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dynamisch-dynamischer Titel Kindesunterhalt
#1
Hallo,

ich stehe vor der Unterzeichnung einer Urkunde für Kindesunterhalt und habe die FAQ zum Thema Kindesunterhalt bereits mehrfach durchgelesen und versucht im Netz weitere Informationen zu sammeln.

Leider sind die dort zu findenden Angaben immer die gleichen und auch nicht sehr ausführlich bzw. nicht in vollem Maße aufschlussreich. Hier direkt im Forum habe ich quergelesen.

Zwei Dinge sind mir noch nicht ganz ersichtlich.
Was mir klar ist:
  • Inzwischen scheint der dynamische Titel Standard zu sein.
  • Den Titel beim Jugendamt ausstellen zu lassen wird auch von augenscheinlich seriösen und neutralen Anwälten/juristischen Blogs/Beiträgen als kritisch angesehen.
  • Die Höhe des zu titulierenden Betrags richtet sich nach
  •  - dem Nettoeinkommen
  •     - abzüglich 5 % des Nettoeinkommens,  jedoch maximal 150 Euro
  •     - abzüglich der Hälfte des Kindergeldes
  •     - abzüglich bestehender Schuldentilgungen (je nach Quelle)
  •     - abzüglich sonstigen Dingen, die das Nettoeinkommen drücken
  •  - dem Alter des Kindes
  • Der Unterhaltsempfänger hat das Recht alle zwei Jahre neu Informationen über den aktuellen Einkommensstand beim Unterhaltspflichtigen einzuholen.
  • Nachträgliche Änderungen des Titel sind nur äußerst schwer durchzusetzen.
Besonders die letzten zwei Punkte bereiten mir Kopfzerbrechen, da sie mir widersprüchlich erscheinen.
Leider konnte ich nirgendwo ein Muster des Jugendamt-Titels oder eines Notars auftreiben (das Muster der FAQ ist mir bekannt).
Jedoch habe ich ein Beispielausschnitt eines dynamisches Titel gesehen, der sinngemäß lautete:
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der x-ten Nettoeinkommensklasse zu zahlen".
Das erscheint zunächst "dynamisch", denn wenn sich die Beträge der Nettoeinkommensklassen in der Düsseldorfer Tabelle ändern, so ändert sich automatisch der zu bezahlende Betrag.

Dass es bei einem verminderten Einkommen erhebliche Probleme gibt, in eine niedrigere Nettoeinkommensklasse der DT zu gelangen und man aufgrund des Titels (zum Vorteil des Unterhaltsempfängers) dazu verpflichtet ist den bisherigen Betrag weiter zu leisten, wird in den meisten Informationsquellen so genannt.
Aber was ist, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen so steigt, dass er in eine höhere Einkommensklasse rutscht? Dann ist der bisherige Titel ja ebenfalls noch gültig und müsste so bestehen bleiben.

Frage 1:
Aufgrund der letzten zwei Punkte der obigen Liste schlussfolgere ich, dass der Titel nur von Seiten des Unterhaltspflichtigen schwer zu ändern ist, die Empfängerseite jedoch alle zwei Jahre Anspruch auf einen neuen, aktualisiertn Titel hat.
Ist das richtig?
Wenn ja, was passiert mit dem alten?

Frage 2: Dynamisch-dynamischer Titel
Wenn man schon einen dynamischen(!) Titel erstellt, kann die Anpassung des Unterhalts an veränderliche Einkommenssituationen durch eine entsprechende Formulierung direkt integriert werden? Ist es bspw. möglich folgendes zu formulieren (in Anlehnung an obiges Muster):
"Verpflichte ich mich dazu Unterhalt in Höhe der Nettoeinkommensklasse basierend auf dem aktuellen Nettokommen zu zahlen".
Dadurch würde der zu zahlende Unterhalt mit einem höheren Einkommen automatisch steigen, aber eben auch automatisch bei einem geringeren Einkommen sinken.


Viele Grüße
John
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#2
1. Ja, ist richtig. Rauf immer, runter nimmer.

Zitat:Wenn ja, was passiert mit dem alten?

Der wird modifiziert, das neue Blatt 2 beginnt dann mit: "In Abänderung der Urkunde Nr. XYZ..."

2. Nein. Das wäre auch sofort angreifbar, denn gesunkenes Einkommen gibts beim Unterhalt so gut wie nicht. Dank der segensreichen Erfindung des fiktiven Einkommen wird es sofort wieder auf den alten Stand gebracht :-)

Deine Risiken eines gesunkenen Einkommens musst du ganz allein tragen und wenn du dabei draufgehst. Das tatsächlich praktizierte Unterhaltsrecht ist da einfach nur irre.
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#3
Danke für schnelle Antwort.
Etwas in der Art hatte ich schon vermutet, aber jetzt herrscht Klarheit.

