschale ist um diese eben nicht offen darzulegen.

Fordern können sie viel, aber Du wirst das nur in einem Gerichtsprozeß klären können.

Hast Du eigentlich einen Anwalt?


(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Momentan bin ich noch Anwaltslos, spiele aber jetzt natürlich mit dem Gedanken.

Wenn Du nicht zahlen willst, kommst Du um einen Anwalt nicht herum.

(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Meine Befürchtung ist, dass ich mir hier bei der Diskussion um 40 Euro monatlich, so viel Anwaltskosten aufbrumme, dass ich diese auch einfach hätte zahlen können...

Diese Befürchtung teile ich zwar grundsätzlich, aber es geht um mehr.

Vielleicht ersteinmal eine grundsätzliche Beratung in Anspruch nehmen; ein guter Anwalt sagt Dir die Gefahren und Chancen.

(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Thema Kindesunterhalt, den Zahle ich nach DDTabelle und kann momentan meine Kids so oft sehen wie ich möchte und habe Sie jedes  Wochenende bei mir. Bis auf das Thema oben bin ich mit meiner Frau in vielen Punkten einig und wir können auch noch relativ gut miteinander reden.

Klingt gut; kann sich aber schnell ändern.

(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Wie sind da eure Erfahrungen, ich bin noch relativ jung (30) war 8 Jahre glücklich (dachte ich zumindest) verheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich bin immer wieder sehr erstaunt und schockiert, wie es jetzt am Schluss nur noch um Geld geht. Und wie einem als Mann alles immer wieder negativ ausgelegt wird.

Du hast halt das falsche Geschlecht!

Big Grin

That's life.

Simon II
Zitieren
#3
Ich würde eine Gerichtsverhandlung provozieren/anstreben und gleich von Anfang an auf Verwirkung nach §1579 Abs.2 BGB gehen. Wenn die Ex schon einen neuen Stecher hat warum sollst du dann überhaupt Trennungsunterhalt zahlen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#4
(07-03-2018, 14:27)Austriake schrieb: Ich würde eine Gerichtsverhandlung provozieren/anstreben und gleich von Anfang an auf Verwirkung nach §1579 Abs.2 BGB gehen. Wenn die Ex schon einen neuen Stecher hat warum sollst du dann überhaupt Trennungsunterhalt zahlen?

Sie macht das auch sehr geschickt, betont immer so schön das er zwar bei ihnen schläft aber es nicht sein Wohnsitz ist..  Angry Angry Angry 
Man muss dazu sagen, die Trennung war vor 5 Monaten und wenn ihr mich fragt, war er schon 2 monate nach Trennung regelmäßig dort. Natürlich war er NICHT der Trennungsgrund sondern all MEINE fehler. Ihr kennt das ja. Zu allem Überfluß ist es der Fußballtrainer meines großen Sohnes, der mir schon am Ende der Beziehung ein Dorn im Auge war, aber ich bilde mir das ja nur ein mit meiner Eifersucht. So macht es natürlich richtig Spaß seinem Sohn beim Fußball zuzusehen, was ich eigentlich gerne tue...

(07-03-2018, 14:13)Simon ii schrieb: Diese Befürchtung teile ich zwar grundsätzlich, aber es geht um mehr.
Vielleicht ersteinmal eine grundsätzliche Beratung in Anspruch nehmen; ein guter Anwalt sagt Dir die Gefahren und Chancen.

Ja genau, dass ist meine Sorge. Momentan habe ich noch keinen Anwalt, ich war so naiv und dachte ich bekomme das irgendwie mit ihr geregelt... Die Erstberatung liegt halt mit Gebührenordnung ja schon bei ca. 200 Euro. Das sind also schon 5 Monate Unterhalt, wenn dann noch was für tatsächlichen Schriftverkehr und so drauf kommt wirds blöd. Das Trennungsjahr ist im November rum, also 8 Monate noch. Ich habe halt die Sorge dass es dann einfach übernommen wird als ehegattenunterhalt weil ich es ja die ganze Zeit auch schon gezahlt habe.
Zitieren
#5
(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Ich habe daraufhin der Anwältin geantwortet das ich die 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen in Anspruch nehme. Das finde ich logisch und wird von jedem verfügbaren Rechner etc. automatisch so gehandhabt.
Die 5%-Pauschale findet sich nicht in allen OLG-Leitlinien. Insofern solltest Du prüfen, ob das für Euch zuständige OLG die Pauschale kennt.
Wurde denn Altersvorsorge berücksichtigt (hast Du beispielsweise eine Lebensversicherung) ?

(07-03-2018, 14:55)Belial09 schrieb: Sie macht das auch sehr geschickt, betont immer so schön das er zwar bei ihnen schläft aber es nicht sein Wohnsitz ist..
... und damit wird sie absehbar auch durchkommen. Für eine Verfestigung darfst Du den Beweis antreten ... und was an Beweis ausreicht, obliegt der richterlichen Willkür (5 Monate reichen in der Regel nicht).
Zitieren
#6
(07-03-2018, 13:04)Belial09 schrieb: Ich bin immer wieder sehr erstaunt und schockiert, wie es jetzt am Schluss nur noch um Geld geht.

Nicht nur jetzt am Schluss. Dein Wissen über Frauen benötigt noch einige Erfahrung. Ausserdem benötigst du:

- einen Anwalt. Fall doch nicht auf die irrige Vorstellung rein, in einem Vorgang mit Anwaltspflicht würde man etwas sparen, wenn man den Anwalt möglichst lange hinausschiebt. Du wirst sowieso einen brauchen, ausser du hast vor alles gegen die Wand zu fahren und in der Scheidung keine eigenen Anträge zu stellen.

- einen Blick in die Unterhaltsleitlinien, die für deinen Gerichtsbezirk gelten. Die Meisten haben pauschale berufsbedingte Aufwendungen abgeschafft. Es muss immer nachgewiesen werden. Ist dir aber klar, was berufsbedingte Aufwendungen eigentlich sind? Eben nicht nur die Fahrt zur Arbeit, sondern auch viele andere Dinge. Beispiele: Fortbildungen und Lehrgänge, soweit sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu gehören auch die Rechnungen für das Hotel am Fortbildungsort und für die Verpflegung. Oder Kosten für arbeitsrelevante Vereinigungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften, betriebliche Kassen, Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversicherung...

- die Berücksichtigung weiterer einkommenssenkender Ausgaben, z.B. zusätzliche private Altersorsorge. Kluge Getrennte treten auch rechtzeitig in eine Kirche ein und zahlen eine Zeitlang Kirchensteuer, um die Unterhaltszecke leichter auszutrocknen. Man kann später ja wieder austreten, wenn man da nicht drinbleiben will.

Rechne also neu und beurteile dann, ob Trennungsunterhalt anfällt. Ich würde keinen Euro mehr als sich auch vor Gericht erklagen liesse bezahlen. In einer Trennung wird Männern jede kleine Nachsicht, jede Weichheit, jeder Kompromiss als Schwäche ausgelegt und ist willkommene Gelegenheit, jetzt und in Zukunft noch mehr herauszuschlagen. Eine Trennung ist auch eine Erziehung der Ex, eine Erziehung dass der Ofen auch finanziell aus ist. Es ist deine Aufgabe, das früh und hart zu tun. Nicht drüber reden, sondern höflich aber bestimmt tun.