Ich habe beim Überfliegen des Forums etwas von Titeln mit einer zweijährigen Befristung gelesen.
Ist das praktikabel? Wird das vom Jugendamt aktzeptiert? Was sind die Vorteile, wenn der Zahlbetrag sowieso nicht runter geht?
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Thema hier schon ausführlich diskutiert wurde, aber konnte mit meinen Stichworten in der Suche nichts finden...
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#4
Wenn du plausible Gründe angibst, wird die Befristung meist akzpetiert. Ein guter Grund ist z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag. Ohne Grund hängt es von der Lust des Beistands auf eine Klage ab. Wenn noch andere Punkte dazukommen bei denen er den Vorteil einer Klage sieht, wird er sicherlich auch einen unbefristeten Titel mit in die Anträge aufnehmen.

Die Vorteile sind klar: Du musst nicht mehr klagen, wenn Sachverhalte erscheinen, die zu einer Senkung des Unterhalts führen. Klagen muss dann die Gegenseite, wenn sie einen höheren Betrag will. Vergessen wird gerne, dass es dabei auch um Gründe geht, die beim Unterhaltsberechtigten liegen. Wenn der 16jährige zum Beispiel die Schule hinwirft. Unbefristeter Titel: Du musst klagen. Und zahlst erst mal weiter. Befristeter Titel: Sofortiges Zahlungsende. Dann muss er klagen.
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#5
Sehr interessant.
Dass der alte Titel nach der Frist hinfällig wird und der neue komplett unabhängig vom alten angesetzt wird, hatte ich gar nicht auf dem Schirm (obwohl es eigentlich selbsterklärend sein sollte...).

Super, danke schön!

Jetzt fühle ich mich wenigstens informiert.
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#6
Ich sehe es nicht ganz so extrem. Ich habe selbst eine Beistandschaft für mein Kind, welches bei mir lebt, laufen.

Hier kam vom Jugendamt mit der Einführung der neuen Stufen schriftlich der Hinweis, dass der Unterhaltspflichtige berechtigt sei die Berechnung neu durchführen zu lassen und es daher zu geringeren Zahlungen kommen kann.

In der Durchschrift die an die Mutter ging, ich bekomme immer Abschriften der Post, stand natürlich nichts dergleichen.
Wenn nun ein informierter Zahler eine Neuberechnung möchte, steht dem nichts im Wege. Sicherlich auch immer wieder je nach Stadt und Bundesland unterschiedlich. Und ob man Mangelfall ist, oder nicht.
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#7
(15-02-2018, 11:51)HeinrichH schrieb: Hier kam vom Jugendamt mit der Einführung der neuen Stufen schriftlich der Hinweis, dass der Unterhaltspflichtige berechtigt sei die Berechnung neu durchführen zu lassen und es daher zu geringeren Zahlungen kommen kann.

Schönwettergelalle des Jugendamts. Zu nix ist der Pflichtige berechtigt. Bei Änderungen unter 10% sowieso nicht (die duch neue Stufeneinteilung verursachten Anpassungen übersteigen 10% Änderung nicht) und bei grösseren Senkungswünschen haben wir die alte Platte vom fiktiven Einkommen. Und die wird leider nicht nur vom Jugendamt gespielt, sondern das gesamte "Rechts"wesen spielt sie.

Wenn hier was ohne Probleme läuft, dann in genau einem Szenario: Die unterhaltskassierende Mutter ist freiwillig einverstanden mit einer Senkung. Das Jugendamt hat das zu akzpetieren und die Titeländerung hinzunehmen. Es agiert nicht aus eigenem Recht, sondern als Vertreter der Mutter. Ausser, es gibt übergegangene Ansprüche, aber das kann nur bei Unterhalt unterhalb des Unterhaltsvorschusses der Fall sein.

Auch wenn wir hier im Forum fast nur strittige Fälle haben in denen nie eine freiwillige Senkung stattfinden wird, gibt es durchaus Unterhaltsberechtigte, die einsehen dass weniger Unterhalt angemessen ist. Dazu gehören vor allem Fälle, in denen der Unterhaltspflichtige neben Unterhalt noch andere Dinge tut wie z.B. Einkäufe für das Kind, viel Mitbetreuung etc. Das muss nicht alles vom Jugendamt gebilligt werden, es gibt auch Eltern die sich wenigstens über sowas verständigen können.
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#8
Hallo.

Haste jetzt den Titel bei JA nun unterschreiben.? Was steht so alles drin? Bin in der gleichen Situation,  werde aber von der KM Anwältin gedrängt eine kostenlosen Titel von JA zu unterschreiben
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