Jetzt beim Trennungsunterhalt spielt es keine Rolle, wen sie sich als neuen Lover ins Bett holt. Der Trennungsunterhalt schreibt die ehelichen finanziellen Verhältnisse fast immer fort. Später beim Ehegattenunterhalt kann es eine Rolle spielen. Der Einzug des Lovers ist dafür nicht Voraussetzung.
Zitieren
#7
Zitat: Die Erstberatung liegt halt mit Gebührenordnung ja schon bei ca. 200 Euro.
Wenn Du aber eh nicht viel hast, kannst Du Dir einen Beratungsschein holen. Das kostet kaum was. Ist etl. sogar kostenlos....aber da bin ich nicht ganz sicher.
Zitieren
#8
(07-03-2018, 15:19)united schrieb: Die 5%-Pauschale findet sich nicht in allen OLG-Leitlinien. Insofern solltest Du prüfen, ob das für Euch zuständige OLG die Pauschale kennt. Wurde denn Altersvorsorge berücksichtigt (hast Du beispielsweise eine Lebensversicherung) ?

Falle unter die SüdL, dort ist es drin. Natürlich mit dem zusatz "kann".

10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen. 
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.

(07-03-2018, 15:25)HeinrichH schrieb: Wenn Du aber eh nicht viel hast, kannst Du Dir einen Beratungsschein holen. Das kostet kaum was. Ist etl. sogar kostenlos....aber da bin ich nicht ganz sicher.

Nicht viel ist natürlich relativ, ohne Trennungsunterhalt (den ich ja bisher nicht zahle), sind es noch 1370€/mon (nur Lohn-Kindesunterhalt) rest. Die ganze Trennungsunterhaltgeschichte spielt sich also im Rahmen 1370 und 1200 selbstbehalt ab. Soweit cih das bisher sehen konnte, reicht das wenn überhaupt nur für PKH mit Ratenrückzahlung. Ich werde mich aber noch mal informieren.

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: Nicht nur jetzt am Schluss. Dein Wissen über Frauen benötigt noch einige Erfahrung

Da stimme ich dir leider zu...

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: Einen Anwalt. Fall doch nicht auf die irrige Vorstellung rein, in einem Vorgang mit Anwaltspflicht würde man etwas sparen, wenn man den Anwalt möglichst lange hinausschiebt. Du wirst sowieso einen brauchen, ausser du hast vor alles gegen die Wand zu fahren...

Ich habe mir bisher tatsächlich vor den Kosten "in die Hose gemacht", aber es wird wohl nur so möglich sein, da stimme ich dir zu.

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: In einer Trennung wird Männern jede kleine Nachsicht, jede Weichheit, jeder Kompromiss als Schwäche ausgelegt und ist willkommene Gelegenheit, jetzt und in Zukunft noch mehr herauszuschlagen. Eine Trennung ist auch eine Erziehung der Ex, eine Erziehung dass der Ofen auch finanziell aus ist. Es ist deine Aufgabe, das früh und hart zu tun. Nicht drüber reden, sondern höflich aber bestimmt tun.

Ja, das spiegelt meine Erfahrungen aktuell auch wieder, egal wie sehr man nachgibt, es wird einem nicht gedankt.
Ich tue mir leider sehr schwer mit dem harten kurs, da der umgang mit den Kids momentan noch oft und regelmäßig ist und ich mir sorgen mache diesen zu verlieren.
Zitieren
#9
(07-03-2018, 17:55)Belial09 schrieb: mit dem zusatz "kann"

Der stuft die Regel leider zum Vorschlag herab. Und dass so etwas von den Unterhaltskassierern ausgenutzt wird, dürfte klar sein, zumal du offenbar keine "Anhaltspunkte" geliefert hast.

Zitat:Ich tue mir leider sehr schwer mit dem harten kurs, da der umgang mit den Kids momentan noch oft und regelmäßig ist und ich mir sorgen mache diesen zu verlieren.

Finanzielle Konzessionen sorgen so gut wie nie für Vernunft beim Umgang. Wenn die Exen so drauf sind, dass sie mit Umgangssabotage anfangen, wenn ihnen finanziell etwas nicht passt, dann hast du so oder so verloren. Vielmehr ist das ein absoluter Beweis für den mütterlichen Gehirntod, denn jeder Tag der Kinder beim Vater senkt ihre Kosten für die Kinder. Oder anders gesagt, den Umgang abzuschnüren erhöht die Kosten für die Ex. Sie gibt mehr Geld aus um den Vater zu ärgern, weil sie weniger Geld wie erhofft bekommt. Bei solchen Exen läufst du früher oder später immer ins Dickicht.

Dein Kurs ist auch nicht hart, du wirst mit dem Unterhalt die kommenden beiden Jahrzehnte sowieso fertig gemacht, das ist der harte Kurs gegen dich. Diesen grossen ungerechten finanziellen Schmerz wenigstens um ein paar Euro zu vermindern falls überhaupt möglich soll den Schaden auf deiner Seite ein winziges bisschen verkleinern. Ein harter Kurs von dir wäre es, wenn du so wie ich hinwirfst und die beschissenen Unterhaltsspiele von vornherein nicht mitspielst.
Zitieren
#10
Also wäre deine klare empfehlung, Anwalt suchen und das ganze mit ihm noch einmal durchkauen. Der wird dann abwägen ob es sinn macht oder nicht?

(07-03-2018, 21:26)p__ schrieb: Finanzielle Konzessionen sorgen so gut wie nie für Vernunft beim Umgang. Wenn die Exen so drauf sind, dass sie mit Umgangssabotage anfangen, wenn ihnen finanziell etwas nicht passt, dann hast du so oder so verloren. 

Ja, vor 5 monaten hätte ich naiver jüngling noch gesagt meine Frau wird sowas nicht machen, ich kenne Sie doch. 
Mittlerweile bin ich mir da gar nicht mehr so sicher.
Zitieren
#11
Hoffe auf das Beste und bereite dich auf das Schlimmste vor.

Zum Anwalt musst du sowieso. Das ist unumgänglich, sonst kannst du nicht mal einen Scheidungsantrag stellen und es bringt wirklich nichts, das hinauszuschieben. Hast du dich wenigstens schon umgesehen nach einem? Nicht, dass du einer Frauenhausanwältin in die Kanzlei stolperst :-) Lass den Trennungsunterhalt vom Anwalt bearbeiten, informiere dich trotzdem weiter selbst.

Es gibt seltene Fälle, in denen während einer Trennung ein Restverstand im weiblichen Gierhirn verbleibt. Das erkennt man daran, dass sie noch rechnen kann und und deshalb bereit ist, aktiv dabei mitarbeitet, die Scheidung billiger zu machen. Sowas geht mit einer Trennungsfolgenvereinbarung, das ist ein Ehevertrag vor der Scheidung. Auf diese Weise fallen die teuren Ausgleiche und andere Streitwerte heraus, es bleibt auch ein Verbundverfahren.

Aber schon das Verhalten mit ihrem neuen Fussballtrainer-Lover ist so lächerlich, kindisch und selbstverleugnend dass sicher ist: Diese Frau ist exakt wie alle anderen. Die Kinder bekommst du am Wochenende, weil sie eifrig am Beziehungsaufbau werkelt zu ihrem neuen Topmann, Kinder stören da eher. Das ändert sich, wenn es ihr wirklich gelingt den Typen zu binden, in ihrem Alter bevorzugt mit einem weiteren "gemeinsamen" Kind. Dann schaltet sie um auf heile Familie, will "sich niederlassen" mit ihm und du bist der Störenfried statt der Kinder-Lastabnehmer.

In dem Alter als Frau hat man (noch!) hohen Marktwert und nutzt den kräftig, man könnte ja was verpassen, was schal wird wird entsorgt (so wie du)  und der Nächste ist immer der bessere, bis so um die 35 der Absturz kommt und die Frage "wo sind alle guten Männer hin"? Aber schon vorher wird sie feststellen, dass die oberen 20%, auf die ausnahmslos alle Frauen aus sind sich kaum binden lassen. Manche wollen dann einen Rückschwenk und man begegnet dem bewährten Ex wieder mit Süsse. Lass dich bloss nie auf sowas ein, konzentriere dich ganz auf die Kinder und minimiere jeden Kontakt mit ihr, das hält jegliches Konfliktniveau niedrig. Auch bei der Kinderübergabe. Kinder immer direkt in Schule/Betreuungseinrichtung abholen/abgeben. Mach dich rar bei der Ex, sehr rar.
Zitieren
#12
(08-03-2018, 10:53)p__ schrieb: Hast du dich wenigstens schon umgesehen nach einem? Nicht, dass du einer Frauenhausanwältin in die Kanzlei stolperst :-) Lass den Trennungsunterhalt vom Anwalt bearbeiten, informiere dich trotzdem weiter selbst.

Umgesehen ja, habe auch einen Favoriten, würde jetzt spontan einen Mann bevorzugen Smile
Wenn du da erfahrungen hast, vielleicht kann ich dir mal eine PM mit dem Internetauftritt des Herrn senden und du kannst mir deine Meinung dazu sagen? Würde mich freuen.

(08-03-2018, 10:53)p__ schrieb: Aber schon das Verhalten mit ihrem neuen Fussballtrainer-Lover ist so lächerlich, kindisch und selbstverleugnend dass sicher ist: Diese Frau ist exakt wie alle anderen.

Ja, um es noch lächerlicher zu machen, Sie ist 29 und er 23 oder 24 ohne Führerschein und Azubi im zweiten Ausbildungsversuch.
Ihre Vorwürfe ich unterstütze Sie zu wenig, hat Sie selbst ins lächerliche gezogen, denn nun kutschiert sie den typen ständig zur arbeit, fussball und berufsschule. Na wenn das mal keine entlastung ist. Eine Art Midlife-Crisis mit u30.

(08-03-2018, 10:53)p__ schrieb: Die Kinder bekommst du am Wochenende, weil sie eifrig am Beziehungsaufbau werkelt zu ihrem neuen Topmann, Kinder stören da eher. Das ändert sich, wenn es ihr wirklich gelingt den Typen zu binden, in ihrem Alter bevorzugt mit einem weiteren "gemeinsamen" Kind. Dann schaltet sie um auf heile Familie, will "sich niederlassen" mit ihm und du bist der Störenfried statt der Kinder-Lastabnehmer.

Genau das ist meine Befürchtung und das bahnt sich auch irgendwo an. So langsam bekomme ich lust einen Eintrag in Meine Geschichte zu machen, da gibt es noch einiges schlimmeres und verrückteres zu erzählen....
Zitieren
#13
Bei Anwälten sollte man schon froh sein, wenn sie pünktlich sind, Dokumente schnell weiterreichen und das Grund-Handwerkszeug ohne grössere Ausfälle beherrschen. Das reicht auch. Alles weitere ist fakultativ und muss normalerweise schwer bezahlt werden. Insoweit sind Erfahrungen ehemaliger Mandanten wertvoller wie ein Internetauftritt, der ja immer eine Selbstdarstellung ist. So will er gesehen werden, aber ob er so ist?

Zitat:Ja, um es noch lächerlicher zu machen, Sie ist 29 und er 23 oder 24 ohne Führerschein und Azubi im zweiten Ausbildungsversuch.

Der sportliche Bad Boy Typ. Typisch für Teilzeit-Hausfrauen, die im noch halbwegs tageslichttauglichen Alter meinen, sie hätten zu viel ermüdende Routine ("du hilfst zu wenig") und zu wenig Abwechslung im Leben. Ich habe mich lange Jahre standhaft gegen zu viel Pauschalisierungen gewehrt und schliesslich muss ich doch zugeben: Weitaus die meisten Frauen sind einfach so. Ausnahmen sind echt selten.

Geniesse die Zeit mit den Kindern, solange es geht. Das kann dir keiner mehr nehmen. Vor allem schafft es auch eine Kontinuität des Umgangs, der sich damit ein klein wenig schwerer wieder abwürgen lässt. Wenn es passiert, hast du sowieso nur ein, zwei Schüsse bevor deine Handlungsmöglichkeiten weg sind. Schreib deine Geschichte doch mal auf, geeignet anonymisiert.
Zitieren
#14
Soweit ich das verstehe, wohnst du noch bei deinen Eltern?! Gut, dann versuch auch mal den Weg über freiwillige Leistungen Dritter, die sind in allen Leitlinien der OLGs vorhanden und können dir helfen Einkommen zu schmählern, Beispiele:

Du nutzt das KFZ der Eltern für die Wege zur Arbeit. Oft wird dann versucht den hieraus erzielten Vorteil in Unterhalt umzurechnen. Gleiches kann gelten für ersparte Wohnkosten, Arbeitszimmer, Kinderzimmer zu Umgangszwecken, Fahrten zwecks Umgangsausübung, Verpflegung, Kost etc.

Lass dir von deinen Eltern schriftlich all diese Leistungen als freiwillige Zuwendungen bescheinigen und dass von deren Seite nicht gewollt ist, dass die hieraus dir erwachsenen geldwerten Vorteile für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen sollen. Schau was die Leistungen dich kosten würden, wenn du keine Hilfe durch deine Eltern hättest. Mit Ausnahme der Wohnkosten, die sind bereits mit 380 Euro im Selbstbehalt berücksichtigt, können dann eigentlich mit dem KFZ zurückgelegte Fahrten zur Arbeit oder zu Umgangszwecken mit den Kosten für ÖPNV, oder als km-Pauschale, sowie auch die Vorhaltung eines Kinderzimmers zu Umgangszwecken, das Arbeitszimmer oder was dir noch so alles einfällt vom Einkommen abgezogen werden. Und vergiss nicht, 4% kannst du pauschal auch für die private Altersvorsorge ansetzen. Sammel auf Zuzahlungsbelege für Medikamente, Belege über außerordentliche Krankheitskosten wie Zahnersatz etc. Als It‘ler brauchst du selbstverständlich Fachliteratur, bestell regelmässig solche bei A... und E..., sammel die Belege und erhöhe damit deine berufsbedingten Aufwendungen. (Das du die Fachliteratur in der Widerrufsfrist zurücksendest weil du dir die gerade nicht leisten kannst, kann man schon mal vergessen in der Aufregung).

Berufsbedingte Aufwendungen, gerade im Mangelfall, sind leider selten pauschal ansetzbar. Du musst nachweisen, in welcher Höhe die entstehen. Schau was eine Monatskarte für Bus/Bahn kostet, diese wird dann sicher anzuerkennen sein, nicht selten ist eine solche sogar teurer als die 5% Pauschale. Ich bin mir aber uiemlich sicher, dass das Gericht bei höheren Kosten nicht mehr wie 5% gelten lassen wird).
Zitieren
#15
(08-03-2018, 11:32)Belial09 schrieb: Ja, um es noch lächerlicher zu machen, Sie ist 29 und er 23 oder 24 ohne Führerschein und Azubi im zweiten Ausbildungsversuch.
Ihre Vorwürfe ich unterstütze Sie zu wenig, hat Sie selbst ins lächerliche gezogen, denn nun kutschiert sie den typen ständig zur arbeit, fussball und berufsschule. Na wenn das mal keine entlastung ist. Eine Art Midlife-Crisis mit u30.

Das sollte Dir eine der wichtigsten Lektionen über Frauen im Leben sein:

Fast jegliches meckern an deiner Person ist NICHT ernst zu nehmen, Frauen haben i.A. ein eher kindliches Gemüt (weshalb sie übrigens sich auch gerne mit Kindern beschäftigen), sind "moralisch flexibel" und testen Grenzen aus. Sie würde selbst dann noch irgendwas zu bemängeln haben, wenn du Millionär wärst und Ähnlichkeit mit Brad Pitt hättest. Selbst er ist bekanntlich geschieden..
Staune und lerne! Wink
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe Avatar 9 7.174 21-11-2014, 20:40
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste